Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass alle in dem Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe parallel von je 200 gelosten Bürgerinnen und Bürgen im Rahmen von Bürgergutachten mit Planungszellen beraten werden. Die Ergebnisse werden jeweils vor der Abstimmung öffentlich bekannt gegeben.
Begründung
Jedes Jahr werden so 24.000 geloste Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von 120 Bürgergutachten, ganz direkt an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligt.
Dies wird einen enorm positiven Einfluss auf unsere Gesellschaft haben:
Bürgergutachten werden in der Bundesrepublik Deutschland seit 47 Jahren angewandt. Sie sind oft wissenschaftlich begleitet worden und so in ihrer Wirkung gründlich erforscht.
Die Erfahrung zeigt, dass die Ergebnisse von Bürgergutachten einen starken Blick auf das Allgemeinwohl haben. Das heißt, die gemeinsam formulierten Aussagen der gelosten und mit fachlichem Hintergrund versorgten BürgerInnen bieten ein genaues Bild für das, was die Gesellschaft für das Allgemeinwohl am förderlichsten hält und auch in der Umsetzung zu akzeptieren bereit ist.
Mit diesen Empfehlungen haben die Abgeordneten eine belastbare Grundlage, um tatsächlich als gewählte Vertreter des ganzen Volkes (Artikel 38 Abs. 1, Grundgesetz) politische und regulatorische Ideen und Programme im Sinne des ganzen Volkes zu entwickeln.
Ein Bürgergutachten dauert vier Tage.
Innerhalb dieser Zeit erleben die teilnehmenden BürgerInnen einen Querschnitt der Gesellschaft.
Ihre Haltung zur Gesellschaft ändert sich. Es wird dann „ihre“ Gesellschaft, nicht mehr „die“ Gesellschaft, sie erleben sich als ein Teil davon.
Durch die häufige Anwendung kann sich dieses andere Gefühl nach und nach in der ganzen Gesellschaft etablieren und einen neuen Politikstil des Miteinander erzeugen.
Ein positiver Nebeneffekt:
Keiner ist überfordert, keiner ist ausgeschlossen, keiner wird übergangen, alle werden gehört. Status, Geld und Position spielen keine Rolle.
Jede Fragestellung kann mit einem vernünftigen Aufwand zeitnah behandelt werden.
Insgesamt geht es darum, die Herausforderungen dieser Zeit mit vielschichtigem Blickwinkel und der Lebenserfahrung aller Beteiligten zu meistern.
Unterschiedlichste Interessengruppen/Menschen werden zusammengebracht, um gemeinsame Utopien zu erarbeiten.
Wissenschaftliche Ergebnisse treffen auf menschliche Bedürfnisse.
Ängste genauso wie innovative Visionen.
Tausende Jahre Lebenserfahrung eines Querschnittes der Bevölkerung gepaart mit den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen arbeiten für die besten am Allgemeinwohl orientierten Lösungen.
So können wir als Gesellschaft zusammenwachsen, gefördert durch Dialog und einen bürgernahen bzw. bürgergestützen Politikstil.
Dieser Politikstil soll mit allen praktischen Verbesserungen in Bund, Ländern und Gemeinden etabliert werden.
Literatur: Dienel, Peter C. Die Planungszelle 5.Auflage, Westdeutscher Verlag, 2002,
ISBN: 3-531-33028-4 (Hier kann die Entwicklung nachvollzogen werden)
Die Qualität von Bürgerbeteiligungsverfahren, Hans-Liudger Dienel et al (Hrsg), Oekom
Verlag 2014, ISBN 978-3-86581-247-6 (Liste von vielen durchgeführten Verfahren am Schluss des Buches)
Peter C. Dienel (Hrsg.), Die Befreiung der Politik, VS Verlag für Sozialwissenschaften
Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-14545-2
Nutzer3294430 | 22.09.2020 - 21:45
Zu: Nutzer4413164 (22.09., 20:52 Uhr)
Ok. Das klingt überzeugend. In den umfangreichen (und überaschend immer gleich aufgebauten) Dokumentationen zu Bürgergutachten finden sich stets Namen und detaillierte Sozialdaten der Teilnehmenden sowie die Nennungen der begleitenden Wissenschaft und natürlich die Angaben zu den Schirrmherren und Schirmdamen aus der Politik, aber nie die Daten zur Moderation. Und auch nie Angaben zu den Kosten. Spannend war das Detail, dass für einen Teilnehmenden 30 Menschen ausgelost, angeschrieben und befragt werden müssen, was bei den hier angestrebten jeweils 200 Teilnehmenden (14 Jahre bis 100 Jahre) ein Erreichen von jeweils 6.000 Personen notwendig macht. Ob da die kommunalen Einwohnermeldeämter immer brav mitspielen?
