Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass alle staatlichen steuerfinanzierten Transfer- und Subventionsleistungen für die Pflege, Betreuung und Bildung der Kinder im U3-Alter (Elterngeld, Subventionen für Kinderkrippen etc.) für jedes Kind in gleicher Höhe und unmittelbar der Familie zufließen, unabhängig vom Einkommen der Eltern und der von ihnen gewählten Betreuungsform. Die Betreuungsform kann dann frei und gleichberechtigt individuell gewählt werden.
Begründung
Der Schutz der Würde der Kinder gemäß Art. 1 Abs. 1 GG beinhaltet deren natürliches Recht auf ein liebevolles Aufwachsen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Die Natur, die Kinderrechtskonvention der UN und unser Grundgesetz ordnen die Verantwortung dafür den Eltern zu. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass die Eltern dieser Aufgabe in möglichst optimaler Weise gerecht werden können. Dabei hat er aber nicht das Recht, die soziale Sicherheit eines Kindes davon abhängig zu machen, ob die Eltern den staatlichen Vorgaben folgen oder nicht, wie das aktuell beim Elterngeld und bei der einseitigen Finanzierung der Krippenbetreuung geschieht.
Gegenwärtig wird das staatliche Elterngeld für kindbezogene Pflege- und Sorgearbeit der Höhe nach in Abhängigkeit vom vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommen gezahlt. Je weniger Geld Eltern verdienten, desto weniger steuerfinanziertes Geld (1.500 € Differenz) erhalten sie vom Staat. Das verstößt eindeutig gegen das Sozialstaatsgebot nach Art 20 GG und das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 GG.
Für Kinder in Krippenbetreuung übernimmt der Staat weitgehend die Finanzierung der Arbeitskraft, der Räumlichkeiten und der Sachmittel. Für Kinder, die außerhalb des staatlichen Systems gepflegt und gebildet werden, erfolgt dagegen kein vergleichbarer Aufwandsersatz für die ihnen gegenüber geleistete Arbeit, was ebenfalls gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG verstößt. Die Differenz beträgt in der Regel mindestens ca. 1000 €/Monat und Kind.
Mit der Ausgestaltung des Elterngeldes und der einseitigen Krippenfinanzierung übt der Gesetzgeber gewollt und bewusst eine Lenkungswirkung auf die Eltern aus, die ihm nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts untersagt ist (BVerfG 10.11.1998 99, 216):
Die Ungleichbehandlung der gleichen Leistung (Betreuung eines Kindes) aufgrund sachfremder Kriterien (Verdienst, Betreuungsart) lässt sich nicht sachlich, sondern nur mit einer ideologisch vorgegebenen Lenkungsabsicht gegenüber den Eltern begründen. Beide Eltern sollen nach einer Geburt so schnell wie möglich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Nach dem Kindeswohl wird dagegen nicht gefragt. Dabei lässt sich die Empathie der Eltern für ihre Kinder durch keine noch so gute Ausbildung der Erzieher/innen ersetzen.
Eltern stehen als natürliche Bezugs- und Bindungspersonen ausdrücklich unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. (Art. 6 Abs 1,2 GG), weil Kinder für eine gesunde Entfaltung unbedingt eine konstante und verlässlich ansprechbare kleine Personengruppe benötigen. Eltern sind und bleiben die verantwortlichen Experten ihres Kindes. Sie wollen und dürfen sich nicht von institutionellen Entscheidern entmündigen lassen. Kinder brauchen verfügbare und zugewandte Eltern.
Diese Sicht entspricht dem Wortlaut und Geist unseres Grundgesetzes, das Gerechtigkeit und Respekt im Rahmen einer freiheitlichen Grundordnung auch gegenüber Kindern als dem schwächsten Glied der Gesellschaft
Die Ungleichbehandlung der Eltern wird mit der „Lohnersatzfunktion des Elterngeldes“ begründet, wie das bei Kranken- und Arbeitslosengeld erfolgt. Die Betreuung eines Kleinkindes ist aber kein Schadensfall wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit sondern eine der Erwerbsarbeit ebenbürtige Leistung. Deshalb ist kein „Lohnersatz“ erforderlich sondern ein „Lohn“, unabhängig davon, ob die Arbeit von den Eltern oder von anderen Personen geleistet wird. Das ist auch deshalb gerechtfertigt, da diese Arbeit aufgrund unseres umlagefinanzierten Sozialsystems nicht mehr nur den Eltern zugutekommt, wie das früher der Fall war, sondern der gesamten Versicherungsgemeinschaft. Die elterliche Erziehungsarbeit darf nicht länger als „Nichtleistung“ stigmatisiert werden.
