Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, einen generellen Mindestabstand von 150 Metern zur Wohnbebauung für das Ausbringen von chemischen Pflanzenschutzmitteln in das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) aufzunehmen.
Begründung
Ich fordere eine lex Langouët, die zum Schutz von Menschen einen Mindestabstand von 150 m zur Wohnbebauung für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln vorsieht, weil Pflanzenschutzmittel in Schranken erlaubt bleiben, der rechtliche Schutz von Menschen vor möglichen negativen Beeinträchtigungen sich aber nicht wesentlich weiterentwickelt hat, obwohl die rechtlichen Bedingungen für die Erlaubnis des Anwendens toxischer Stoffe in der Landwirtschaft seit dem Ende des zweiten Weltkrieges größten Teils weggefallen sind. Es liegen in Deutschland und Europa keine notstandsähnlichen Bedingungen vor, die uns sorgen lassen müsste, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln gefährdet wäre (wenn, dann würden höchstens schwere Dürren die Versorgungssicherheit gefährden). Solche notstandsähnlichen Bedingungen müssten vorliegen bzw. zu erwarten sein, um in die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit eingreifen zu dürfen. Die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen muss nämlich gewahrt bleiben und in diesem Fall wünsche ich, dass sie wieder hergestellt wird.
Konkret geht es hier um das Problem der Abdrift beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln. Wer vom Lande ist, der kennt es vielleicht: Man fährt im Frühjahr mit dem Auto auf einer Landstraße an einem Feld vorbei, auf dem gerade Pflanzenschutzmittel versprüht wird. Kurz nach dem Traktor verbreitet sich im Auto ein süßlicher fremder Duft. Ich persönlich kenne diesen Duft seit meiner Kindheit und weiß genau, wovon er herrührt.
Die mutmaßlichen Langzeitschäden von Pflanzenschutzmitteln, beim Menschen sind bekannt: Haarausfall, Neuroblastome (Krebs), Schäden des Nervensystems. Dass ich hier jetzt nicht differenziere und alles in einen Topf schmeiße, spielt keine Rolle, denn es handelt sich um potenziell gesundheitsschädigende Stoffe im Allgemeinen. Die Gefährdung von Menschen lässt sich nur dadurch verhindern, indem man es der Abdrift möglichst schwer macht, den Menschen an seinem Lebensmittelpunkt zu erreichen. Die bisherigen Regelungen sind ungenügend. Wir haben gerade erst eine ausgiebige Debatte über Aerosole geführt. Der wesentliche Unterschied bei dieser Aerosolbildung ist, dass es um hohe Drücke und Mengen an der landwirtschaftlichen Giftspritze geht, so dass ganze Pestizidwolken hinterm Traktor entstehen, die vom Wind fortgetragen werden. Zwei oder auch fünf Meter sind da völlig wirkungslos. Dieser unverhältnismäßige Zustand gehört in Ordnung gebracht.
Werter Petent / werte Petentin
Vorab: Nicht das professionelle Ausbringen von Pflanzenschutzmittel ist das Problem, sondern der Umgang der Laien mit Pflanzenschutzmittel, die der Auffassung sind „viel hilft viel“ und völlig losgelöst von irgendwelchen Warnungen, Empfehlungen und herstellerseitigen Vorgaben ihren zubereiteten Sud in Vorgärten, auf Wegeplatten oder in Gärten gießen, sobald sich dort „etwas grünes zeigt, was da nicht hingehört“.
Sie beschreiben hier ein Scenario welches in keiner Weise irgendwie haltbar oder gar begründbar ist.
Ihr Otext: „Laut einer Umfrage befürworten 96 % der Französinnen und Franzosen die Regelung des Mindestabstandes von Langouët.“
Frage: Um welche Umfrage handelt es sich hier? Ist diese Umfrage überhaupt repräsentativ? Bitte zur Untermauerung Ihrer Behauptung Nennung des Autors und des Herausgebers (Instituts).
Sie riechen „etwas“! Was riechen Sie? Sie riechen einen stoffeigenen Geruch der sich durch Verdunsten und Windeinflüsse verbreitet. Im Sinne eines Wahrnehmungsprozesses assimilieren Sie den Geruch mit einem „toxischen“ Stoff, resp. bringen den Geruch mit einem solchen Stoff in Verbindung.
Weder ist der Geruch Ihres anvisierten Stoffes toxisch noch sind Sie in der Lage, eine Ihnen „bekannte mutmaßlich toxisch geschädigten Person aus einem deutschen Dorf“ (Ihre Aussage) zu benennen; Zumal Sie bereits hier den Begriff „mutmaßlich“ selbst wählen.
Z. B. ist Brom noch in einer Konzentration von 33 Milligramm Brom in einem Kubikmeter Luft deutlich riechbar, Moschus wird noch wahrgenommen, wenn weniger als 1/2.000.000 Milligramm vorliegt, Schwefelwasserstoff wird mit weniger als ein Millionstel in der Luft deutlich wahrgenommen. Nun heisst „wahrnehmen“ aber noch lange nicht „toxisch“.
Sie sprechen Frankreich an. Dann berücksichtigen Sie auch bitte, dass Frankreich im Vergleich zu Deutschland einen vier bis fünffach höheren Verbrauch an Glyphosat hat und die dortige Anwendung sich hauptsächlich auf den Obst- u. Weinanbau bezieht.
Seien Sie doch ehrlich mit sich selbst: Sie haben etwas - wie viele andere auch-, gegen Glyphosat. Dann bitte formulieren Sie die Petition auch dahingehend und fordern ein grundsätzliches Verbot dieses Stoffes.