Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

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Petition 113690

Schuldrecht

Angabe einer Absenderadresse bei E-Mails vom 16.07.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das passende Gesetz um die klare Festlegung zu ergänzen: Wer E-Mails versendet, muss eine Absenderadresse angeben, unter der er für Beschwerden erreichbar ist. Ein gültiges From:-Feld mit einer Adresse, deren E-Mails gelesen werden, reicht dafür.

Begründung

Werbetreibende und große Firmen pflegen diesen Grundsatz des Internet zu verletzen, weil sie sich einen Vorteil versprechen von der zusätzlichen Hürde "nur über Webformular erreichbar", oder einer anderen Hürde.

Die Angabe einer Adresse wie "noreply@" ist im Wiederholungsfall fühlbar zu bestrafen, z.B. mit Auflösung der Firma und Einziehung des gesamten Gewinnes.

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