Nutzer2444013 | 02.11.2020 - 09:56
Auf welcher Ebene sind Sie tätig? Wie häufig bringen Sie sich ein?
Ich war 20 Jahre aktives Mitglied im Deutschen Familienverband.
Seit 2010 habe ich einen eigenen Verein und bin dessen Vorstand, der fast die gesamte Arbeit macht.
In den nächsten Monaten arbeite ich im Projekt Stadtentwicklung mit dem Thema Familienfreundliche Kommune mit.
Dauerbrenner ist das Thema „Familie, Leistungsträger unserer Gesellschaft“.
Flankierend unterstütze ich junge Eltern mit „effektive Kommunikation“. Es geht um die niederlagelose Konfliktbewältigung nach Thomas Gordon mit weiteren Erkenntnissen aus der Praxis.
Hier ist es besonders Mühsam eine Lobby aufzubauen. Gerade dabei wurde ich durch junge Mütter mit dem Thema „Bauchgefühl“ konfrontiert. Das passt aber nicht ganz in den demokratischen und damit niederlagelosen Umgang. Dabei sind auch die Gefühle der Mitmenschen wichtig. Ca. 50 Seiten Erfahrung damit habe ich geschrieben. Das gehört zur innerfamilialen Politik. Das bedeutet: in der Familie wird auch Politik gemacht, oft unbewusst. Denn wie die zukünftige Gesellschaft aussehen wird, entscheidet sich in der Familie. Sie hat den größten Einfluss auf die Kinder auch heute noch.
Wenn meinen gesamten Weg der letzen 30 Jahre aufzeigen soll, wird das mehrere Seiten ausmachen und den Rahmen dieser Petition sprengen.
Bedenken Sie, das alles ist gemeinnützig.
Welche Statistiken und Studien haben Sie zuletzt für Ihre Tätigkeit konsultiert?
Studien vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und andere mir bekannt gewordene. Alle zu sichten macht einiges an Arbeit.
Nutzer2444013 | 02.11.2020 - 09:23
Kriegen Sie das auch konkreter und fundierter hin, Ihre Feststellung über "viele Väter"?
Wie für Väter die real aktuelle und ideale Aufteilung der Kinderbetreuung in der Familie aussieht:
mehr als die Hälfte 8 %, die Hälfte 18 %, etwas weniger als die Hälfte 37 %, einen kleinen Teil 35 % aus Väterreport, Vater sein in Deutschland, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Mai 2018.
Viele stimmt also.
Es ist leider auch so, dass viele Arbeitgeber manche Väter daran hindern, sich in der Familie zu engagieren.
Teilzeit wird vielfach nicht möglich gemacht. Familie ist immer noch Privatsache.
Hier ist noch viel Lobbyarbeit nötig.
Nutzer3294430 | 01.11.2020 - 21:27
Zu: Nutzer2444013 (01.11., 21:08 Uhr)
Kriegen Sie das auch konkreter und fundierter hin, Ihre Feststellung über "viele Väter"? Denn, den umgekehrten Fall gibt es doch genauso berechtigt auch, dass nämlich "viele Mütter" "wesentlich weniger in den Familien leisten als die Väter", nicht wahr?
Schön. Eindeutig eine wichtige Qualifikation, die Sie offenbar hier einbringen können. Auf welcher Ebene sind Sie tätig? In welchen Gremien? Wie häufig bringen Sie sich ein? Welche Statistiken und Studien haben Sie zuletzt für Ihre Tätigkeit konsultiert?
Nutzer2444013 | 01.11.2020 - 21:08
"Die Rolle der Männer, z.B. unterschlagen Sie völlig."
So meinen Sie das also.
Viele Väter kann man unterschlagen, weil sie wesentlich weniger in den Familien leisten als die Mütter.
Ich bin Großvater und familienpolitisch tätig. Dabei bekommt man mehr mit und ein besseres Bewusstsein für Familie. Man befindet sich in der Schnittstelle zwischen Familien und übriger Gesellschaft einschließlich allgemeiner Politik.
