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Petition 118328

Streckenführung

Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 26.11.2020

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Allgemeine Eisenbahngesetz novelliert wird. Bahnstrecken, die aktuell von Trägern des ÖPNV/SPNV nicht bestellt oder auch von DB Netze nicht mehr genutzt werden, dürfen nicht verkauft werden. Eine Vermietung und Verpachtung soll weiterhin möglich sein, allerdings mit der Maßgabe, dass es zu keinem Rückbau der Gleise kommt. Wenn doch, sollte eine Übernahme in das Bundeseisenbahnvermögen erfolgen.

Begründung

Es hat sich etabliert, dass Bahnstrecken die ÖPNV/SPNV Aufgabenträger abbestellen, aber auch von der Deutschen Bahn (DB) nicht mehr genutzt werden, meist an Dritte verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Es kommt oft vor, dass dann diese Bahnstrecken vom neuen Eigentümer oder Nutzer vernachlässigt werden, im schlimmsten Fall erfolgt ein Rückbau und die Schienen werden als Schrott verkauft. Ist dies nicht ein Missbrauch von gesellschaftlichen Eigentum? Bei möglichen erneuten Interesse an diesen, nicht genutzten Bahnstrecken kann dann keine Reaktivierung mehr erfolgen, was Ideen für die Entwicklung und den Erhalt des Schienenverkehrs blockiert.

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