Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass alle in dem Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe parallel von je 200 gelosten Bürgerinnen und Bürgen im Rahmen von Bürgergutachten mit Planungszellen beraten werden. Die Ergebnisse werden jeweils vor der Abstimmung öffentlich bekannt gegeben.
Begründung
Jedes Jahr werden so 24.000 geloste Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von 120 Bürgergutachten, ganz direkt an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligt.
Dies wird einen enorm positiven Einfluss auf unsere Gesellschaft haben:
Bürgergutachten werden in der Bundesrepublik Deutschland seit 47 Jahren angewandt. Sie sind oft wissenschaftlich begleitet worden und so in ihrer Wirkung gründlich erforscht.
Die Erfahrung zeigt, dass die Ergebnisse von Bürgergutachten einen starken Blick auf das Allgemeinwohl haben. Das heißt, die gemeinsam formulierten Aussagen der gelosten und mit fachlichem Hintergrund versorgten BürgerInnen bieten ein genaues Bild für das, was die Gesellschaft für das Allgemeinwohl am förderlichsten hält und auch in der Umsetzung zu akzeptieren bereit ist.
Mit diesen Empfehlungen haben die Abgeordneten eine belastbare Grundlage, um tatsächlich als gewählte Vertreter des ganzen Volkes (Artikel 38 Abs. 1, Grundgesetz) politische und regulatorische Ideen und Programme im Sinne des ganzen Volkes zu entwickeln.
Ein Bürgergutachten dauert vier Tage.
Innerhalb dieser Zeit erleben die teilnehmenden BürgerInnen einen Querschnitt der Gesellschaft.
Ihre Haltung zur Gesellschaft ändert sich. Es wird dann „ihre“ Gesellschaft, nicht mehr „die“ Gesellschaft, sie erleben sich als ein Teil davon.
Durch die häufige Anwendung kann sich dieses andere Gefühl nach und nach in der ganzen Gesellschaft etablieren und einen neuen Politikstil des Miteinander erzeugen.
Ein positiver Nebeneffekt:
Keiner ist überfordert, keiner ist ausgeschlossen, keiner wird übergangen, alle werden gehört. Status, Geld und Position spielen keine Rolle.
Jede Fragestellung kann mit einem vernünftigen Aufwand zeitnah behandelt werden.
Insgesamt geht es darum, die Herausforderungen dieser Zeit mit vielschichtigem Blickwinkel und der Lebenserfahrung aller Beteiligten zu meistern.
Unterschiedlichste Interessengruppen/Menschen werden zusammengebracht, um gemeinsame Utopien zu erarbeiten.
Wissenschaftliche Ergebnisse treffen auf menschliche Bedürfnisse.
Ängste genauso wie innovative Visionen.
Tausende Jahre Lebenserfahrung eines Querschnittes der Bevölkerung gepaart mit den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen arbeiten für die besten am Allgemeinwohl orientierten Lösungen.
So können wir als Gesellschaft zusammenwachsen, gefördert durch Dialog und einen bürgernahen bzw. bürgergestützen Politikstil.
Dieser Politikstil soll mit allen praktischen Verbesserungen in Bund, Ländern und Gemeinden etabliert werden.
Nutzer3294430 | Tue Oct 06 12:38:40 CEST 2020 - Tue Oct 06 12:38:40 CEST 2020
Zu: Nutzer3318888 (06.10., 10:40 Uhr)
Jedes Feedback ist zugleich immer auch eine Selbstoffenbarung. Daher herzlichen Dank für Ihren Vorschlag.
Durchaus.
Mit Sicherheit. Sind ja auch zwei unterschiedliche Methoden. Ach ja, Diskussionen finden im Deutschen Bundestag üblicherweise in den Ausschüssen statt.
Sind Sie sich da sicher? Nun, in dem von der die Planungszelle begleitenden Moderation nachträglich aufbereiteten Ergebnis haben diese Details und Gefühlsregungen sicherlich keinen Platz. Am Ende hatten sich immer alle ganz doll lieb, so lautet die Standardformel in sämtlichen Dokumentationen zur Bürgergutachten.
Ach ja, und bitte vergessen Sie nicht, dass wir uns mitten im Zeitalter des Populismus befinden. Da, wie von der Petition gefordert, diese Methode bei absolut jeder Gesetzesinitiative, welche die Fraktionen des Deutschen Bundestags, die Bundesregierung und der Bundesrat oder aber die EU-Kommission starten, angewendet werden soll, besteht somit nicht auch das Risiko eines Missbrauchs, gerade von dieser Partei am rechten Rand? Mittels einer bewusst polemischen, polarisierenden und tendenziös begründeten Gesetzesinitiative? Wie lässt sich somit eine Planungszelle wirksam steril von Polemik und Parteipolitik halten, zumal doch die Fragestellungen und Ausrichtung sowie Auswahl von Sachverständigen zuvor im zuständigen Bundestagsausschuss zu bestimmen ist?
