Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass alle staatlichen steuerfinanzierten Transfer- und Subventionsleistungen für die Pflege, Betreuung und Bildung der Kinder im U3-Alter (Elterngeld, Subventionen für Kinderkrippen etc.) für jedes Kind in gleicher Höhe und unmittelbar der Familie zufließen, unabhängig vom Einkommen der Eltern und der von ihnen gewählten Betreuungsform. Die Betreuungsform kann dann frei und gleichberechtigt individuell gewählt werden.
Begründung
Der Schutz der Würde der Kinder gemäß Art. 1 Abs. 1 GG beinhaltet deren natürliches Recht auf ein liebevolles Aufwachsen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Die Natur, die Kinderrechtskonvention der UN und unser Grundgesetz ordnen die Verantwortung dafür den Eltern zu. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass die Eltern dieser Aufgabe in möglichst optimaler Weise gerecht werden können. Dabei hat er aber nicht das Recht, die soziale Sicherheit eines Kindes davon abhängig zu machen, ob die Eltern den staatlichen Vorgaben folgen oder nicht, wie das aktuell beim Elterngeld und bei der einseitigen Finanzierung der Krippenbetreuung geschieht.
Gegenwärtig wird das staatliche Elterngeld für kindbezogene Pflege- und Sorgearbeit der Höhe nach in Abhängigkeit vom vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommen gezahlt. Je weniger Geld Eltern verdienten, desto weniger steuerfinanziertes Geld (1.500 € Differenz) erhalten sie vom Staat. Das verstößt eindeutig gegen das Sozialstaatsgebot nach Art 20 GG und das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 GG.
Für Kinder in Krippenbetreuung übernimmt der Staat weitgehend die Finanzierung der Arbeitskraft, der Räumlichkeiten und der Sachmittel. Für Kinder, die außerhalb des staatlichen Systems gepflegt und gebildet werden, erfolgt dagegen kein vergleichbarer Aufwandsersatz für die ihnen gegenüber geleistete Arbeit, was ebenfalls gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG verstößt. Die Differenz beträgt in der Regel mindestens ca. 1000 €/Monat und Kind.
Mit der Ausgestaltung des Elterngeldes und der einseitigen Krippenfinanzierung übt der Gesetzgeber gewollt und bewusst eine Lenkungswirkung auf die Eltern aus, die ihm nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts untersagt ist (BVerfG 10.11.1998 99, 216):
Die Ungleichbehandlung der gleichen Leistung (Betreuung eines Kindes) aufgrund sachfremder Kriterien (Verdienst, Betreuungsart) lässt sich nicht sachlich, sondern nur mit einer ideologisch vorgegebenen Lenkungsabsicht gegenüber den Eltern begründen. Beide Eltern sollen nach einer Geburt so schnell wie möglich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Nach dem Kindeswohl wird dagegen nicht gefragt. Dabei lässt sich die Empathie der Eltern für ihre Kinder durch keine noch so gute Ausbildung der Erzieher/innen ersetzen.
Eltern stehen als natürliche Bezugs- und Bindungspersonen ausdrücklich unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. (Art. 6 Abs 1,2 GG), weil Kinder für eine gesunde Entfaltung unbedingt eine konstante und verlässlich ansprechbare kleine Personengruppe benötigen. Eltern sind und bleiben die verantwortlichen Experten ihres Kindes. Sie wollen und dürfen sich nicht von institutionellen Entscheidern entmündigen lassen. Kinder brauchen verfügbare und zugewandte Eltern.
Diese Sicht entspricht dem Wortlaut und Geist unseres Grundgesetzes, das Gerechtigkeit und Respekt im Rahmen einer freiheitlichen Grundordnung auch gegenüber Kindern als dem schwächsten Glied der Gesellschaft
Zusätzlich wurde das Problem des Knicks in der Lohnentwicklung vollständig auf den gehaltlichen Gender-Gap geschoben.
Eine Wahlfreiheit ist jedoch nur vorhanden, wenn sich Eltern bzw. Elternteile dies auch leisten können.
