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Petition 115539

Wohnungseigentum

Schutz von Bäumen auf gemeinschaftlichem Grundstück (im neuen WEG-Gesetz) vom 02.09.2020

Text der Petition

Mit dieser Petition wird gefordert, die Bäume auf gemeinschaftlichem Grundstück im neuen WEG-Gesetz so zu schützen, dass sie nicht gefällt oder radikal zurückgeschnitten werden dürfen. Bestehende Hecken dürfen nicht durch Plastik-Zäune ersetzt werden.
Die Überprüfung der Verkehrssicherheit eines Baumes muss unabhängig sein. Sollte ein Baum entfernt werden müssen, muss dieser mit Zustimmung aller Eigentümer als Ganzer lebend veräußert, auf dem Grundstück umgepflanzt oder ersetzt werden.

Begründung

Tief wurzelnde Baumarten, die eine bestimmte Größe erreicht haben und am richtigen Standort stehen, überstehen die heißen und trockenen Sommer ohne bewässert werden zu müssen und ohne Schaden zu nehmen.
Eine Fällung beziehungsweise ein schädigender Rückschnitt lassen sich am jeweiligen Baum nicht mehr rückgängig machen, dieses ist irreversibel.
Neue angepflanzte Bäume brauchen heute im Sommer sehr viel Wasser, um zu überleben. In einigen Städten wurde das Bewässern von Gärten und Grünanlagen auf Grund des Wassermangels jedoch zeitweise verboten. So wird es schwer, neue Bäume wieder hochzuziehen.
Die Rasenflächen werden nach den Fällungen im Sommer braun wie eine Steppe. Die angelegten Ziergärten vertrocknen ebenfalls, wenn sie nicht bewässert werden.

Eine funktionierende Grünanlage ist nicht nur aus ökologischen Gründen wichtig, sie beeinflusst auch das Mikroklima positiv, was in heißen Sommern bis zu einigen Grad Celsius ausmacht.

Die Bäume bieten Sicht- und Lärmschutz und stellen einen Wert in der Wohnanlage da.
Um den Wert und den optischen Eindruck der Anlage zu erhalten, muss der Umgang mit den Bäumen in besonderer Weise geregelt werden.

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