Text der Petition
Mit dieser Petition wird gefordert, dass die Corona Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen geändert wird, um wirklich allen KMU*innen zu helfen.
Begründung
51 %-Marke für Mindestumsatz aus der Corona Überbrückungshilfe streichen!
Mit dieser Petition wird gefordert, dass die Corona Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen geändert wird, um wirklich allen KMU*innen zu helfen!
In der Corona Überbrückungshilfe wird aufgrund eines "Häkchens" im Kleingedruckten jedem*r Unternehmern*innen jegliche Hilfe verwehrt, die noch eine weitere Arbeitsstelle hat. Es geht um Folgendes:
Es steht geschrieben "Soloselbstständige und Selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt". Dass jedoch "Haupterwerb" durch > 51 % des Jahresumsatzes definiert wird, steht erst im Kleingedruckten hinter einer hochgestellten 1 bei den FAQ (siehe weiteren Anhang).
Wie soll ein Unternehmer*in z. B. mit einem kleinen mehr Umsatz generieren, als in fast 40 Jahren ungekündigter Arbeit in nicht selbstständiger Tätigkeit?
Dadurch ist die Insolvenz des Unternehmers*in vorprogrammiert.
Die Überbrückungshilfe ausschlaggebend an dem Umsatz zwischen Nebenerwerb und nichtselbständiger Arbeit festzumachen ist absurd. Die Arbeitszeiten im Selbstständigkeit können bspw. 42 St/Woche betragen und die der nichtselbstständigen Arbeit in Teilzeit 25 St/Woche und man ist trotzdem raus.
Falls der Staat wirklich erwartet, dass Soloselbstständige im Nebenerwerb mit Ihren letzten privaten Ersparnissen für die Rente, neben ihren privaten Unterhaltskosten auch noch ihr Unternehmen am Laufen halten sollen, ist das eine Zumutung, die seinesgleichen sucht. Durch die Unterstützung mit dem Corona Schutzschirm von Soloselbstständigen im Nebenerwerb, die nicht mehr 51 % vgl. mit ihrer nichtselbständigen Tätigkeit verdienen, könnte dieser Personengruppe eine enorme Last von den Schultern genommen werden.
Sollte diese Petition nach der Antragsfrist am 30.09.2020 für die Corona Hilfe durchgehen, muss entsprechenden Unternehmern*innen, die Corona Hilfe rückwirkend ausgezahlt werden.
Der Umsatz sollte nicht die Definition davon sein, ob eine Person ein Unternehmen führt oder nicht. Wenn jemand ein Nebengewerbe hat, gehört es genauso gerettet wie jemand mit einem Hauptgewerbe.