Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Lebensmittel, die eine Listeriose auslösen können, auf der Verpackung so allgemeinverständlich zu kennzeichnen, dass jede Schwangere darauf aufmerksam wird.
Begründung
Listeriose ist für Schwangere und ungeborene Kinder ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Andere riskante Substanzen wie Alkohol und Nikotin sind bereits seit Langem kennzeichnungspflichtig. Substanzen in nicht psychotropen Verbindungen können unter Umständen auch für Schwangere und ungeborene Kinder gefährlich sein, wie z. B. Rohmilch in Lebensmitteln.
Es gibt nur wenige Dinge, die Schwangere grundsätzlich nicht verzehren sollten. Dazu gehören Rohmilchprodukte.
Als Vorsichtsmaßnahme sollten Schwangere generell Lebensmittel waschen, schälen, kochen oder backen, um Keime zu töten. Ein besonderes Symbol für schwangerengerechte Ernährung, verbunden mit dem Hinweis, das Lebensmittel zu waschen und zu erhitzen, würde die Aufmerksamkeit der Schwangeren für die Hygiene schärfen.
Im Einzelhandel sind Verkäufer*innen oft nicht dafür ausgebildet, im Verkaufsgespräch darüber zu informieren, ob ein bestimmtes Lebensmittel aus Rohmilch besteht. Die bestehenden Kennzeichnungen sind nicht allgemeinverständlich.
Ob eine bestimmte Milch pasteurisiert ist, wird auf vielen Verpackungen nicht aufgedruckt. Es gibt klare, farbliche Kennzeichnungen z. B. für laktosefreie Milch, aber keine deutliche Kennzeichnung für "pasteurisiert". Man muss wissen, dass H-Milch (haltbare Milch) pasteurisiert ist, um für Schwangere die richtigen Milchprodukte einzukaufen.
Es gibt leider nicht überall Fachverkäufer*innen, die speziell für die Käsetheke geschult sind und daher wissen, welcher Käse aus Rohmilch zubereitet wurde. Man findet erst durch Recherche heraus, dass z. B. Allgäuer Emmentaler, Camembert aus der Normandie, Roquefort, Parmigiano Reggiano u. a. für Schwangere ungeeignet sind.
Es ist bei Strafe in Deutschland VERBOTEN (!) Rohmilch oder Rohrahm an den Endverbraucher zu verkaufen oder auch nur probieren zu lassen. Von dieser äußerst klaren Regelung gibt es nur eine einzige Ausnahme: der Bauer darf auf seinem Hof einen Rohmilchautomaten aufstellen und die Rohmilch dort verkaufen. Der Automat muss ein deutlich großes Hinweisschild enthalten, dass Rohmilch verkauft wird und dass diese vor dem Trinken unbedingt noch gut abzukochen ist.
Schlichtweg jede Milch in Deutschlands Supermärkten ist pasteurisiert. Alles andere würde dem Gesetz widersprechen. Eine Selbstverständlichkeit muß nicht extra auf der Verpackung beschriftet werden.
Bitte nicht Pasteurisierung und Homogenisierung verwechseln.
Schwangere dürfen Milch vollkommen problemlos trinken, solange sie im Supermarkt gekauft wurde. Sie müssen da auch keineswegs stundenlang lesen.
Rohmilchkäse ist bereits zwingend zu kennzeichnen. Dort steht bereits drauf, dass er aus Rohmilch gefertigt wurde. Dieses Gesetz gibt es schon. Da braucht es keine „Fachverkäuferin“. Normalerweise wird das direkt auf das Preisschild mitgedruckt oder es steht auf der Verpackung, wenn es bereits abgepackter Käse ist.
Fazit: Ihre Petition wurde quasi schon erfüllt. Keine Mitzeichnung!