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Diskussion zur Petition 116328

Familienfragen

Wahlfreiheit der Eltern bei Betreuungsform der Kinder U3 durch Zufluss der staatlichen Subventionsleistung direkt an Familien vom 23.09.2020

Diskussionszweig: Ersatz für nicht in Anspruch genommener staatlicher Leistung?

Heinz 548 | 08.10.2020 - 11:19

Ersatz für nicht in Anspruch genommener staatlicher Leistung?

Anzahl der Antworten: 20

Ein zutreffendes Zitat von Nutzer3702747 welches zu wiederholen wäre:

„Die Maximaltransferleistungen in D geben nur denjenigen falsche Anreize, bei denen nicht das Kinderwohl sondern der (temporäre) Geldzuwachs bei der Entscheidung für Kinder eine Rolle spielt. Schnell gewöhnen sich Eltern an diese Zusatzgehälter und geraten dann nach Auslaufen dieser Gelder in Not.“


Bleiben wir bei der Betreuungsform: Der Staat bietet eine Betreuungsform an, zahlt und unterhält sie. Diese Betreuungsform steht jedem Kind und allen Eltern offen. Alleine der Gedanke, dass ich bei bewusster Nichtnutzung dieser Betreuungsform ein Recht auf Kostenerstattung habe, erscheint mir etwas realitätsfern. Ich nehme eine staatliche Leistung nicht in Anspruch und fordere stattdessen Geld? Welchem Weltbild entspringt denn eine solche Einstellung?


Otext der Petition: „Der Schutz der Würde der Kinder gemäß Art. 1 Abs. 1 GG beinhaltet deren natürliches Recht auf ein liebevolles Aufwachsen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.“

AW: Das ist bitteschön originäre Aufgabe der Eltern, bei Frage: Inwieweit wird durch das geltende System die Würde des Kindes unterlaufen und ein „natürliches Recht auf ein liebevolles Aufwachsen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit“ verhindert?


Otext der Petition: „Für Kinder in Krippenbetreuung übernimmt der Staat weitgehend die Finanzierung der Arbeitskraft, der Räumlichkeiten und der Sachmittel. Für Kinder, die außerhalb des staatlichen Systems gepflegt und gebildet werden, erfolgt dagegen kein vergleichbarer Aufwandsersatz für die ihnen gegenüber geleistete Arbeit, was ebenfalls gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG verstößt.

AW: Wenn Eltern sich dafür entscheiden dass Kinder „außerhalb des staatlichen Systems gepflegt und gebildet werden“, so ist das doch freie Willensentscheidung der Eltern und sie (die Eltern) haben damit entschieden, den erforderlichen Aufwand selbst zu besorgen.

Bei solchen Petitionen und Forderungen drängt sich bei mir die Frage auf: Weshalb haben Eltern eigentlich Kinder? Offensichtlich als Hilfsmittel und Argument Kohle abgreifen zu können.
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