Text der Petition
Es wir gefordert, dass § 35 Absatz 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch Bauen im Außenbereich um folgenden Text ergänzt wird, sodass der Gesetzestext wie folgt lautet: § 35 Bauen im Außenbereich (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es, ...2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient ERGÄNZUNG: "und dessen im Gesamtzusammenhang stehenden Dachflächen nicht mehr als 1 Hektar überbauen".
Begründung
Wir fordern die Begrenzung der Privilegierung für gartenbaulichen Gebäudekomplexe, deren Dachflächen mehr als 1 Hektar überbauen. Gartenbauliche Gebäudekomplexe mit mehr als 1 Hektar Gesamt-Dachfläche sollen zukünftig nicht mehr privilegiert sein, sondern -wie jedes andere Bauvorhaben auch- am kommunalen Baugenehmigungsverfahren teilnehmen. Gleiches Recht für Alle.
Kommunalpolitiker*innen in ganz Deutschland brauchen ein verbessertes Baurecht um eine qualifizierte Mitsprache bei der Errichtung von Industrie-Gewächshäusern und Agrarfabriken zu erhalten.
Die aktuelle Fassung des § 35 BauGB Abs.1 Ziffer 2 gewährt Kommunen, Städte und Gemeinden, Gemeinde- und Stadträte derzeit keine Einflussmöglichkeit auf Bauvorhaben für "gartenbauliche Anlagen".
Unabhängig von der Gebäudegröße, bestätigt die aktuelle Fassung des §35 BauGB Abs.1 Ziffer 2 bereits die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens. Der §35 BauGB schafft Baurecht, ohne dabei auf die Bauwerksgröße einzugehen. Das ist nicht mehr zeitgemäß und reformbedürftig.
Die Folge des reformbedürftigen Baurechts: Kommunen müssen solche Bauvorhaben nicht genehmigen. Diese gartenbaulichen Bauvorhaben sind per Gesetz bereits zulässig. Eine kommunale Bauleitplanung ist nicht notwendig. Das Gebäude darf in unbeschränkte Größe errichtet werden.
Das ist ein untragbarer Eingriff in die Flächenplanung und Bodenversiegelung jeder Kommune. Ohne kommunale Mitbestimmung werden bedingungslos die größten jemals in Deutschland gebauten Gebäude: Gewächshäuser mit Flächenausdehnung zwischen 3-60 Hektar und 6-10 Meter Höhe errichtet. Die Pufferspeicher erreichen Höhen von 20 Meter und mehr. In diesen Dimension sind Agrarfabriken nicht mehr zu privilegieren.
Wir sind eine Initiative von Bürger*innen, Stadt- und Gemeinderät*innen und engagieren uns gemeinsam für eine Verbesserung des §35 BauGB Absatz 1 Ziffer 2.
Auch der Bayerische Gemeindetag ist der Auffassung, „dass eine koordinierte, raumverträgliche bauliche Nutzung des Außenbereichs und ein schonender Umgang mit der Kulturlandschaft nur möglich sind, wenn die Steuerungsmöglichkeiten der kommunalen Bauleitplanung und der Regionalplanung gestärkt werden.“ Der Bay. Gemeindetag vertritt die Interessen aus über 2.000 Gemeinden in Bayern.
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Da ist womöglich jemand aufs Land gezogen, und bekommt jetzt tatsächlich ländliche Nachbarschaft? Und das stört die Kreise der Petenten?
Wobei Gewächshäuser da ja noch die harmlose Art der Bebauung und Bewirtschaftung sind. Weniger Pestizide wie im offenen Anbau. Keine Maishäcksler, die zur Erntesaison nachts um zwei mit Festbeleuchtung den benachbarten Acker abernten. Usw., usw.
Was mich ästhetisch viel mehr stört sind diese Freiland-Solaranlagen. Die gerade in Bayern besonders beliebt sind. Aber ich kann jeden Landwirt verstehen, der lieber EEG-Umlage und Stillegungsprämien kassiert und nur noch 2 Mal im Jahr mäht, als die Geiz-ist-Geil-Disounter-Kunden mit Lebensmitteln zu versorgen.
Und was
angeht, sory, völlig irrelevant. Weder redet der Bayerische Gemeindetag für die Petenten, noch reden die Petenten für den Bayerische Gemeindetag.