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Diskussion zur Petition 120138

Einkommensteuer

Aufhebung der Begrenzung der Verlustrechnung im JStG 2020 (gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG) vom 21.01.2021

Diskussionszweig: Einkommensteuer - Aufhebung der Begrenzung der Verlustrechnung im JStG 2020 (gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG)

Petent | 16.02.2021 - 08:57

Einkommensteuer - Aufhebung der Begrenzung der Verlustrechnung im JStG 2020 (gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG)

Anzahl der Antworten: 4

Wäre unsere Regierung nicht besser beraten, Maßnahmen zu treffen, dass Skandale wie Wirecard frühzeitig von den Kontrollorganen aufgedeckt werden, anstatt dem privat für sein Alter vorsorgenden Anlager mit der in § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG vorgesehenen asymmetrischen Besteuerung, die ohnehin schwer zu erwirtschaftende Rendite durch Begrenzung der Verlustverrechnung von Absicherungsgeschäften weiter zu schmälern?
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Geroldus | 15.03.2021 - 13:31

Das scheint jetzt die neue Steuermasche zu sein, daß man Verluste nicht mit Gewinnen verrechnen darf. Selbst im kleineren Maßstab ist es so. Habe für meinen Bausparvertrag eine Halteprämie erhalten, die es aber nur gab, wenn ich einen neunen Baussparvertrag mit hohen Abschlusskosten unterschreibe. Die Prämie soll ich versteuern aber die Abschlusskosten nicht gegenrechnen. Depotkosten und Kontoführungsgebühren kann man nicht mehr in voller Höhe gegenrechnen. Das ist wie Wechselgeld an der Kasse versteuern. Ich befürworte die Petition.

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Grisuh | 06.03.2021 - 16:12

Können alle diejenigen die schon genügend Kapital besitzen nicht einfach mal zufrieden sein?? Hättet Ihr gerne noch ein Stück vom Steuerkuchen??

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Nutzer3702747 | 17.02.2021 - 14:47

Nur zur Info: Es handelt sich nicht um Anleger sondern um Spekulanten, die Wetten auf Kursentwicklungen (Optionen) mit großen Verlustrisiken eingehen. Da macht es auch keine Unterschied, dass "zur Absicherung" auf den Kursverlust der eigenen Fonds/Aktien gewettet wird. Auch dabei handelt es sich um astreine Optionen und damit Spekulationsgeschäfte. Warum sollen die "Verluste" aus Ihren "Absicherungsoptionen", weil Ihre Fonds nicht abgestürzt sind, voll steuerlich geltend gemacht werden können? Reichen da die 20.000 Euro an Verlustverrechnung nicht aus?

Vollkaskomentalität bei voller Beteiligung der Allgemeinheit im Fall von Verlusten über Steuerverlustverrechnungen beißt sich leider mit Hochrisikospekulationen. Vielleicht eher Bausparer werden?

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Heinz 548 | 17.02.2021 - 01:58

Der Nachteil erleiden nicht nur Bürger und Bürgerinnen i. Zusammenhang mit einer Rentenvorsorge, sondern alle Anleger.

Der Unmut der Anleger ist nachvollziehbar. Eine Möglichkeit wäre aber auch ein Einkünfte- oder Gewinnvortrag zu gestatten, welcher daraufhin in den Folgejahren für eine Verrechnung zur Verfügung steht.

Mitzeichnung!

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