Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 113988

Landwirtschaft

Aufnahme in das PflSchG (Mindestabstand von 150 m zur Wohnbebauung beim Ausbringen chemischer Pflanzenschutzmittel) vom 25.07.2020

Diskussionszweig: Etwas weit hergeholt....

Heinz 548 | 26.08.2020 - 01:54

Etwas weit hergeholt....

Anzahl der Antworten: 15

Rein rhetorisch könnte man ja auch fordern, dass Bebauungen - aus erwähntem Grund- nicht näher als 150 Meter an landwirtschaftliche Nutzflächen erfolgen dürfen.


Werter Petent / werte Petentin

Vorab: Nicht das professionelle Ausbringen von Pflanzenschutzmittel ist das Problem, sondern der Umgang der Laien mit Pflanzenschutzmittel, die der Auffassung sind „viel hilft viel“ und völlig losgelöst von irgendwelchen Warnungen, Empfehlungen und herstellerseitigen Vorgaben ihren zubereiteten Sud in Vorgärten, auf Wegeplatten oder in Gärten gießen, sobald sich dort „etwas grünes zeigt, was da nicht hingehört“.

Sie beschreiben hier ein Scenario welches in keiner Weise irgendwie haltbar oder gar begründbar ist.

Ihr Otext: „Laut einer Umfrage befürworten 96 % der Französinnen und Franzosen die Regelung des Mindestabstandes von Langouët.“

Frage: Um welche Umfrage handelt es sich hier? Ist diese Umfrage überhaupt repräsentativ? Bitte zur Untermauerung Ihrer Behauptung Nennung des Autors und des Herausgebers (Instituts).

Sie riechen „etwas“! Was riechen Sie? Sie riechen einen stoffeigenen Geruch der sich durch Verdunsten und Windeinflüsse verbreitet. Im Sinne eines Wahrnehmungsprozesses assimilieren Sie den Geruch mit einem „toxischen“ Stoff, resp. bringen den Geruch mit einem solchen Stoff in Verbindung.

Weder ist der Geruch Ihres anvisierten Stoffes toxisch noch sind Sie in der Lage, eine Ihnen „bekannte mutmaßlich toxisch geschädigten Person aus einem deutschen Dorf“ (Ihre Aussage) zu benennen; Zumal Sie bereits hier den Begriff „mutmaßlich“ selbst wählen.

Z. B. ist Brom noch in einer Konzentration von 33 Milligramm Brom in einem Kubikmeter Luft deutlich riechbar, Moschus wird noch wahrgenommen, wenn weniger als 1/2.000.000 Milligramm vorliegt, Schwefelwasserstoff wird mit weniger als ein Millionstel in der Luft deutlich wahrgenommen. Nun heisst „wahrnehmen“ aber noch lange nicht „toxisch“.

Sie sprechen Frankreich an. Dann berücksichtigen Sie auch bitte, dass Frankreich im Vergleich zu Deutschland einen vier bis fünffach höheren Verbrauch an Glyphosat hat und die dortige Anwendung sich hauptsächlich auf den Obst- u. Weinanbau bezieht.

Seien Sie doch ehrlich mit sich selbst: Sie haben etwas - wie viele andere auch-, gegen Glyphosat. Dann bitte formulieren Sie die Petition auch dahingehend und fordern ein grundsätzliches Verbot dieses Stoffes.
1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich