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Petition 118228

Bauwesen

Umfassendes Maßnahmenpaket für ein klima- und sozialverträgliches Bauen vom 23.11.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird ein klima- und sozialverträglicher Bausektor gefordert. Durch ein umfassendes Maßnahmenpaket wird vollständig auf nachhaltiges Bauen und Betreiben von Gebäuden umgestellt, um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen und die Lebensqualität unserer gesamten Umwelt zukunftssicher zu gestalten. Vordringlich werden elementare Änderungen vollzogen bezüglich Baustoffen, Kreislauffähigkeit, Ökobilanzierung, Bestandsschutz, Biodiversität, Bildung/Lehre und Bedarfsplanung.

Begründung

Der ökologische Fußabdruck von Gebäuden ist höher als viele denken: Bau und Betrieb von Gebäuden verursachen in Deutschland ca. 40% des CO2-Ausstoßes, 52% unseres Müllaufkommens und verbrauchen 90% der mineralischen, nicht nachwachsenden Rohstoffe in der Baustoffproduktion (Quellennachweis architects4future.de). Um dies zu ändern, muss Deutschland eine umfassende Bauwende einleiten. Effektive Veränderungen werden vor allem mit Gesetzen erreicht. Das Verantwortlichmachen des Einzelnen und punktuelle Förderung genügen nicht. Die aktuellen baupolitischen Rahmenbedingungen sind unzureichend und so nicht konform mit den Zielen der Pariser Klimakonferenz.

Wir fordern:
1. Der Marktpreis von Baumaterialien muss alle Umweltfolgekosten umfassen. Umweltschädliche Baustoffe werden teurer und ökologisch nachhaltige mittels Querfinanzierung günstiger. Bei der Bepreisung wird die gesamte Umweltbilanz incl. CO2-Wert sowie Energie- und Wasserverbrauch berücksichtigt - von Rohstoffgewinnung über Produktion und Transport bis hin zu Wiederverwertbarkeit bzw. Entsorgungsaufwand.

2. Bauprodukte müssen kreislaufgerecht rückgebaut und verbaut werden, um sie nach Dekonstruktion wieder verwenden zu können. Qualitäts- und Funktionalitätsverlust (Downcycling) wird vermieden und Material aus Rückbau (Urban Mining) genutzt. Die wirtschaftlichen und politischen Bedingungen werden hierfür geschaffen und in den entsprechenden Regularien festgelegt.

3. Ressourcenaufwand und CO2-Ausstoß eines Gebäudes müssen über den ganzen Lebenszyklus transparent dargestellt werden, incl. Gebäudebetrieb und ggf. vorhergehendem Abriss. Daten wie die Graue Energie (energetischer Gesamtaufwand für den Bau eines Gebäudes), Ressourcenverbrauch und Kreislauffähigkeit werden in Gesetzen (u.a. Gebäudeenergiegesetz), bei Förderungen, der Kreditvergabe und allen Gebäude-Zertifizierungen berücksichtigt.

4. Flächenversiegelung wird minimiert und nur noch genehmigt, wenn sie am Gebäude oder in direkter Umgebung ökologisch ausgeglichen wird. Andernfalls führt sie zur Zerstörung von Tier- und Pflanzenhabitaten, Artensterben sowie weiterer Überhitzung und Überflutung.

5. Der Schutz von Bestandsgebäuden muss durch ein Gesetz geregelt werden, das Abriss nur genehmigt, wenn er sozial- und klimanotwendig ist. Sanierungen werden, über den Denkmalschutz hinaus, förderungsfähig. Die Quote der energetischen Sanierungen wird massiv erhöht. Zugleich wird eine Muster-UMbauordnung eingeführt, die Sanierungen von Bestandsbauten erleichtert, z.B. durch Abweichungen von den Neubau-Richtlinien.

6. An Hochschulen und in Ausbildungsstätten wird nachhaltiges Bauen verpflichtend in die Lehrpläne integriert. Für bereits ausgebildete Fachkräfte werden entsprechende Weiterbildungen verpflichtend.

7. Zukünftig wird nachweislich bedarfsorientiert, flexibel und umnutzbar geplant und gebaut, um Wohnungs- und Infrastrukturmangel, Leerstand und Spekulation vorzubeugen. Das stärkt die soziale Stadtstruktur und macht sie resilienter.

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