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Petition 118781

Betriebskosten für Wohnraum

Änderung des § 8 (1) HeizkostenV (Vermeidung verbrauchsunabhängiger Umverteilungen) vom 11.12.2020

Text der Petition

Es wird gefordert § 8 (1) der Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV folgendermaßen abzuändern:

"(1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage sind der verbrauchsabhängige Teil nach dem erfassten Warmwasserverbrauch, die übrigen Kosten betreffend die Heizungskosten nach der Wohn- o. Nutzfläche, die des Warmwassers nach Personenanzahl je Mieteinheit zu verteilen."

Prinzipiell sollen verbrauchsunabhängige Umverteilungen in der HeizkostenV vermieden werden.

Begründung

Es macht vor dem Hintergrund der ökologischen Umgestaltung keinen Sinn, energiesparendes Verhalten durch Umlagen zu bestrafen oder energieverschwendendes damit zu subventionieren.

Die Umlage der übrigen Kosten nach Wohnraumfläche macht beim Warmwasserverbrauch keinen Sinn, da dieser offensichtlich eher von der Anzahl der Personen, die eine Wohnung teilen abhängig ist, als von der Fläche.

Alleinstehende Personen, werden gegenüber Familien unverhältnismäßig benachteiligt, da erstere den Verbrauch der letzteren quersubventionieren. Für keinen besteht dadurch ein Anreiz, sein Verhalten ökologischer zu gestalten.

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