Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 117995

Ärzte

Obduktion bei einem Todesfall durch einen Amtsarzt oder Gerichtsmediziner vom 15.11.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Gesetzesänderung gefordert, wonach grundsätzlich eine Obduktion durch den Amtsarzt oder Gerichtsmediziner beim Todesfall eines Einwohners der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wird, gleich ob der Todesfall im Inland, im Ausland oder in der EU passiert. Alternativ sollte eine Datenbank eingerichtet werden, in der hinterlegt ist, wer sich in seinem Todesfall grundsätzlich obduzieren lassen will, auch wenn die Todesursache klar ist.

Begründung

Viele Tötungsdelikte, z. B. durch Gift oder Medikamente bleiben insbesondere auf dem Land unentdeckt, ebenso bei Menschen, die in Obhut anderer gepflegt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, halte ich eine grundsätzlich durchgeführte Obduktion im Sterbefall für unerlässlich. Selbst Hausärzte sind mitunter nicht unter allen Umständen unbefangen. In anderen Ländern gibt es diese Pflicht bereits. Kein Verbrechen soll ungesühnt bleiben.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben