Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Corona Novemberhilfe auch für private touristische Vermieter; deren Vermietung als Vermögensverwaltung im Haupterwerb ist, berücksichtigt wird. Eine Klarstellung und Antragsberechtigung für private Ferienwohnungsvermieter ohne Gewerbe, die steuerlich Einnahmen aus Mieten und Verpachtungen veranschlagen und regelmäßig mindestens 51-Prozent ihrer Umsätze durch Ferienwohnung Vermietung nachweisen können.
Begründung
Die Novemberhilfen sind daran gebunden, dass eine Tätigkeit als Gewerbe angemeldet wurde. Viele private
Ferienwohnungsvermieter haben ihre Vermietung aber nicht als Gewerbe angemeldet, sondern veranschlagen
diese steuerlich als Einnahmen aus Mieten und Verpachtungen. Für einen Teil macht die Vermietung dennoch
das meiste Anteil des Einkommens aus, mit dem beispielsweise das eigene Wohneigentum oder die
Altersvorsorge finanziert wird. Diese Vermieter sind in der Novemberhilfe nicht berücksichtigt worden, weil
ihnen die Gewerbeanmeldung fehlt. Das neuerliche Verbot touristischer Übernachtungen trifft diese Vermieter
hart, die Rücklagen schwinden, Finanzierungen geraten in Gefahr. Es droht der Verlust der Existenz oder des
selbstgenutzten Hauses. Aus mein Sicht bedarf es einer Ausnahmeregelung, dass Privatvermieter, die durch
Corona bedingte Verbote in existenzbedrohende wirtschaftliche Not geraten, ebenfalls einen Anspruch auf
außerordentliche Wirtschaftshilfen haben.
Es ist immer von Unternehmer die rede aber was ist mit dem Privat Vermieter von Ferienunterkünfte die davon Leben, und jetzt Ihre Lebensunterhalt wegfällt?