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Petition 117949

Bankenwesen

Zinsfreie, profitunabhängige und gemeinwohlorientierte Finanzierung für Unternehmen durch die Europäische Zentralbank vom 13.11.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass sich die Bundesrepublik Deutschland auf Ebene der Europäischen Union für neue Wege der Unternehmensfinanzierung im Sinne eines kooperativen Wirtschaftens im Dienst des Gemeinwohls, der Natur und des allgemeinen Bedarfs einsetzt. Dazu soll aus dem Europäischen System der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank eine zinsfreie Finanzierung bei Erfüllung entsprechender Bedingungen ermöglicht werden.

Begründung

Wir brauchen als Ausweg aus den herrschenden Krisen eine neue Art des Wirtschaftens. Im Dienst des Gemeinwohls, für den realen Bedarf der Menschen und für den Erhalt der Natur als der Grundlage unseres Lebens auf dem Planeten Erde. Deshalb wollen wir den Weg für ein kooperatives, ökologisches und soziales Wirtschaften eröffnen und Unternehmen von einer gewinnorientierten Finanzierung unabhängig machen.

UNSER KONKRETER VORSCHLAG: Damit die Wirtschaft nicht länger nur den Intentionen gewinnorientierter Anleger*innen und Investor*innen ausgeliefert bleibt, soll aus dem System der Europäischen Zentralbanken eine profitunabhängige, permanente Finanzierung für Unternehmen geschaffen werden. Wenn sie in kooperativen Zusammenschlüssen nachhaltig und zukunftsorientiert für den Bedarf der Menschen tätig sind und dabei zugleich die Lebenssphäre der Natur schützen, erhalten sie fortlaufend zinsfreie Kredite. Dafür verpflichten sie sich, vergleichbare Einkommen wie in öffentlichen Einrichtungen zu zahlen und mit den Gewinnen dem Gemeinwohl zu dienen. Dadurch wird auch solchen Unternehmen, die gesellschaftsrelevante Aufgaben erfüllen, aber die erhaltenen Kredite nicht aus eigenen Einnahmen ablösen können oder sollen, solidarisch die Kredit-Rückzahlung ermöglicht.

Mit diesem Vorschlag wird angeregt, die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) in ihrem Artikel 18.1 um einen Absatz zu ergänzen. Der Vorschlag, der an bestehende Formulierungen und rechtliche Gegebenheiten anschließt, lautet:

„Zur Erreichung der Ziele des ESZB und zur Erfüllung seiner Aufgaben können die EZB und die nationalen Zentralbanken […] zinsfreie Kreditgeschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern abschließen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, die Einkommen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des betroffenen Mitgliedstaats unterstellen und auf Gewinne dauerhaft verzichten oder vollständig an die öffentliche Hand abführen. Für die Darlehen sind ausreichende Sicherheiten zu stellen.“

ERLÄUTERUNG: Mit der Formulierung „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ schließen wir an bestehende Regelungen der EU an. Der Begriff bezieht sich dort auf wirtschaftliche Leistungen, die jenseits von Marktanreizen und Wettbewerb im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden und mit einer Gemeinwohlverpflichtung verbunden sind. In der weiteren Perspektive gehört dazu letztlich alles Wirtschaften, wenn es für den umfassenden Bedarf von Mensch und Natur und für alle notwendigen gesellschaftlichen Aufgaben erfolgt.

Die Weiterentwicklung der EU wird immer auch durch ihre Mitgliedsstaaten angestoßen. Der Deutsche Bundestag möge die hier gemachten Vorschläge für ein ökologisches, soziales und krisenfestes Wirtschaften prüfen und sich dafür einsetzen.

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