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Petition 115399

Mietrecht

Berücksichtigung der Flughafen- bzw. Flughafenschneisen-Nähe bei der Reform des Mietrechts vom 29.08.2020

Text der Petition

Bei der Reformierung des Mietrechts und der Aufstellung von qualifizierten Mietspiegeln muss auch die Flughafen- bzw. Flughafenschneisen-Nähe berücksichtigt werden. Dies nach der Ansicht des Petenten auch bzgl. der Wohnungsausstattung, die im Zuge der Reform wohl eher Wohnungs-/Wohnqualitätsmerkmal heißen müsste.

Begründung

Dies war z.B. im Mietspiegel einer Stadt von 2014 nicht der Fall. Der Fluglärm ist allerdings nichts anderes als Lärm. Lärm wie von einer Autobahn, einer Hauptverkehrsstraße oder eines viel befahrenen Zuggleises. Diese Arten von Lärm wurden allerdings im Mietspiegel berücksichtigt.

Der Fluglärm wird je nach Wohnlage und Wohnungsausstattung allerdings immer stärker. Ich hab hier eine 3 x 6 m Glasfassade. Seit 2014 nehme ich ihn hier als störend war und seit 2016 schlafe ich regelmäßig mit Ohrstöpseln und im Fall der Fälle bei geschlossenem Fenster.

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