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Petition 118343

Baurecht

Änderung von § 176 BauGB (Verpflichtende Grundstücksbebauung/Vermeidung von brachliegenden Grundstücken als Kapitalanlagen) vom 27.11.2020

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 176 Baugesetzbuch (BauGB) so abgeändert wird, dass das Gebot nicht nur auf neu gekaufte Grundstücke, sondern auf sämtliche bebaubare Grundstücke auch nachträglich gelten soll. Der Käufer wird dadurch zur Bebauung eines Grundstückes verpflichtet und jahrzehntelange Grundstücksbrachen als Kapitalanlagen vermieden.

Begründung

Wer kennt es nicht. Man spaziert durch ein Dorf, eine Stadt uns bemerkt recht schnell, dass viele Grundstücke teilweise oft über Jahrzehnte unbebaut brach liegen.

Der Grund ist häufig, dass der Eigentümer z. B. 1980 ein Grundstück erworben hat, dieses jedoch bis dato nicht bebaut hat und 40 Jahre später auch das Geld für einen Weiterverkauf nicht benötigt. Somit bleibt das Grundstück ein Kapitalanlageobjekt. Dieses aber bei der Grundstücksvergabe von der Gemeinde/Stadt so nie gedacht war.

Ein Baugrundstück ist zum bebauen da. Leider gibt es zum Beispiel in meiner Gemeinde mit ca. 500 Grundstücken inzwischen ca. 50 Baulücken, d. h. Grundstücke die eben seit Jahren nie bebaut wurden und wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren ebenso nicht bebaut werden. Die Politik möge daher eine Baupflicht nachträglich beschließen.

Gerne dafür eine Frist 10 Jahre ansetzten. Aktuell gibt es für ältere Grundstücke keinen Bauzwang zum Nachteil der Bürger, die ein Grundstück erwerben wollen.
Die Entfristung damit beenden und Familien somit die Möglichkeit schaffen, auch Bauflächen zu erwerben.

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