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Diskussion zur Petition 116100

Gesundheitsfachberufe

Festlegung eines Mindestentgelts für Pflegefachkräfte vom 17.09.2020

Diskussionszweig: Das würde das Gehaltsgefüge durcheinanderbringen

Ylander | 11.11.2020 - 17:33 (Zuletzt geändert am 11.11.2020 - 17:41 von Ylander )

Das würde das Gehaltsgefüge durcheinanderbringen

Anzahl der Antworten: 23

Erstens ist die staatliche Reglementierung selbst schon ein immenser Eingriff in das Gehaltsgefüge.

Doch EUR 4.000 mtl. Mindestlohn? Bereits dieser Mindestlohn entspräche dem Gehalt eines Vollakademikers mit mehreren Jahren Berufserfahrung und wäre rund doppelt so hoch wie ein Gehalt für Ausbildungsberufe unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung.

Zudem wäre ein solcher Lohn nicht finanzierbar.

Daher ist die Petition als maßlos, anmaßend, realitätsfremd, unverhältnismäßig, unbotmäßig, überbordend und untauglich zurückzuweisen.

Sollte ein Mindestlohn festgelegt werden, spreche ich eine Empfehlung auf EUR 2.000 für eine Pflegefachkraft aus. Damit wird dem Einsatz hinreichend Anerkennung gezollt. Der individuelle Lohn kann selbstverständlich je nach Qualifikation deutlich höher liegen.

Zudem ist es gerade im Bereich der Pflegeberufe kontraproduktiv, Arbeitskräfte mit überhöhten Gehältern anzulockern. Hier würden falsche, gefährliche Signale in Bezug auf den Hauptantrieb gesetzt.
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