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Diskussion zur Petition 117819

Baurecht

Ergänzung von § 35 Absatz 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) vom 08.11.2020

Diskussionszweig: Mit Verlaub, eine NIMBY-Petition?

StefanJ-- | 03.12.2020 - 08:07 (Zuletzt geändert am 03.12.2020 - 08:10 von StefanJ-- )

Mit Verlaub, eine NIMBY-Petition?

Anzahl der Antworten: 0

Ich kann mch dieses Eindrucks nicht erwehren.

Da ist womöglich jemand aufs Land gezogen, und bekommt jetzt tatsächlich ländliche Nachbarschaft? Und das stört die Kreise der Petenten?

Wobei Gewächshäuser da ja noch die harmlose Art der Bebauung und Bewirtschaftung sind. Weniger Pestizide wie im offenen Anbau. Keine Maishäcksler, die zur Erntesaison nachts um zwei mit Festbeleuchtung den benachbarten Acker abernten. Usw., usw.

Was mich ästhetisch viel mehr stört sind diese Freiland-Solaranlagen. Die gerade in Bayern besonders beliebt sind. Aber ich kann jeden Landwirt verstehen, der lieber EEG-Umlage und Stillegungsprämien kassiert und nur noch 2 Mal im Jahr mäht, als die Geiz-ist-Geil-Disounter-Kunden mit Lebensmitteln zu versorgen.

Und was
Zitat:
Auch der Bayerische Gemeindetag ist der Auffassung, „dass eine koordinierte, raumverträgliche bauliche Nutzung des Außenbereichs und ein schonender Umgang mit der Kulturlandschaft nur möglich sind, wenn die Steuerungsmöglichkeiten der kommunalen Bauleitplanung und der Regionalplanung gestärkt werden.“ Der Bay. Gemeindetag vertritt die Interessen aus über 2.000 Gemeinden in Bayern.

angeht, sory, völlig irrelevant. Weder redet der Bayerische Gemeindetag für die Petenten, noch reden die Petenten für den Bayerische Gemeindetag.
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