--> Entscheidet sich eine Frau/Mann/Div. spätestens nach dem Mutterschutz für Karriere und das Überlassen des Kindes von prägenden Jahren an andere ist das eine freie Entscheidung. Der erhaltene Lohn muss mindestens die gesamten Kosten für den Platz in der Betreuungsstätte decken. Ob über Steuer und Förderung oder direktem KITA-Beitrag.
Andernfalls reduziert sich der Sinn diese Systems auf:
1-Persönliche Entwicklungsziele
(Diese sehe ich aus gesellschaftlicher Sicht zu diesem Zeitpunkt als nicht förderungsrelevant an.)
2-Melken aus dem Gesichtspunkt Steuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge und damit der Verschleierung bzw. Verschleppung von Finanzierungsproblemen.
Wird hiermit versucht, die Lücke der z.B. Rentenfinanzierung und auch Altersarmut durch Erwerbstätigkeit vorzubeugen, ist mein Vorschlage eine den Kreis zu schließen und die Höhe der Rente vom Beitrag zur Finanzierung dieser Abhängig zu machen. D.h. es muss der aktuelle Beitrag zur Zahlung der aktuellen Renten, als auch das Wahrnehmen der Möglichkeiten zur Sicherung der einen Rentenauszahlung berücksichtig sein. (z.B. eigene Kinder, erziehen adoptierter Kinder, etc.)
Somit besteht auch Wahlfreiheit die Höhe der Rente über Konzentration auf die Karriere und somit höherem Einkommen oder durch Streuung und Kombination mit Erziehungsleistung zu bestimmen.
--> Entscheidet sich eine Frau/Mann/Div. Dafür die Wertgrundladen in den ersten drei Jahren selbst zu prägen, trotz Lohneinbußen bzw. ohne Geld, muss dieser das vollständig selbst finanzieren.
Der Berufsausstieg ist meist zusätzl. mit einem Karriere-Knick verbunden.
Somit besteht diese Wahlmöglichkeit nur für eine finanziell oberen Mittelschicht.
Wir sollten wir so konsequent sein und beides fördern.
Die Betreuung mit akzeptablen Qualitätsstandard komplett aus Beiträgen zu finanzieren scheint ja nicht möglich zu sein.
Alternativ wäre es angebracht ehrlich zu kommunizieren und aussprechen, dass die Bindung an das Elternhaus und geringere Einfluss auf die Kinder in einige Fällen ein Problem darstellt und versucht wird, dies durch staatl. Einrichtungen auszugleichen. (Stichwort: Frühförderung)
Allerdings muss dann auch sichergestellt sein, dass der Aufbewahrungsgedanke nicht der vorwiegende für die Kinderbetreuungsstätte ist, sondern nur ein Nebeneffekt und es darf nicht nur die Anzahl bewertet werden.
Selbst empfinde ich das 2.Argument als einen Schlag ins Gesicht aller Eltern, die sich in der Lage fühlen ihre Kinder selbst zu erziehen und dies auch möchten. Sofern diese in Deutschland in der Unterzahl sind, jedoch in Ordnung.
Nutzer2917297 | 27.10.2020 - 08:51
Das ist doch Unfug. Auch "Hartzt IV"-Eltern müssten dann diese Leistungen erhalten. Diese erziehen ihre Kinder schließlich auch Zuhause.
Schon mit der derzeitigen Sozialgesetzgebung wurde das "Geschäftsmodell Kind" geschaffen. Sie bzw. die Petition möchte dieses sogar noch weiter ausbauen.
Kinder sind aber etwas ganz alltägliches, daher braucht es dafür keinen "Lohn" und keine Bezahlung. Kinder bekommen ist doch kein Geschäft,, sondern ein ganz persönliche Entscheidung. Für diese ganz persönliche Entscheidung kann man doch keine Bezahlung fordern.
Wlr leben zum Glück in einer Zeit, in der jeder die freie Entscheidung hat ob er/sie Kinder haben möchte oder nicht.
Noch einmal: wenn man Bezahlung dafür fordert, dass man Kinder bekommt (und diese Zuhause erzieht), ist man weisungsgebundener abhängig Beschäftigter.
Bedeutet: "die Gesellschaft" hat dann auch die Entscheidungsgewalt darüber, wie diese Kinder erzogen werden.
