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Diskussion zur Petition 114894

Bergbau

Änderung des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 20.08.2020

Diskussionszweig: Vor allem gehört das sogenannte Frakking verboten.

F117 Nighthawk | 21.09.2020 - 11:03 (Zuletzt geändert am 21.09.2020 - 17:43 von F117 Nighthawk )

Vor allem gehört das sogenannte Frakking verboten.

Anzahl der Antworten: 3

Auch ist die Frage ob das Berggesetz von 1890 noch Zeitgemäß ist.
Wohl eher nicht.
Was noch zu beanstanden ist, ist dass laut Bergesetz alles was tiefer als 3 Meter dem Staat gehört und dieser Abbaukonsesionren vergibt, ist defacto eine Enteignung der Eigentümen.
In US Bundesstaat Texas gehört den Eigentümer fakultativ bis zum Ermittelpukt was sich in der Erde auf seinem Grund befindet und er entscheidet allein darüber.
In D gehört dem Eigentümer nur 3 Meter in die Tiefe der Rest dem Staat, so behindert seine Oberfläche dem Staat und er kann und wird gegen Entschädigung enteignet.
Er darf nicht entscheiden, dass er das Grundstück als Wald , Acker , Diese belassen möchte, so verstößt das Bergesetz gegen des garantierte Recht auf Eigentum im Grundgesetz.
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