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass Ihnen die Qualität der Ergebnisse der Arbeit des Deutschen Bundestags nicht genügt? Daher Dank, dass Sie meinen Verdacht, dass diese Petition von einem Grundmisstrauen in die etablierten demokratischen Entscheidungsgremien mitgetragen ist, durchaus bestätigen.
Jau. Ist nur keine Reaktion auf meine Kritik.
Aber ganz gewiss nicht in dem absoluten Maße, wie in der Petition dargestellt.
Nutzer3318888 | Tue Oct 06 10:40:36 CEST 2020 - Tue Oct 06 10:40:36 CEST 2020
ich muss nicht erinnert werden, die Polemik kann sich 3294430 sparen, die Art des Umgangs ist abschreckend. Es wäre sinnvoll, das Gegenüber per se erst mal ernst zu nehmen.
zu 1) eine andere Struktur ermöglich eine andere Art von Diskussion. Themen werden im Bundestag ganz anders diskutiert als in einer Planungszelle. Da ist kein Raum für Polemik, Parteipolitik, Ego-Themen und so weiter. Das kann einen sehr heilsamen Einfluss auf die Qualität der Ergebnisse haben.
zu 2) ohne Visionen wären wir nicht da wo wir (die Menschheit, die Gesellschaft) heute sind. Es sind noch viele Visionen nötig, es gibt noch sehr viel Raum für Verbesserung. In diesem Sinne: sehr gerecht fertigt.
Nutzer3294430 | Sun Oct 04 18:48:18 CEST 2020 - Sun Oct 04 18:48:18 CEST 2020
Zu: Nutzer3318888 (03.10., 16:27 Uhr)
1) Der Deutsche Bundestag, dass sind mandatierte Bürgerinnen und Bürger, aktuell 709. Nur zur Erinnerung. Was können diese gewählten 709 weniger gut als 200 zufällig ausgeloste? Und wo stehen diese 709 nicht genügend gut im Austausch mit den Menschen im Land?
2) Die Anwendung dieser Methode, wie vom Bundestagspräsidenten jüngst vorgeschlagen, mag in gesellschaftspolitisch relevanten Einzelfällen sinnvoll sein, um die öffentliche Debatte zu verstärken, zu fokussieren und eine weitere Plattform zu geben. Die Extremvorstellung, welche diese Petition entwickelt, nämlich ein Bürgergutachten zu absolut jeder Gesetzesinitiative durchführen zu lassen, mindestens 220 Verfahren pro Jahr, somit fünf Verfahren parallel pro Woche, ist aus mehrfacher Hinsicht unrealisierbare Schwärmerei.
Nutzer3318888 | Sat Oct 03 16:27:27 CEST 2020 - Sat Oct 03 16:27:27 CEST 2020
Der Vorschläg ist super!
Der Bundestag kennt das Verfahren auch schon, denn es gab ja bereits den "Bürgerrat Demokratie" (über Mehr Demokratie e.V.), unterstützt vom Bundestagspresidenten.
Im Moment werden in vielen Städten Bürgerräte inititiert oder schon durchgeführt. Bürgerrat ist ein Überbegriff. Der Ablauf ist dann nach dem hier beschriebenen Verfahren, oder nach ähnlichen Vorgehensweisen. Funktioniert super!
Auch intern in Organisationen wird das Verfahren eingesetzt, z.B. um Mitglieder oder Mitgleider und andere Stakeholder zusammen zu bringen.
Die Zeit ist reif, dass sich der Bundestag von den Bürgern beraten lässt!
StefanJ-- | Tue Sep 22 07:22:48 CEST 2020 - Tue Sep 22 07:22:48 CEST 2020
Da können Sie sicher auch aufzeigen, wo das genau gesetzlich geregelt ist?
Weil, ich höre davon zum ersten Mal.
Echt jetzt? Und was genau soll dabei herauskommen? 200 geteilt durch fünf macht 40 Gruppen, mal vier Sitzungen, macht 160 Sitzungen am Tag. Und die Ergebnisse dieser 160 Sitzungen werden wie genau zusammengefahren und zwischen allen 200 Mitgliedern abgestimmt?
Da muss ich außerdem Nutzer486998 | gestern - 20:18 zustimmen. Für die allermeisten Detailfragen sind die meisten Bürger gar nicht kompetent. Und da geht es um Details. Wenn da dann angegrünte Großstädter über die Landwirtschaft bestimmen wollen, oder über den ÖPNV auf dem Land, oder NIMBYs bei überhaupt irgendwas, was soll bei sowas herauskommen? Außer noch mehr Blockade und noch weniger Zukunftsfähigkeit?