Wollen Sie das wirklich?
Rodewisch | 27.10.2020 - 00:27
"Die Gründe, aus denen kein oder nur geringes Erwerbseinkommen vorhanden ist" sind eben gerade nicht gleichgültig. Es ist ein großer Unterschied, ob Einkommen fehlt, weil keine Leistung erbracht wird oder ob es fehlt, weil eine Leistung nicht honoriert wird. Die Nichthonorierung der elterlichen Erziehungsarbeit ist eine klare Diskriminierung, weil diese Arbeit heute der Gesamtgesellschaft zugute kommt ohne gleichwertige Gegenleistung. Es liegt also eine klare Ausbeutung der Eltern vor, die bei leistungslosen Hartz IV-Empfängern nicht besteht.
Nutzer2917297 | 26.10.2020 - 09:37
ALG II ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nur teilweise aus eigener Kraft erwirtschaften (können).
Selbstverständlich sind die Gründe, aus denen entwedern kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen vorhanden sind, vollkommen gleichgültig.
BGE-Franz | 25.10.2020 - 17:43
Geht dieser Groko-Tanz um soziale Ungerechtigkeit und Bürger-Entmündigung noch etwas komplizierter zur Aus- und Überlastung von Ämtern, Gerichten, Aktenkopierern, Bürgern und Verkehr ? Bestimmt, wenn man so umwelt- und klimaschädigend weiter macht, wie bisher. Und die Klimaziele und Zukunft der Menschheit ?: Kannste alles dann vergessen und in der Pfeife rauchen.
Rodewisch | 24.10.2020 - 19:42
Hier werden Kinder erziehende Eltern mit Hartz IV-Empfängern auf eine Stufe gestellt. Das ist völlig unsachlich und zeigt wohin die Abwertung der Kinererziehung geführt hat. Dahinter steckt eine verborgene Frauenfeindlichkeit, da eben nur die traditionell von Männern geprägte Erwerbsarbeit zählt. Tatsächlich ist aber die elterliche Kindererziehung ebenso wichtig wie Erwerbsarbeit. Aber das "männliche" Denken prägt eben nach wie vor das Bewusstsein. Das gilt leider auch für dieFeministinnen, die dadurch zumindest allen Müttern einen Bärendienst erweisen.
Nutzer2561802 | 19.10.2020 - 20:10
Ich habe schon die Aussage gehört "Ich will Hartzer werden oder Rentner"
Ist doch ein interessanter Berufswunsch. Und das in zweiter oder dritter Generation.
Man könnte bei den Ausgaben für "Arbeit und Soziales" große Summen einsparen.
Wahlfreiheit ja, aber ohne zusätzliches Geld.
Nutzer3294430 | 14.10.2020 - 08:26
Zu: "Ursula1955" (14.10., 01:09 Uhr)
1) Nein, kein "durchhalten".
2) Sie argumentieren auf der Basis Ihrer Vorurteile und pauschalisierenden Abwertungen.
3) Fehlt weiterhin Ihre Antwort zu Ihrem Verständnis von Art 1 GG.
Eine übliche "Ursula-Antwort" bar jeglicher Belege jedoch getreu des Sozialneidthemas, ergo nicht relevant für die weitere Diskussion.
Nein, das war noch nicht alles. Bemerkenswert Ihre Kenntnislücken. Machen Sie sich kundig zu den Zielen und Angeboten öffentlicher frühkindlicher Erziehungs- und Betreuungsangebote.
Nein, das kann auch "Opi" in diesem Fall nicht so ohne weiteres.
Auch das ist Unsinn. Und zudem nicht Thema der hier zu diskutierenden Petition.
Tatsächlich? Welche Belege haben Sie für Ihre Behauptung? Und warum weichen Sie einer Antwort meiner Frage an Sie zum Zweck Ihres Vergleichs aus?
1) Es gibt keine "Hartzer".
2) Ja, haben Sie.
1) Grundsätze des SGB.
2) Nicht Thema hier.
1) Nicht Betreuung, sondern Erziehung.
