Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die von der Insolvenz des Rechenzentrums AvP Deutschland GmbH betroffenen Apotheken eine finanzielle Kompensation des Verlustes aus staatlichen Mitteln, z. B. durch staatliche Aufbaubanken oder einem einzurichtenden Rettungsfonds erhalten. Ferner sollen für das staatliche Bankenaufsichtswesen geeignete Mechanismen geschaffen werden, die die Finanzkriminalität solchen Ausmaßes frühzeitig erkennen und die Auswirkungen begrenzen können.
Begründung
Die deutschen Apotheken arbeiten mit Rechenzentren zusammen, welche die Rezeptabrechnung bei den Krankenkassen übernehmen. Regelmäßig zahlt das Rechenzentrum die Umsätze des Vormonats aus. Im 09/2020 blieb die Auszahlung der Augustumsätze für 3500 Apotheken, die mit dem Rechenzentrum AvP zusammenarbeiteten, aus. Die Apotheken stehen infolgedessen vor erheblichen Liquiditätsengpässen, die in nicht wenigen Fällen existenzbedrohend wirken. Hier entsteht der Eindruck schwerer Finanzkriminalität, da die Gründe für die Insolvenz in einem gegen zwei Beschäftigte gerichteten Ermittlungsverfahren festgestellt werden müssen. Die Hauptlast dieses Skandals werden die Apotheken selbst tragen müssen, schlimmstenfalls mit ihrem Privatvermögen haften. Hier ist ein Rettungsschirm, wie es bei der Unterstützung von anderen Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen üblich ist, angezeigt. Zinsgünstige Kredite werden den Apotheken langfristig nicht helfen. Eine Zuwendung würde hier nicht nur das zerstörte Vertrauen der Betroffenen ausgleichen, sondern tausende Apotheken und Arbeitsplätze sichern. Die in den nächsten Jahren drohenden Engpässe in der ländlichen Arzneimittelversorgung durch die Verdrängung örtlicher Apotheken wird ohne Hilfe des Staates möglicherweise eine untragbare Entwicklung nehmen.
Die vergangenen Monate zeigen, dass Apotheken in Ausnahmesituationen durch pharmazeutische Kompetenz zur Handlungsfähigkeit des Staates und der Gesellschaft beitragen. Ein Gesetz, das den Finanzdienstleistern bei derartigen Beziehungen zu einer treuhänderischen Verwaltung der Fremdgelder verpflichtet, kann diese Leistung würdigen. Alternativ könnte diese Art der Zusammenarbeit künftig ausschließlich staatlichen Trägern vorbehalten werden.
Die Zusammenarbeit mit einem Rechenzentrum eigener Wahl ist durch den Staat gesetzlich vorgegeben worden. Die Inkaufnahme der hieraus entstehenden Risiken bei den Apotheken muss durch eine stärkere staatliche Kontrolle kompensiert werden. Die BaFin hat versäumt, den Unregelmäßigkeiten bei AvP nachzugehen und frühzeitig zu intervenieren. Ein effektives staatliches Bankaufsichtswesen sollte verpflichtet und in der Lage sein, Vertragsbeziehungen mit vermögensgefährdenden finanziellen Verflechtungen hinreichend zu überwachen, wenn ein Vertragspartner zur Erfüllung von systemrelevanten Aufgaben auf die vertragsmäßige Erfüllung des anderen Teils angewiesen ist.
Der Staat hat ein gerechtfertigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Zusammenarbeit von Apotheken und Krankenkassen. Wenn er aber in die Gestaltungs- und Berufsfreiheit der Apotheker dergestalt eingreift, dass aus einem vorgegebenen Rahmen existenzbedrohende Gefahren entstehen können, muss er auf der anderen Seite auch sicherstellen, dass diesen Gefahren vorgebeugt wird. Die komplizierten Gebilde führen zur Unübersichtlichkeit der Gemengelage, die eine schnelle Hilfe scheinbar verhindert.