Dann gibt es ja auch diverse Randbedingungen wie EU-Recht oder das Grundgesetz. Da gehen schon die "Profis" oft genug in die Irre. Ich stelle mir gerade vor, so ein Gruppe ist zufällig bunt gemischt. Führen wir dann wieder die Todesstrafe ein? Weil, es gibt ja quer durch fast alle Parteien da entsprechende Atavismen. Nur die zu ahndenden Straftaten wären jeweils etwas andere. Mal wäre es die Todesstrafe für den Mörder von Hanau oder die NSU, mal die Todesstrafe für einen Vergewaltiger mit Migrationshintergrund, mal für einen Drogenhändler, usw., usw. Ach ja, bei solcher Bürgerbeiteiligung könnten wir auch die eine oder andere Schote wie die Schweizer bekommen. Beratung eines Gesetzes über Baurecht => Minarettverbot, Beratung über ein Migrationsgesetz => Zuwanderungsquote, usw., usw. ... und schon sind wir wieder bei Widersprüchen zum GG und zu EU-Recht.
Das müsste dann dermaßen eng moderiert werden, dass das Ergebnis auch schon vorher feststeht. Aber es wäre eine ewige Pfründe für juristisch geschulte Moderatoren. Hm, vielleicht geht es ja in Wirklichkeit um die Einkommengarantie für die ehemalige Juristenschwemme?
Nutzer486998 | Mon Sep 21 20:18:52 CEST 2020 - Mon Sep 21 20:18:52 CEST 2020
Wer wendet das Verfahren denn bisher an?
Und glauben Sie wirklich, dass es ausreichen ist, wenn Laien sich mal für 2 Stündchen zusammensetzen und komplizierte gesetzliche Regelungen z. B. zum Thema Arbeitnehmerüberlassung oder zum Thema Wohnungseigentümerversammlung diskutieren?
Was soll denn herauskommen, wenn eine zufällig zusammengewürfelte Gruppe Leute über den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft berät? Im Jahr eins werden dann alle Pestizide verboten, im Jahr zwei gibt es eine Hungersnot, weil die Hälfte der Ernte ausgefallen ist und im Jahr drei wird das Gesetz kassiert, weil es dem EU-Recht widerspricht.
Nein, Gesetze zu beraten und zu beschließen ist Sache des Bundestages, der dazu von uns gewählt ist und dessen Mitglieder sich nicht nur nebenbei mal mit Gesetzgebung beschäftigen. Wir Bürger können uns jederzeit mit unseren Anliegen an die Mitglieder des Bundestages wenden, das reicht.
Nutzer3294430 | Mon Sep 21 20:03:33 CEST 2020 - Mon Sep 21 20:03:33 CEST 2020
Zu: Nutzer4413164 (21.09., 14:59 Uhr)
Richtig. Wenn Sie nun noch einige Fälle hätten, bitte Landes- oder Regionalebene, bei denen das Verfahren angewendet wurde? Bitte inklusive kritischer Ergebnisevaluation?
Schön. 25 Personen treffen sich für vier Tage und reden in nichtöffentlicher Sitzung miteinander über die großen und trivialen Aufgaben der Bundespolitik. Zeit, um sich in die komplexen Themen einzuarbeiten, scheint nicht vorgesehen zu sein. Somit kann nur Halb- bis gar kein Wissen zusammenkommen und ausgetauscht werden. Insgesamt ähnelt die Methode einer "Open Space", einem "Circle Way" oder einem "World Café", beides Methoden, die aus der gleichen Zeitepoche stammen. Wichtig scheint, dass die Ausgelosten eine schöne und harmonische Zeit bekommen.
Wenn Sie noch ergänzen können, wie die Teilergebnisse der zahlreichen Kleingruppen zu einem Gesamtpamphlet zusammengefasst werden und wer diese Aufgabe übernimmt?
Nutzer4413164 | Mon Sep 21 14:59:59 CEST 2020 - Mon Sep 21 14:59:59 CEST 2020
Das funktioniert, das Verfahren wird seit 1973 in Deutschland praktisch verwendet. Es ist in ganz vielen Details sehr gut durchdacht. Die Diskussionen finden z.B. nur in Gruppen von 5 Personen statt, die 4 mal am Tag per Zufall anders zusammengesetzt werden. Dann geht das, was in einer Gruppe von 200 Personen nicht funktioniert. Die Beteiligten hören sich aufmerksam zu und und äussern sich sehr sachlich.
StefanJ-- | Mon Sep 21 14:11:10 CEST 2020 - Mon Sep 21 14:11:10 CEST 2020
Nee, würde nciht funktionieren.
Weil das die Wenigsten interessieren würde. Verstehen, umw as es geht, tun noch weniger.
Und versuchen Sie mal, 200 Leute zu einem Thema diskutieren zu lassen. Sogar, wenn sich alle 200 zum Thema auskennen würden.
Nee, 50 würden erst gar nicht anreisen. Weitere 100 würden das als kostenlose Städtereise ansehen. Und vom Rest würden 40 vor sich hin dösen, 5 würden Querulieren, und die restlichen 5 würden das Thema in ihrem Sinne an sich reißen. Da würde also auch nichts konstruktives dabei rauskommen. Schon gar nichts Repräsentatives.
Nee, wenn dann müsste man das Quorum in BT kräftig erhöhen für neue Gesetze. Die meisten Gesetze mit einem Ablaufdatum versehen. Beratung der Gesetze nur in Anweseneheit, nix mit "Rede zu Protokoll eingereicht". Usw.