2) Staatliches Regelungsprivileg, auch in Ihrem Bundesland ist die frühkindliche Erziehung geregelt, Standards sind definiert.
3) Machen Sie sich kundig, anstatt auf unrealistischen Alternativvorschlägen rechthaberisch zu bestehen.
Da ist es wieder, das "Ursula-Stilmittel": "Komme ich nicht voran mit meiner Propaganda, dann erfinde ich halt meine Argumente." Denn verifizierbare Fakten sind ja nur blöd.
Wenn gerade junge Eltern Ihre Beiträge hier aufmerksam verfolgen, dann ist die Entscheidung Ihrer Kundenzielgruppe sicherlich eindeutig.
Ursula1955 | 14.10.2020 - 01:29
Um diese Fragen würde ich mich kümmern, wenn ich mich tatsächlich für diese Option entscheide.
Im übrigen benötigt man eine staatliche Genehmigung nur, wenn die Eltern auch Geld von Staat für die Betreuung bekommen. Bei Betreuung, die die Eltern selbst bezahlen, bleibt es ihnen überlassen, auf Qualitätsstandard zu achten. Alles andere ist nur eine Frage des Finanzamts.
Mit Dreien würde ich in der Tat nicht auf den öffentlichen(!) Spielplatz gehen wollen. Allerdings gibt es auch Eltern, die einen großen, gut um zäunten Garten haben und die ihr Kind ohnehin nicht auf einen öffentlichen Spielplatz schicken würden - egal unter wessen Aufsicht.
Hundescheiße, von Jugendliche angesägte Klettergerüste, überall zerbrochene Flaschen von den Sauforgien der Jugendlichen, der Sandkasten als Drogenversteck. Da wären die meisten Eltern der Meinung, dass mein Lauftempo noch das geringste Problem ist.
Aber wie gesagt: Noch ist es nicht so weit. Und in meinem Fall ist es tatsächlich wahrscheinlicher, dass ich nach der Pandemie wieder Nachhilfe erteile und nur ein oder zwei Kids sitte - abends, wenn sie meistens schlafen. .
Aber ich kenne durchaus 70jährige, die das Hinterhersausen noch gut hinkriegen würden - besser als manche 130kg-Erzieherin.
Ursula1955 | 14.10.2020 - 01:09
Doch, ich halte das durch. Aber ich differenziere eben zwischen Eltern, die diese Verantwortung tragen können und solchen, die das nicht können.
Nun, in allen Bundesländern (in Bayern erst erst recht) werden Kitaplätze und Hortplätze in der Tat häufiger an Arbeitslose vergeben (obwohl die ganzen Tag daheim sind) als an Beschäftigte. Das zeigt m.E. deutlich, dass die Verantwortlichen ebenso wie ich davon ausgehen, dass es Kreise gibt, die ihr Kind nicht ordentlich erziehen (und erst recht nicht bilden) können.
Natürlich gehe ich davon aus, dass sich vor allem die besser situierten Familien für private Betreuung entscheiden. Und wenn ein Teil dieser Kinder nicht mehr zur Kita gehen, steht das Personal denen zur Verfügung, die mehr Hilfe brauchen.
Ja, man kann Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Das war es aber schon.
Mehr Geld würde dazu führen, dass die Kreise größer werden, die sich die private Betreuung leisten können. Und da können 300 (oder besser 500) Euro mehr entscheidend sein. Dann kann der Opi seinen 450-Euro-Job lassen und seine Enkelkinder betreuen.
Und im Idealfall kombiniert man: Einen Teil der Woche Kita, den anderen Teil Opi.
Diese Argumentation (Steuern und Sozialabgaben), wird von Politikern (vor allem linken) ständig eingebracht.
Man muss ein entsprechendes Modell doch nicht wahrnehmen. Im Übrigen ist das mit der Kontrolle im schulischen Bereich längst üblich. Da gibt es auch Kinder, die von der Schulpflicht befreit sind und dafür nachweisen müssen, dass sie auf dem in ihrem Alter normalen Stand sind.
Habe ich irgendwo gesagt, dass alle(!) Hartzer keinen Abschluss hätten?
