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Diskussion zur Petition 119194

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

Stopp der Blockade der Krankenkassen bei der Versorgung schwerst behinderter Kinder/Erwachsener vom 27.12.2020

Diskussionszweig: Untätigkeit - Blockadeinstrument §88 SSG

hartlhai | 29.04.2021 - 07:55

Untätigkeit - Blockadeinstrument §88 SSG

Anzahl der Antworten: 0

Da ich dieses Blockadeverhalten bereits am eigenen Leib erfahren musste ,mit 100% GdB und trotz allem weiß, dass es Kinder und Erwachsene gibt, welchen es noch sehr viel schlimmer geht, unterstütze ich die Petition.

Meiner Meinung nach müsste man im Zusammenhang mit dieser Petition ganz konkret einen Punkt aufgreifen und ändern: §88 SGG

§ 88 ist das größte Hebelinstrument, um Bearbeitungszeiträume/ Fristen deutlich zu überziehen.
Fristen zur Bearbeitung sollten z.B. bei 3 -oder wenn Gründe vorliegen ( Gutachten erforderlich ) 6 Wochen liegen. Da aber der Antragsteller , erst nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage anstoßen kann, sind diese Fristen genaugenommen gar nicht vorhanden.
Ich gehörte früher auch zu denen, die meinten : "Mein Gott hat der aber Pech, mit seinem Bearbeiter/in und hielt es, selbst bei einem meiner Verwandten für einen tragischen Einzelfall."
Nachdem ich selbst schwer erkrankte , bekam ich die "Kost" voll verabreicht. Es werden Mittel angewendet, welche meine Vorstellungskraft , die ich hatte weit überstiegen und musste feststellen, kein Einzelfall , sondern Strategie mit Unterstützung des Gesetzgebers.

Der § 88 ist für mich einer der schlimmsten, offensichtlichsten Gummiparagrafen den es gibt, um Blockierungen , so wie in dieser Petition benannt, den Nährboden zu liefern.
Das Instrument Untätigkeitsklage muss unmittelbar nach verstreichen des Bearbeitungszeitraumes möglich sein, sonst machen gesetzliche Bearbeitungsfristen Null Sinn.
Dies ist allerdings kein Alleinstellungsmerkmal der Krankenkassen, sondern aller Sozialversicherungsträger.
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