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Petition 118128

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Aufnahme des Tatbestands der Vergewaltigung von Kindern/Jugendlichen ins Strafgesetzbuch vom 19.11.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert,
1. in den Paragraphen 174, 174a, 174b, 174e sowie 176, 176a, 176b des Strafgesetzbuches den Begriff "Missbrauch" durch den Begriff "Misshandlung" zu ersetzen,
2. in das Strafgesetzbuch den Tatbestand der Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen aufzunehmen.

Begründung

Im Strafgesetzbuch heißt es „sexueller Missbrauch“ und „schwerer sexueller Missbrauch“, wenn es um Kinder und Jugendliche geht. Im Gesetzestext selbst ist jeweils von „Handlungen“ zu lesen. Da fragen sich geneigte Leser(innen) mit mir, warum es im Titel nicht „Misshandlung“ heißt. Denn wie alle Verständigen wissen, gibt es, wo ein „Missbrauch“ ist, auch einen „Gebrauch“. Dass es einen solchen in diesem Zusammenhang geben können sollte, dürfte nur zynischen Menschen in den Sinn kommen.
Ich beantrage, in den einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuches den Begriff „Missbrauch“ durch den Begriff „Misshandlung“ zu ersetzen.
Obwohl es auch bei der Misshandlung von Kindern und Jugendlichen ein „Eindringen in den Körper“, das die „Vergewaltigung“ definiert, gibt, kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand der Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen nicht.
Ich beantrage, in das Strafgesetzbuch den Tatbestand der Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen aufzunehmen.


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