Text der Petition
Mit der Petition wird ein verpflichtender Sachkundenachweis für Heimtierhalter gemäß § 2 Tierschutzgesetz gefordert.
Begründung
Eine Schulung, die tierartspezifisch stattfinden sollte, kann bürgernah in tierärztlichen Praxen durch tierärztliche Fachangestellte durchgeführt werden, auch Tierheime und Tierschutzvereine sind ausreichend prädestiniert.
In den Bundesländern, in denen bereits der Hundeführerschein gesetzlich vorgeschrieben ist, entfällt dieser Nachweis für Hundehalter.
In den Bundesländern, in denen die gesetzliche Vorschrift zum Hundeführerschein fehlt, ist die Grundlage der Schulung für Hundehalter die Hundeschutzverordnung.
Für alle anderen Heimtiere, Katzen, Frettchen, Nagetiere, Vögel und Exoten sind die Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. geeignet, die nötigen Kenntnisse zur Tierhaltung zu vermitteln.
Damit wäre sichergestellt, dass eine einheitliche Schulung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland möglich ist.
Das, was den Merkblättern fehlt, können tierärztliche Fachangestellte, infolge TFA, Tierheime und Tierschutzvereine glaubhaft vermitteln. Dabei handelt es sich um:
• Kosten für eine Grundausstattung
• Anschaffungskosten (die meisten Tiere müssen zu zweien gehalten werden)
• Monatliche Kosten für Ernährung und Pflege
• Kosten für tierärztliche Präventivmaßnahmen, z. B. impfen, Kastration, usw.
• Kosten für mögliche auftretende Krankheiten
• Tipps für eine Tierkrankenversicherung
Eine solche Schulung sollte tierartspezifisch gestaltet sein, und die Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten und ist durch eine Bescheinigung zu bestätigen. Die entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.
Kurse könnten auch online angeboten werden. Dann muss sichergestellt werden, dass eine Verifizierung der Person möglich ist. Die Ausweis-App wäre eine solche Möglichkeit oder z.B. ein PostIdent-Verfahren bei der Anmeldung zu einer solchen Schulung.
Diese Bescheinigung sollte in Kopie bei Tierheimen, Tierschutzvereinen und Züchtern abgegeben werden, wenn man ein Tier erwerben oder kaufen möchte und sollte gesetzlich vorgeschrieben werden.
Natürlich kann diese Regelung durch den Onlinehandel mit Tieren unterlaufen werden. Langfristig aber wird ein Wandel in der Gesellschaft eingeleitet. Zudem habe ich die Hoffnung, dass die Bundesregierung den Onlinehandel doch noch stark reguliert, denn der illegale Tierhandel mit Heimtieren und auch unter Schutz stehenden Tierarten hat längst kriminelle Ausmaße angenommen und kann nicht anhaltend toleriert werden.
Insofern ist der Sachkundenachweis der erste Schritt und vor allem ein Schritt in die richtige Richtung.
Langfristig erwarte ich
• Eine Entlastung der Tierheime
• Entlastung der Veterinärämter
• Rückgang von Spontankäufen und darauffolgenden Privatabgaben über das Internet und in Tierheime
Internet verbieten und sog.Zoos besser,anders kontrollieren,bzw vorgaben aendern
Greendealer | Fri Dec 11 21:30:40 CET 2020 - Fri Dec 11 21:30:40 CET 2020
Tiere werden vor dem Gesetz wie Gegenstände behandelt. Der An- und Verkauf kann also nicht nur persönlich, im Laden, sondern auch im Internet erfolgen. Genau wie bei Möbeln, Lebensmitteln und Medikamenten.
Für die Bürger und Organisation kann das von Vorteil sein, wenn man Lebendfutter, Tiere per Internet bestellt. Wenn man jetzt wie bei Medikamenten einen Sachkundenachweis zwingend vorschreibt um Tiere zu erwerben führt das nicht dazu, dass Tiere besser behandelt werden.
Analogie:
Trotz rezeptpflicht und strengen Kontrollen von Ärzten und Apotheken gibt es zahlreiche Menschen die abhängig von verschreibungspflichtigen Medikamenten sind. Obwohl der Zugang zu den Medikamenten erschwert wird, kann der Missbrauch durch Süchtige nicht verhindert werden. Gleichzeitig steigt der Verwaltungsaufwand für alle.
Eidechsentoaster | Thu Dec 10 20:54:45 CET 2020 - Thu Dec 10 20:54:45 CET 2020
Den Onlinehandel zu unterbieten wird schon lange gefordert. Ich sehe da leider das EU-Recht im Weg. Es wird wieder Länder geben, die jammern, wegen des Wettbewerbs, usw. Die Regulierung vom Onlinehandel, beispielsweise die Verifizierung eines jeden Tierverkäufers, egal ob Tante Luise ihren Hund abgeben will oder ein Züchter seine Tiere anbietet, niemand dürfte mehr nur mit einer E-Mail-Adresse einen Account eröffnen dürfen, um Tiere anzubieten.
Das wäre ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für den Tierschutz, den Verbraucherschutz und auch gegen illegalen Handel und Steuerhinterziehung.
Die Pflicht sich Kenntnisse anzueignen ist im Tierschutzgesetz schon festgeschrieben. § 2, Abs.3 ist da sehr deutlich. Es fehlt bisher nur die Möglichkeit dazu, die bürgernah und auch leicht zu erreichen ist.
Ich hoffe, das Konzept und die dazu eingereichten Unterlagen meiner Recherche überzeugen den Petitionsausschuss.