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Diskussion zur Petition 118417

Verbraucherschutz

"Recht auf Reparatur" für alle in Deutschland produzierten und gehandelten Produkte vom 29.11.2020

Diskussionszweig: ...und was ist mit geistigem Eigentum...?

Heinz 548 | 12.12.2020 - 21:53

...und was ist mit geistigem Eigentum...?

Anzahl der Antworten: 4

Alleine die unter 3.) und 4.) genannte Forderung lässt mich NICHT mitzeichnen.

Der Kunde erwirbt lediglich das Gerät. Know- How, Konstruktionsdetails, techn. Innovation, Design und Gestaltung erwirbt er nicht. Insofern sind diese Dinge Eigentum des Herstellers und mit Eigentum kann jeder, auch der Hersteller, machen was er möchte, auch vernichten oder im Schrank für die nächsten Jahre lagern.

Wieso sollte der Hersteller/Entwickler „allen Nutzern und allen Reparaturbetrieben einen Zugang zu allen für die Reparatur erforderlichen Informationen (Dokumentationen, Reparaturanleitungen, Zeichnungen, Fehler-Codes, Analyse-Software) bereitstellen,- und das auch noch kostenlos? Alleine die Bereitstellung verursacht Kosten.

Wenn ein Billigartikel in China erworben wird, sollte man sich nicht darüber wundern, dass sich die Ersatzteilbeschaffung /Instandsetzung recht schwer tut. In aller Regel entsteht dieses Problem nicht beim Kauf von Produkte seriöser Hersteller mit einen ebenso seriösen Vertriebsnetz.
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Nutzer3697924 | 30.12.2020 - 01:23

Nein leider sind es NICHT NUR die Billigteile aus China die nicht kostengünstig repariert werden können. Häufig kommt doch folgendes vor: der Hersteller liefert Ersatzteile NUR an ausgewählte Reparaturbetriebe und nicht direkt an die Kunden. Die Reparatur wird dadurch so teuer, dass es sich nicht lohnt besonders weil es keine Garantie gibt dass die Reparatur erfolgreich ist. Mein Mann musste sich deshalb gerade einen neuen Fotoapparat kaufen ! Was für eine Ressourcenverschwendung. Was werden wohl unsere Kinder und nachfolgende Generationen zu unserer toxischen Lebensweise sagen die das dann alles ausbaden müssen....

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CYBERYOGI =CO=Windler | 16.12.2020 - 04:27

Die Menschheit braucht eine Zero-Waste-Gesellschaft um zu überleben. Copyright ist nachrangig und gehört auf ein Mindestmaß beschränkt. Schnittstellen sind per Gesetz offenzulegen um Wartung und Nachrüstung von Erweiterungen zu ermöglichen.

- Verschrottungsrecht wie Copyright

Analog zu Copyright sollte es ein Verschrottungsrecht auf jedes Produkt geben, das nur durch den Hersteller oder befugte Organisationen ausgeübt werden darf (Cradle to Cradle). Wichtig ist, dass keine Leihgeräte-Diktatur unantastbarer Produkte (Negativbeispiel: Bundespost-Telephon) entstehen darf, sondern Hobbybastler weiterhin das Recht haben müssen, ihr Exemplar zu reparieren, umzubauen oder Ersatzteile zu gewinnen. Nur so wird das Produkt wertgeschätzt und nicht als geliehener Fremdkörper empfunden. Doch wer sein Exemplar zerstören bzw. Teile davon verwerten will, muss dieses Verschrottungsrecht zu einem Preis oberhalb des reinen Materialwerts vom Hersteller (bzw. einer zuständigen Wartungsorganisation) abkaufen. Nur so lässt sich wildes Entsorgen vermeiden und ein nachhaltig auf Reparatur und Nachrüstung statt sinnloser Zerstörung (z.B. "energetische Verwertung") basiertes System errichten.

Allgemein sollte eine Registrierpflicht für Copyrights analog zu Patenten eingeführt werden, wenn Werke kommerziell genutzt werden sollen. Diese hat konstituierend für den Copyright-Schutz zu sein, und dieser ist (wie Patente) zeitlich zu befristen. Es gibt kein geistiges "Eigentum" sondern nur geistige Kinder. Diese werden erwachsen und sind immer zu einem gegebenen Zeitpunkt in die Freiheit zu entlassen. Copyright ist geistige Sklaverei. Nicht alles auf der Welt muss von Anfang an gratis sein, doch es geht ums Menschenrecht auf Kulturbewahrung. Und besonders das Menschenrecht auf Fortentwicklung durch Bildung darf nicht durch Profitgier ausgehebelt werden.


- Update-Pflicht 15 Jahre für IT-Produkte (geplante Obsoleszenz)

Zur Langlebigkeit von Betriebssystemen und ähnlich wichtiger Programme fordere ich eine Mindestlaufzeit von 15 Jahren, wobei sicherheitskritische Bereich per Gesetz Open Source und von unabhängigen Organisationen geprüft und gewartet gehören, damit niemand mit dem Scheinargument unsicherer Uraltsoftware das Obsoleszenz-Hamsterrad der Hardwareindustrie am Laufen halten kann. Grade die Wahrscheinlichkeit der Enttarnung versteckter Spyware steigt sogar mit dem Alter eines Systems, daher ist es nur gut und legitim wenn Hackern es in- und auswendig lernen dürfen bevor es durch rasende Veraltung durch unbekannte Nachfolger mit anders getarnten Schweinereien drin ersetzt wird. Und im Gegenteil steigt das Risiko versteckter komplexer Überwachungs-KI mit der Rechenleistung, daher ist der ungebremste Wettrüst-Wahnsinn zwischen Soft- und Hardwareherstellern heutzutage keinesfalls mehr sinnvoll und gehört gesetzlich reglementiert.

Verhinderung geplanter Obsoleszenz bei IT-Produkten ist zwingend notwendig. Neben absichtlicher Inkompatibilität plädiere ich nach verbindlichen Effizienzrichtlinien für Softwareprodukte, d.h. genau wie das Energieeffizienz-Label z.B. bei Waschmaschinen Stromverbrauch und Waschwirkungsklasse verbindlich vorschreibt, sollte auch Bedarf von Speicherplatz und Rechenleistung für bestimmte Softwarearten als zu optimierender Parameter staatlich vorgeschrieben werden.

Z.B. war ein sehr gut funktionierendes Officepaket früher problemlos auf einem 486er (oder ein ziemlich passables auf Amiga 500) lauffähig. Technisch gibt es keinen Grund, warum moderne Software plötzlich hunderte male mehr Speicher und CPU-Leistung fressen sollen um das gleiche zu erfüllen. Klar gibt es gewisse Overheads die der Sicherheit dienen, wie Virenschutz, Hintergrund-Backupsysteme, oder Verschlüsselungsfunktionen (stabilere Autos mit Airbag, ESP und guten Bremsen sind auch bekanntlich schwerer und kosten etwas Benzin). Und auch Virtualisierungen wie Emulatorschichten zur Weiternutzung alter Software auf anders konstruierter neuer Hardware kosten eine gewisse Mehrleistung und sind trotzdem sinnvoll. (Merke! Ständiges Umlernenmüssen auf neue Software verschwendet Hirnkapazität und menschliche Ressourcen! Zudem verletzt es das Menschenrecht auf Kulturbewahrung.) Doch sinnlos monströser Quell-Code (der quillt und quillt und quillt... - auch als Bloatware/ Fatware bekannt) zwecks Verkauf neuer Hardware gehört gesetzlich verboten bzw. mit Strafsteuern belegt. (Ich nutze übrigens einen PC aus feinster DOS-Hardware von 1995..2002 unter Windows 98SE, und mein Amiga von 1987 läuft ebenfalls wunderbar.)

