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Diskussion zur Petition 116953

Lebens- und Genussmittel

Allgemeinverständliche Kennzeichnung von Rohmilch-Produkten zum Schutz Schwangerer vor Listeriose vom 12.10.2020

Diskussionszweig: Re: Lebens- und Genussmittel - Allgemeinverständliche Kennzeichnung von Rohmilch-Produkten zum Schutz Schwangerer vor Listeriose

kati543 | 29.10.2020 - 11:00

Re: Lebens- und Genussmittel - Allgemeinverständliche Kennzeichnung von Rohmilch-Produkten zum Schutz Schwangerer vor Listeriose

Anzahl der Antworten: 3

Die Petition erübrigt sich und ist daher abzulehnen.

Es ist bei Strafe in Deutschland VERBOTEN (!) Rohmilch oder Rohrahm an den Endverbraucher zu verkaufen oder auch nur probieren zu lassen. Von dieser äußerst klaren Regelung gibt es nur eine einzige Ausnahme: der Bauer darf auf seinem Hof einen Rohmilchautomaten aufstellen und die Rohmilch dort verkaufen. Der Automat muss ein deutlich großes Hinweisschild enthalten, dass Rohmilch verkauft wird und dass diese vor dem Trinken unbedingt noch gut abzukochen ist.
Schlichtweg jede Milch in Deutschlands Supermärkten ist pasteurisiert. Alles andere würde dem Gesetz widersprechen. Eine Selbstverständlichkeit muß nicht extra auf der Verpackung beschriftet werden.
Bitte nicht Pasteurisierung und Homogenisierung verwechseln.
Schwangere dürfen Milch vollkommen problemlos trinken, solange sie im Supermarkt gekauft wurde. Sie müssen da auch keineswegs stundenlang lesen.

Rohmilchkäse ist bereits zwingend zu kennzeichnen. Dort steht bereits drauf, dass er aus Rohmilch gefertigt wurde. Dieses Gesetz gibt es schon. Da braucht es keine „Fachverkäuferin“. Normalerweise wird das direkt auf das Preisschild mitgedruckt oder es steht auf der Verpackung, wenn es bereits abgepackter Käse ist.

Fazit: Ihre Petition wurde quasi schon erfüllt. Keine Mitzeichnung!
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