Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die im Jahressteuergesetz (JStG) 2020 vom Bundestag beschlossene Begrenzung der Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG aufgehoben wird.
Begründung
Bundesbürger, welche selber für ihre Rente vorsorgen, sind im Nullzinsumfeld auf Anlagen am Kapitalmarkt angewiesen. Die hohen Schwankungen bei Aktien und Fonds lassen sind für jemanden über 50 kaum mehr aussitzen. Daher bieten Banken Versicherungspolicen in Form von Optionen an, die gegen Kursstürze teilabsichern und für die eine Versicherungsprämie bezahlt wird.
Mit § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG wird diese Versicherungsprämie als Spekulations("Termin")geschäft eingestuft, obwohl mit dieser genau das Gegenteil erreicht wird, nämlich ein Depot mit geringerer Schwankung, als bei reiner Aktienanlage.
Mit der Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften macht es § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG faktisch unmöglich, dass sich Privatanleger noch gegen Kursstürze absichern, da die gezahlte (Options)prämie nur noch bis 20T € mit Erträgen verrechnet werden darf und dies auch nur mit bestimmten Erträgen.
Wem auf den ersten Blick 20T € viel erscheinen, der möge sich bitte vor Augen halten, dass im März letzten Jahres eine Anlage von 100T € in vier Wochen ohne die oben beschriebene Absicherung über 40T € an Wert verlor.
Weitere Gründe für die Streichung des § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG sind:
- Die vorgesehene extreme Ungleichbehandlung von Totalverlusten und 99,9 % Verlusten
- Die zu erwartende Bürokratievervielfachung bei den Banken und der persönlichen Steuererklärung
- Anstatt wie in der Gesetzesbegründung genannt, werden mit der Gesetzesänderung nicht die 'Zocker' getroffen, sondern es wird den privaten Anlegern im Zeitalter von Negativzinsen die quasi letzte Möglichkeit genommen, ihre Ersparnisse vor Inflation zu schützen, ohne sich den hohen Schwankungen einer reinen Aktienanlage auszusetzen.
Geroldus | 15.03.2021 - 13:31
Das scheint jetzt die neue Steuermasche zu sein, daß man Verluste nicht mit Gewinnen verrechnen darf. Selbst im kleineren Maßstab ist es so. Habe für meinen Bausparvertrag eine Halteprämie erhalten, die es aber nur gab, wenn ich einen neunen Baussparvertrag mit hohen Abschlusskosten unterschreibe. Die Prämie soll ich versteuern aber die Abschlusskosten nicht gegenrechnen. Depotkosten und Kontoführungsgebühren kann man nicht mehr in voller Höhe gegenrechnen. Das ist wie Wechselgeld an der Kasse versteuern. Ich befürworte die Petition.
Grisuh | 06.03.2021 - 16:12
Können alle diejenigen die schon genügend Kapital besitzen nicht einfach mal zufrieden sein?? Hättet Ihr gerne noch ein Stück vom Steuerkuchen??
Nutzer3702747 | 17.02.2021 - 14:47
Nur zur Info: Es handelt sich nicht um Anleger sondern um Spekulanten, die Wetten auf Kursentwicklungen (Optionen) mit großen Verlustrisiken eingehen. Da macht es auch keine Unterschied, dass "zur Absicherung" auf den Kursverlust der eigenen Fonds/Aktien gewettet wird. Auch dabei handelt es sich um astreine Optionen und damit Spekulationsgeschäfte. Warum sollen die "Verluste" aus Ihren "Absicherungsoptionen", weil Ihre Fonds nicht abgestürzt sind, voll steuerlich geltend gemacht werden können? Reichen da die 20.000 Euro an Verlustverrechnung nicht aus?
Vollkaskomentalität bei voller Beteiligung der Allgemeinheit im Fall von Verlusten über Steuerverlustverrechnungen beißt sich leider mit Hochrisikospekulationen. Vielleicht eher Bausparer werden?
Heinz 548 | 17.02.2021 - 01:58
Der Nachteil erleiden nicht nur Bürger und Bürgerinnen i. Zusammenhang mit einer Rentenvorsorge, sondern alle Anleger.
Der Unmut der Anleger ist nachvollziehbar. Eine Möglichkeit wäre aber auch ein Einkünfte- oder Gewinnvortrag zu gestatten, welcher daraufhin in den Folgejahren für eine Verrechnung zur Verfügung steht.
Mitzeichnung!