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Diskussion zur Petition 118045

Tierschutzgesetz

Verpflichtender Sachkundenachweis für Heimtierhalter gemäß § 2 Tierschutzgesetz vom 16.11.2020

Diskussionszweig: warum fehlt das bis dato,

osisisi1 | 10.12.2020 - 10:38

warum fehlt das bis dato,

Anzahl der Antworten: 2

ich würde auch das "Kaufrecht von Lebewesen " im
Internet verbieten und sog.Zoos besser,anders kontrollieren,bzw vorgaben aendern
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Greendealer | Fri Dec 11 21:30:40 CET 2020 - Fri Dec 11 21:30:40 CET 2020

Tiere werden vor dem Gesetz wie Gegenstände behandelt. Der An- und Verkauf kann also nicht nur persönlich, im Laden, sondern auch im Internet erfolgen. Genau wie bei Möbeln, Lebensmitteln und Medikamenten.

Für die Bürger und Organisation kann das von Vorteil sein, wenn man Lebendfutter, Tiere per Internet bestellt. Wenn man jetzt wie bei Medikamenten einen Sachkundenachweis zwingend vorschreibt um Tiere zu erwerben führt das nicht dazu, dass Tiere besser behandelt werden.

Analogie:
Trotz rezeptpflicht und strengen Kontrollen von Ärzten und Apotheken gibt es zahlreiche Menschen die abhängig von verschreibungspflichtigen Medikamenten sind. Obwohl der Zugang zu den Medikamenten erschwert wird, kann der Missbrauch durch Süchtige nicht verhindert werden. Gleichzeitig steigt der Verwaltungsaufwand für alle.

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Eidechsentoaster | Thu Dec 10 20:54:45 CET 2020 - Thu Dec 10 20:54:45 CET 2020

Den Onlinehandel zu unterbieten wird schon lange gefordert. Ich sehe da leider das EU-Recht im Weg. Es wird wieder Länder geben, die jammern, wegen des Wettbewerbs, usw. Die Regulierung vom Onlinehandel, beispielsweise die Verifizierung eines jeden Tierverkäufers, egal ob Tante Luise ihren Hund abgeben will oder ein Züchter seine Tiere anbietet, niemand dürfte mehr nur mit einer E-Mail-Adresse einen Account eröffnen dürfen, um Tiere anzubieten.
Das wäre ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für den Tierschutz, den Verbraucherschutz und auch gegen illegalen Handel und Steuerhinterziehung.

Die Pflicht sich Kenntnisse anzueignen ist im Tierschutzgesetz schon festgeschrieben. § 2, Abs.3 ist da sehr deutlich. Es fehlt bisher nur die Möglichkeit dazu, die bürgernah und auch leicht zu erreichen ist.
Ich hoffe, das Konzept und die dazu eingereichten Unterlagen meiner Recherche überzeugen den Petitionsausschuss.

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