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Petition 114565

Insolvenzrecht

Änderung des Insolvenzrechts bezogen auf eine Privatinsolvenz vom 10.08.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Änderung des Insolvenzrechts bezogen auf eine Privatinsolvenz gefordert. Der Schuldner soll zukünftig nur die Arbeit annehmen, die auch seine Kosten deckt. Dies gilt für den gezahlten Lohn abzüglich des pfändbaren Teils und soll zu einer Entlastung der Sozialkassen durch eventuelle Aufstockung führen und eine erneute Verschuldung durch die bisherige Regelung vermeiden.

Begründung

Bisher gibt es für den Schuldner die Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.
Hierbei werden die Kosten des Schuldners komplett vernachlässigt, weil die Zumutbarkeit die zu erwirtschaftenden Erträge nicht berücksichtigt.
Deshalb sollte der Schuldner nur Arbeiten annehmen dürfen, die seine Kosten decken.
Hierbei wird es sich dabei um Arbeiten handeln, die vermutlich ertragreicher sind, als die bisher verpflichtenden zumutbaren Arbeiten.
Diese neue Regelung nützt sowohl den Gläubigern wie dem Schuldner.
Was in einer Privatinsolvenz nicht geduldet werden soll, ist eine einjährige Arbeitslosigkeit.
Da diese weder den Gläubigern noch dem Schuldner nützt.

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