Gut. Rechnen wir mit 16 Moderatorinnen und Moderatoren pro Veranstaltung sowie weiteren Fachkräften zur Bereitstellung der notwendigen Technik und der diensteifrigen Unterstützung im Hintergrund sowie im Hauptbüro.
Dafür ist aber eine andere Zahl, welche für die Kalkulation wichtig ist, nämlich die Zahl der zu behandelnden Gesetze, zu beachten und in der Petition zu korrigieren. Nehmen wir als Beispiel die 17. Wahlperiode:
- verabschiedete Gesetze 553 (Quelle: Deutscher Bundestag, Statistik der Parlamentsdokumentation),
- eingebrachte Gesetze aber 905 (Quelle: statista, Anzahl eingebrachter Gesetzesentwürfe).
Insofern müsste pro Jahr der vierjährigen Legislatur nicht mit mindestens 120 Bürgergutachten sondern tatsächlich mit 225 dieser Veranstaltungen kalkuliert werden, was den Aufwand entsprechend multipliziert.
Zur Erinnerung, die entsprechenden Auszüge aus der Petition:
Nutzer4413164 | 22.09.2020 - 20:52
[quote beitrag=706777]Zu: Nutzer2206022 (22.09., 13:30 Uhr)
Das ist definitiv sachlich falsch. Im Orginalkonzept des Bürgergutachtens mit Planungszelle (und nur darum geht es hier) sind 2 ModeratorInnen für 25 TeilnehmerInnen zuständig. Das sind dann 16 für 8 Gruppen a 25. Und die Fünfer-Gruppen werden nicht moderiert! Leider gibt es unter dem Namen Bürgergutachten auch welche die stark hiervon abweichen.
Nutzer3294430 | 22.09.2020 - 14:17
Zu: Nutzer2206022 (22.09., 13:30 Uhr)
Gut angelegt? Vielleicht. Auf jeden Fall ein prima Geschäft für Büros, welche sich auf die Moderation von Großgruppenveranstaltungen spezialisiert haben. Ich habe mir gestern einmal einige der Dokumentationen von "Bürgergutachten" durchgelesen, welche in Bayern veranstaltet wurden. So ist klar, dass bis zu 80 professionelle Faszilitatoren, Moderatoren für eine Bürgergutachten-Veranstaltung benötigt werden, denn schließlich soll jeweils ein Team im Doppelpack eine der Fünfer-Planungszellen begleiten, anleiten und zur Diskussion motivieren. Und da die Petition einen Bedarf von mindestens 120 dieser Veranstaltungen pro Jahr sieht, allein für die Begleitung der Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestags, wird aus der Petition auf ganz einfach-wunderbare Weise ein recht üppiges Arbeitsbeschaffungsprogramm für mindestens 300 Personen allein in der unmittelbaren Durchführung (sowie Vor- und Nachbereitung) der Termine. So sind wir bei locker 16 bis 20 Millionen Euro, welche allein für die Honorare der Moderation, Technik und den Service im Hintergrund benötigt werden. Und in der Summe sind noch nicht die Kosten für die Einladungen, die Anmietung der Räumlichkeiten, die Dokumentation und die Verwaltung im Hintergrund abgedeckt. Und die Moderation wird sicherlich nicht daheim übernachten sondern vor Ort im guten Hotel.
Wenn Ihnen an der Förderung eines friedlichen Zusammenlebens im Land gelegen ist: wie viele Stellen für Polizistinnen und Polizisten oder aber Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern ließen sich mit 20 Millionen Euro finanzieren? Und: da ja stets darauf verwiesen wird, dass die Methode seit 47 Jahren angewandt wird: wurde ein Effekt auf eine Förderung friedlichen Zusammenlebens jemals wissenschaftlich nachgewiesen? Oder verschwindet dieser Effekt im Rauschen der vielen Geschehnisse und Prozesse im Land?
Nutzer2206022 | 22.09.2020 - 13:30
Ich würde mich freuen, wenn alle MitdiskutantInnen sich 15 Minuten Zeit nehmen würden und sich vor ihrer Stellungnahme zum Thema im Internet informierten. Mit dem Stichwort "Planungszelle" oder "Bürgergutachten" kommt man da mit 3 Mausklicks schon recht weit. Da ist keine Buchanschaffung oder -lektüre nötig.
Viele der Einwürfe und Bedenken, könnten so ausgeräumt werden.
Schön wäre es, wenn dann nur die Bedenken genannt und ausgeführt werden, die tatsächlich substantiell sind.
Und auf diese freue ich mich.
Und nicht vergessen: Es geht bei dieser Petition um "Beratung" und nicht um "Entscheidung"
Ein Letztes zum Kostenthema: ich sehe das Geld gut angelegt (zumal es für den Bundeshalt keine große Belastung darstellt), wenn damit ein friedliches Zusammenleben gefördert würde.