Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 119205

Außenpolitik

Kostenpflichtige Impfmöglichkeit gegen Covid-19 für Auslandsdeutsche im Rahmen des jeweiligen Impfprogrammes des Gastlandes vom 28.12.2020

Diskussionszweig: Mal wieder Rosinen picken...?

Heinz 548 | 18.02.2021 - 17:36

Mal wieder Rosinen picken...?

Anzahl der Antworten: 1

Ich kann nicht erkennen, dass das Konsulargesetz in dieser Angelegenheit Anwendung findet, zumal das Gesetz sich an die Zielgruppe „Konsularbeamte“ richtet und nicht an „im Ausland lebende Deutsche Bürger und Bürgerinnen. Auch besteht keine Notlage in der das Konsulat in besonderer Weise gefordert ist oder per Gesetz hilfestellend werden soll/muss

Aus welchem Grund muss gerade deutschen Staatsbürgern privilegiert die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen Covid 19 im Sinne der Petition impfen zu lassen? Die im Ausland lebende Deutsche unterliegen - wie alle anderen Nichteinheimische- den dortigen Gesetzgebungen, Verordnungen etc. Wieso sollte in diesem speziellen Fall eine Ausnahme für die deutsche soziale Gruppe eingeräumt werden?

Darf ich annehmen, dass es auch hier wieder einmal um Rosinenpickerei geht? Alle Vorteile eines Lebens im Ausland genießen, sich bewusst für ein dortiges Leben entscheiden, aber nun eintretende Nachteile nicht hinnehmen wollen?

>>Auslandsdeutsche Rentner z. B. zahlen weiterhin in Deutschland Steuern und sollten nicht komplett Ihrer Rechte beraubt werden, nur weil sie sich nach ihrem Berufsleben entschieden haben, weiterhin in dem Land, wo sie gearbeitet haben zu leben.

Wo werden auslandsdeutsche Rentner ihrer Rechte bzgl. „Coronaimpfen“ beraubt? Diese Rechte werden durch das Aufenthaltsland definiert, welche zugegebener Maßen nicht unbedingt deutscher Normensetzung entspricht. Wenn das Aufenthaltsland eine andere Form der Pandemiebekämpfung festlegt, andere Impffristen oder eine andere Impforganisation für richtig erachtet als z. B. in Deutschland, ist es halt so, da muss man durch,- oder sich eben in Deutschland impfen lassen.
11 Personen finden diesen Beitrag hilfreich