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Petition 116310

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

Aufnahme von Frauen und schwerbehinderten Menschen als Minderheiten in § 130 StGB (Volksverhetzung) vom 23.09.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, in die aktuelle Fassung des § 130 StGB (Volksverhetzung) als Minderheiten Frauen und schwerbehinderte Menschen in die Strafnorm nach § 130 Absatz 1 StGB aufzunehmen.

Begründung

Zwar wurde im Paragraphen §130 StGB die Definition benannt, was den öffentlichen Frieden stören würde.

Wer wegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

Jedoch wurden Frauen und schwerbehinderte Menschen dabei nicht in die Definition aufgenommen, denn sie gelten auch als Minderheiten und sollten demnach auch mehr geschützt werden, eben damit sie nicht verächtlich, verleumdet oder beschimpft werden. Denn die Auslegung des §130 StGB ist schwammig und kann je nach Gericht anders definiert werden. In Anlehnung an das Revisionsurteil vom Oberlandesgericht Köln, Geschäftszeichen: 1 RVs 77/20 zu "Diskriminierung von Frauen"

"Zitat aus §130 StGB"

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