Nutzer3294430 | 01.11.2020 - 20:53
Zu: Nutzer2444013 (01.11., 19:36 Uhr)
Wenn Sie die "allgemeine Politik" anführen wollen, dann muss Ihre Behauptung lauten: "Jetzt sollen auch Mütter in Vollzeit erwerbstätig sein können." Ergibt sich aus dem Recht auf Gleichberechtigung und Gleichstellung.
Jau. Möglich. Nur der Gesetzgeber hat Müttern und - Achtung - auch Vätern beide Möglichkeit eröffnet, rasche Rückkehr in den Beruf oder aber Kinderbetreeung zuhause. Und, nicht vergessen, der Gesetzgeber hat insbesondere Müttern die Option Kindertagesstätte und damit Chance auf eine möglichst wenig unterbrochene Erwerbsbiographie eröffnet, da insbesondere Frauen hierdurch Karrierechancen und Aussicht auf bessere Rentenleistungen gesichert werden.
Jau, war angekommen. Trotzdem ein schwaches Argument, mit welchem Sie zur Erziehung verpflichtete Mütter gegen Erzieherinnen ausspielen. Eben ein antiquiertes Geschlechterbild, welches Sie hier präsentieren. Die Rolle der Männer, z.B. unterschlagen Sie völlig.
Aha. Gefühlte persönliche Erfahrungeswerte, hier nicht verifzierbar und auf Relevanz zu prüfen. Die Ziele der Politik sind andere, und diese sind hier zu diskutieren in Bezug auf die Forderungen der Petition.
"Bauchgefühl" und ein aus dem Kontext gerissenes Zitat. Nun gut. Aber auch dieses Argument von Ihnen ist ein guter Anlass, dass diese Petition keine Umsetzung in Politik einer Regierung erfährt, ganz einfach, weil geschulte Pädagoginnen und Pädagogen die Sache mit der Erziehung offenbar besser können.
Nutzer2444013 | 01.11.2020 - 19:36
„Zitat: von Nutzer2444013 Jetzt sollen die Mütter auch noch Vollzeit erwerbstätig sein.“
Damit ist nicht die Petition , sondern die allgemeine Politik gemeint.
Arbeitgeber z. B. wünschen eine möglichst wenig unterbrochene Erwerbsbiographie auch der Frauen und Mütter aus Kostengründen.
Zu: „Bisschen schwach, Ihr Argument, gell?“ Nein! Es ging um den Vergleich zwischen Erzieherinnen und Mütter.
Zu: „Ein ganz schön antiquiertes Geschlechterklischee, welches Sie hier präsentieren, nicht wahr?“
Das sind Erfahrungswerte im Umgang mit Eltern.
Der Amerikanische Psychologe Thomas Gordon sagt: „Eltern werden beschuldigt, aber nicht geschult.“ Was ist daran antiquiert?
Was ich über das Bauchgefühl geschrieben habe, kommt von Müttern, die diese niederlagelose Konfliktbewältigung nicht kennen, weil sie nicht geschult sind.
Nutzer3294430 | 01.11.2020 - 18:09
Zu: Nutzer2444013 (01.11., 13:32 Uhr)
Nicht "sollen", sondern "können", ein wichtiger Unterschied in der Forderung. U3-Betreuung soll Müttern (oder Vätern) die Möglichkeit bzw. Wahlfreiheit geben, in Vollzeit erwerbstätig sein zu können, aus diversen naheliegenden Gründen.
Die Kombination macht's. Was aber auch kein Grund ist, Kindererziehungszeiten zusätzlich über das beschlossene Maß hinaus zu alimentieren. Nebenbei: wie viele Millionen Menschen hier im Land habe eine aus Steuergeldnern finanzierte Ausbildung bzw. ein Studium? Bischen schwach, Ihr Argument, gell?
Ein ganz schön antiquiertes Geschlechterklischee, welches Sie hier präsentieren, nicht wahr?
Eben.
Nutzer2444013 | 01.11.2020 - 13:32
Der Beitrag von Rodewisch ist insofern ein wichtiges Plädoyer für diese Petition.
Es gibt eine Menge Leistungen in den Familien, die in den Tagestätten nicht durchgeführt werden.
Z. B. wenn ein Kind krank ist, muss es zuhause bleiben. Den Tagestätten sind Grenzen gesetzt, die es in der Familie nicht geben darf.
Jetzt sollen die Mütter auch noch vollzeit erwerbstätig sein.