Natürlich gibt es technische Gebiete wie photorealistische Computerspiele in virtuellen Welten, die von Regulierung ausgenommen sein sollten. Das meiste lässt sich jedoch sinnvoll je nach Hardware skalieren (z.B. Texturgrößen bei der Installation umrechnen statt die Harddisk mit allem vollzumüllen). Und wenn ein simples Spiel ähnlich Tetris plötzlich 4GB statt den einstigen 32KB bis 1MB fressen soll und eine 2GHz Doppelkern-CPU verlangt, nur weil irgendein Depp mit Baukastencode schlecht komprimierte Videos und Musik als Demographik im Hintergrund dudeln lässt, da er zu faul zum Programmieren ist (oder mit der Hardwarelobby gemeinsame Sache macht) gehört sowas schlichtweg bestraft. Grade bei Standardsoftware wie Office, Browser oder Bildbearbeitung ist doch bei Algorithmen ein Stand an Ausgereiftheit erreicht, bei denen Erfahrungswerte für ein sinnvolles Maß an Ressourcenverbrauch bekannt sind.

Letztendlich hängt auch der Energiebedarf von Graphikkarten und modernen CPUs sehr stark von der Auslastung ab, und die Herstellung neuer Computer (egal wie "effizient" die angeblich nun seien) mit daraus folgender E-Schrottentsorgung belastet die Umwelt extrem, daher lässt sich das schon durchs Energiespargebot legitimieren.

Die Quasi-Unbenutzbarmachung von Onlinegeräten (z.B. Smart-TV) nach nur wenigen Jahren durch fehlende Onlineupdates (oder Herausgabe der Infos, wie man das OS selbst nachrüsten kann) gehört per Gesetz verboten und mit gewinnabschöpfend hohen Strafen an derartige Hersteller bestraft. Softwarearchitekturen lassen sich problemlos so gestalten, dass sie auch über Jahrzehnte wartbar bleiben (ggf. über formal spezifizierte geschachtelte Emulatoren), und viele Sicherheitslücken lassen sich generell (Prinzip "keine Tür statt bessere Schlüssel") vermeiden. Daher sind fehlende Sicherheitsupdate als bloße Ausrede für Obsoleszenz einzustufen und i.a. nicht technisch bedingt.


=> ganz klar Mitzeichnung !!!

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rupert1159 | 15.12.2020 - 12:06

Zitat: von Heinz 548


Wenn ein Billigartikel in China erworben wird, sollte man sich nicht darüber wundern, dass sich die Ersatzteilbeschaffung /Instandsetzung recht schwer tut.
In aller Regel entsteht dieses Problem nicht beim Kauf von Produkte seriöser Hersteller mit einen ebenso seriösen Vertriebsnetz.



Zu 1: richtig.
Zu 2: oft nicht.Wir haben bei uns seinerzeit hochwertige Geräte made in Germany gekauft,wegen vermeintlich längerer Lebensdauer und Reparaturfähigkeit.
Überraschenderweise ist die Lebensdauer bis zum ersten Defekt eher kurz.Man ruft den Kundendienst:100.- weg.Der Mechaniker erstellt eine Kostenschätzung,die an den Geräteneupreis heranreicht,gerne verbunden mit einem Angebot zum Kauf eines solchen Neugeräts.
Ist man nicht Tüftler und repariert selbst mit Schlachtteilen,nutzen (überteuerte) E-Teile und Service (gerne mal 100.-/Stunde plus) nebst Logistik nichts.

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Bauer-Ewert | 13.12.2020 - 09:54

ich finde in diesem Fall "geistiges Eigentum" schlicht untergeordnet! Es gibt "für und gegen alles" Argumente, aber in Sachen Wegwerfgesellschaft haben wir einen Notstand erreicht und müssen das Ruder herumreissen!

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