Und warum soll man für eine Zusatz(!)leistung zum normalen Hartz4 keine Bedingung stellen? Die normale Leistung wird doch ohnehin bezahlt.
Wenn jemand Kinder betreut ohne dass die Eltern dafür vom Staat Geld bekommen, ist das die Angelegenheit der Eltern, ob und welche Qualifikation sie fordern.
Natürlich kann man bei Zahlen einer neuen Leistung Bedingungen stellen für das Betreuungspersonal. Wobei sich vermutlich alle (außer Ihnen natürlich) kaputtlachen würden, wenn der Opi erst einen Kurs machen müsst4, um sein eigenes Enkelkind zu betreuen.
Übrigens fällt mir gerade ein, dass ich selbst tatsächlich noch einen (allerdings älteren) Babysitter-"Pass" herumliegen habe - bekommen nach 30stündiger, freiwillig besuchter Schulung. Die Eltern der Kids, die ich damals (meist nur drei, vier Stunden abends) sittete, fanden meine Idee, mich so zu "qualifizieren" eher überflüssig. Aber ich fand es ganz lustig, zusammen mit Jüngeren diesen Kurs zu besuchen. Und ich würde es ggf. nochmals machen.
Und was die Frage betrifft, ob ich oder andere nun gut sind für die Kinder, das überlassen sie doch getrost den Eltern. Das ist Teil der geforderten Wahlfreiheit.
Nutzer2917297 | 13.10.2020 - 06:33
Hier unterliegen Sie einem Irrtum.
Unser Gehirn entlastet sich selbst und speichert nur gute Erinnerungen.
Die angeblich damals vorhandene Halt gebende Geborgenheit ist ein Trugschluss. Die gab damals nicht mehr als heute. Im Gegenteil. Viele Frauen mussten einfach bei ihren u.U gewalttätigen und/oder alkoholabhängigen Männern bleiben, weil sie finanziell von diesen abhängig waren. Verhütung gab es nicht.
Und Männer hatten das Recht, über ihre Frauen herzufallen, wenn ihnen danach war. Was dann wiederum u.U. zu einer weiteren Schwangerschaft und noch größerer Abhängigkeit geführt hat.
Frauen haben sich dem damals einfach fügen müssen. Der "Familienzusammenhalt" war oftmals erzwungen - und nicht freiwillig. Das ist heute zum Glück anders.
Das Frauen diese Abhängigkeit gar nicht gewollt haben müsste jedem klar sein, der die Entwicklung seit der Einführung der "Pille" im Jahr 1964 verfolgt hat.
Nachtrag 14:45 h:
Frauen wurden früher nicht danach gefragt, welche Vorstellungen sie haben. Sie wurden einfach in eine Rolle gedrückt, die sie u.U. gar nicht haben wollten.
Und natürlich haben sie dieses weder ihren Kindern noch Enkelkindern erzählt. Kinder/Enkelkinder belastet man nicht mit den eigenen Problemen. Es wurde darauf gehofft, dass diese ein besseres Leben haben.
Arbeiten oder gar studieren? Das war nur in Familien möglich, in denen die Frauen unausgesprochen eine Beziehung auf Augenhöhe hatten und Töchter nicht weniger Wert waren als Söhne. Studieren war "gut betuchten" vorbehalten. Denn Bildung kostete auch in den 50er Jahren noch Geld. Schulgeld für Gymnasien und Studiengebühren waren normal.
Bildung war nicht abhängig vom Intellekt - Bildung war abhängig vom Geldbeutel - und vom Geschlecht.
Bevor auch nur einer Tochter Gymnasium und Studium gewährt wurde, durften/mussten erst einmal alle Söhne diese Bildung erfahren. Gleichgültig ob die Söhne wollten oder nicht.
Und wenn man noch weiter zurückschaut - vielen Frauen wurde auch einfach der Zugang zu Universitäten verweigert.
Es war eine "gute alte Zeit" für Männer - nicht aber für Frauen.
Wir sollten froh sein, dass diese Zeiten vorbei sind.
Entschuldigung für den "Ausbruch". Die Verklärung und das "Hochloben" der 50er / 60er Jahre des letzten Jahrhunderts (oder noch früher) macht mich einfach wütend.