Dazu Artikel 6, Absatz 2, Satz 1 GG: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Das alles auch ohne eine Ausbildung, die bei den Erzieherinnen in Tagestätten aus Steuergeldern finanziert wird.
Bei Eltern setzt man das voraus, wie wenn ein Meister von Himmel fällt.
Man verlässt sich auf das Bauchgefühl der Mütter.
Das scheint ein wenig naiv zu klingen.
Nutzer3294430 | 01.11.2020 - 11:08
Zu: "Rodewisch" (30.10., 23:05 Urh, Version 23:07 Uhr)
Ihr Beitrag ist ein wichtiges Plädoyer gegen diese Petition: denn, folgt man Ihren Erläuterungen, dann sind die Leistungen der ausgebildeten Profis, die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten, der laienhaften Methodik ungeübter Eltern vorzuziehen. Schließlich ist, wie Sie beschreiben, der Spagat zu meistern zwischen Laissez-faire (nicht "laizy fair") und Autoritarismus sowie Wertevermittlung ohne Drohung, bei Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beteiligten.
Nutzer2444013 | 31.10.2020 - 05:16
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann Ihnen nur voll zustimmen.
Hier meine Version von Beziehungsarbeit:
Mehr Harmonie erreichen
Mit meiner inzwischen 30-Jährigen familienpolitischen Arbeit habe ich gleichzeitig einen besseren Umgang mit Kindern und Mitmenschen gelernt, die ich als effektive Kommunikation bezeichne.
Es geht um die Methoden: Einfühlsames Beobachten, Ich-Botschaft und einfühlsames Zuhören.
Das einfühlsame Beobachten dient hauptsächlich dem kennen lernen.
Entdeckt habe ich diese Möglichkeit der Kommunikation in der gelegentlichen Betreuungsarbeit seit 10 Jahren mit Kindern zwischen 2 und 6 Jahren. Sie leitet sich vom einfühlsamen Zuhören ab. ist eine ständige Kommunikationsart, die auch ohne Probleme und Konflikte sinnvoll ist.
Voraussetzungen dazu:
Annahme: Mitmenschen grundsätzlich so annehmen wie sie sind.
Die Grundhaltung zeigt: Ich nehme dich ernst. Du bist mir wichtig, als erste Voraussetzung.
Akzeptanz: Die Gefühle sind wichtig, in der jeweiligen Situation richtig und für das Kennenlernen nützlich Gefühle sind die wesentliche Grundlage des Lebens überhaupt.
Aufmerksamkeit: frei sein, um Mitmenschen zu beobachten. Versuchen, jede Möglichkeit dafür zu nutzen.
Die Ich-Botschaft setze ich ein, wenn ich ein Problem habe bzw. mit dem Verhalten Anderer nicht einverstanden bin.
Dazu benutze ich die ersten 3 von 4 Aspekten nach Miteinander Reden I von Friedemann Schulz von Thun um bewusst zu machen: Die Sache ist unabhängig von Gefühlen und Wertevorstellungen einzelner Menschen.
Bei der Selbstdarstellung geht es um die eigene Sicht der Sache mit allen Interessen, Zielen und der eigenen Wertewelt.
Die Beziehung zeigt den Bezug zu Mitmenschen nach dem Motto „so sehe ich dich“.
Die Ich-Botschaft enthält
1. die Darstellung der Sachlage bzw. Situation, aus der Sicht des Problembesitzers.
2. die Wirkung dieser Sachlage bzw. Situation auf den Problembesitzer und
3. die Folgen, die durch die Sachlage und Situation für den Problembesitzer entstehen.
Einfühlsames Zuhören wende ich an, wenn ein Mitmensch ein Problem hat um dieses Problem kennen zu lernen. Auch hier gelten die Voraussetzungen Annahme, Akzeptanz und Aufmerksamkeit. Die eigenen Werte und Gefühle sind dabei nebensächlich.
Zu diesen und weiteren Themen gibt es eine ausführliche Darstellung mit weiteren Möglichkeiten, die noch verbessert werden kann.
Z. B. Problemlösungsmethode in einer Gruppe,
Zusätzlich:
Eindrücke zur Fernsehsendung „Die geheimnisvolle Welt der Kinder“
Grundlage sind Arbeiten von Thomas Gordon, Dr. Johanna Graf und Friedemann Schulz von Thun.
Was sagen Sie dazu?