Text der Petition
Mit der Petition wird eine neue, angemessene Regelung zur Besteuerung von veganen und vegetarischen Produkten gefordert. Die Steuer für vegane und vegetarische Produkte sollte, auch im Fall von "verarbeiteten Lebensmitteln", maximal in derselben Höhe des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent liegen.
Begründung
Zum einen wurde in den letzten Jahren des Öfteren die Verabschiedung diverser Steuererhebungen zur Änderung des Verbraucherverhaltens diskutiert, bspw. eine Erhöhung der Steuer auf Produkte mit hohem Zuckergehalt, um dem steigenden Zuckerkonsum der Bürger*innen entgegen zu wirken. Diese Instrumentalisierung der Steuersätze sollte im Umkehrschluss auch in Form einer Steuersenkung Anwendung finden, um die Wahl einer gesünderen, nachhaltigeren und klimafreundlicheren Ernährung zu fördern.
Zum anderen sollte es in einer Zeit, in der eine CO2-Emmissionssteuer verabschiedet wird, um das Verhalten der Bürger*innen dahingehend zu ändern, dass sie klimabewusster leben und entscheiden, gleichzeitig eine steuerliche Entlastung geben, wenn sie sich bewusst für eine klimafreundlichere, CO2-ärmere Alternative entscheiden. Eine vegane/ vegetarische Ernährung und die Wahl solcher Produkte, stellen eine Nahrungsmittelalternative mit einem geringeren CO2-Fußabdruck dar. Dies sollte mit einer steuerlichen Entlastung belohnt, statt mit einem um 12 % höheren Steuersatz bestraft werden.
Abschließend wirkt sich der derzeit angewandte Steuersatz für Luxusgüter in Höhe von 19 % entscheidend auf den Endpreis der Produkte aus. Der dadurch noch größere Preisunterschied zwischen den veganen/vegetarischen Ersatzprodukten und den tierischen Produkten, schreckt potentielle Kunden ab, die bei gleichem Preis bereit wären, die Produkte gelegentlich zu nutzen, um ihren Konsum tierischer Produkte im Sinne der Nachhaltigkeit zu senken.
Um die Sachlichkeit der Diskussion nicht zu gefährden, werde ich in meiner Begründung nicht weiter auf die ethischen Aspekte eingehen.
Warum?
Sollte die Verbraucher von veganen und vegetarischen Produkten ihr exklusives Verbraucher,- u. Essverhalten nicht durch Akzeptieren des jetzigen Steuersatzes ihre besondere Wertschätzung ausdrücken, und damit eine gewisse Grundhaltung deutlich unterstreichen um ihre „Wahl einer gesünderen, nachhaltigeren und klimafreundlicheren Ernährung zu fördern“, zum Ausdruck zu bringen? Warum sollte nun auch eine frei gewählte Ernährungsart „mit einer steuerlichen Entlastung belohnt werden“?
Es kommen auch keine Frutarier, Ovo-Lakto-Vegetarier, Lakto-Vegetarier, Pescetarier um die Ecke und fordern aufgrund ihrer Einstellung zur lukullischen Nahrungsaufnahme eine Senkung der Mehrwertsteuer für ihre Produkte.
>> E- Auto fahren > Kaufpreissubvention > Energiesubvention > Reduzierung der Kfz- Steuer > Bezuschussung zur „Wallbox“ > bevorzugte Parkflächen > bevorzugte Fahrstreifen.
>> Solardach > Bezuschussung zum Kaufpreis > garantierter Abnahmepreis des Stromes
>> Beschaffung eines E- Bikes > Bezuschussung zum Kaufpreis > Forderung nach ausgewiesenen Wege
>> Ökologisches Bauen > Subvention verschiedene
>> Neue Heizungsanlage > Bezuschussung zum Kaufpreis
>> Wärmedämmung > Bezuschussung zu den Kosten
>> Solarthermieanlagen > Bezuschussung zu den Kosten
>> Einbau Pelletöfen > Bezuschussung zu den Kosten
>> Einbau Wärmepumpe > Bezuschussung zu den Kosten...
>> ÖPNV > Forderung nach kostenfreier Beförderung
...und nun...
>> Lecker vegan und vegetarisch essen > Senkung der Mehrwertsteuer
Erkennbar und seltsamer Weise meinen diejenigen die sich dem Umweltschutz und Ökologie verschrieben haben, immer irgendwelche Vergünstigungen und Subventionen fordern zu müssen, Also ist anzunehmen, dass es primär gar nicht um Ökologie und/oder Umweltschutz geht, sondern um das Abgreifen von Kohle unter dem Deckmantel der Ökologie.
fghpw | 11.03.2021 - 00:13
Die Produktionskosten sind bei den Fleischersatz eigentlich sehr gering. Die Produkte sind so teuer, weil überzeugte Veganer und Co. bereit sind so viel Geld auszugeben!
Also warum sollte man deshalb den Steuersatz senken? Ich esse sowohl Fleisch, als auch vegetarische und vegane Produkte. Allerdings habe ich auch eine Schmerzgrenze, was den Preis, die Zutatenliste usw. anbelangt.
Im öffentlich rechtlichen Rundfunk gibt es eine Senderreihe ZDFzeit zu den Tricks der Lebensmittelindustrie, vielleicht sollte sich der Petent das Zeug mal ansehen und dann kann er ggf. seine Kosten erheblich senken. Dann kann er vielleicht auch die ungesunden Bestandteile auslassen. Also seht das bitte als Quellennachweis an!
Ein Kochbuch wäre auch hilfreich, denn es gibt viele Gerichte die per se vegan sind. Da muss man noch nicht einmal auf das Zeug von dem Verschwörungstheoretiker zurückgreifen. Also Veganer sind nicht automatisch die besseren Menschen.
Heute gab es Pellkartoffeln, die sind von Natur aus vegan, solange man keine Butter oder Leberwurst dazu reicht.
Kartoffelpuffer sind auch vegan, solange man sie im pflanzlichen Öl brät usw. usf.
StefanJ-- | 27.02.2021 - 07:44
@ Heinz 548 | gestern - 17:46
Sie haben das offensichtlich so wenig verstanden wie ich. "Wertschätzung" heißt, diese "Wertschätzung" wird jenen, die gewertschätzt werden wollen, pekuniär entgegengebracht. Vorzugsweise bedingunglos, unaufgefordert und unbegrenzt. Umgekehrt will, soll, kann und darf in jenen progressiven Kreisen die eigene "Wertschätzung" für Andere(s) ausschließlich verbal erfolgen. Wenn überhaupt. Weil, es kann ja immer sein, dass da der/die/das Gewertschätzte dann voll betroffen ist, wenn Finn-Leopold die sowas von unkorrekten Sojawürstchen von dem Produzenten kauft, der vor 3 Jahren mal unfallmäßig eine Katze überfahren hat. Nein, das geht gar nicht ...
Da sind wir ja schon weitgehend bei 7%. Ausgenommen vielleicht, wenn sich der Pescetarier mal Hummer, Langusten, Austern oder Kaviar gönnen will. Ganz zu schweigen von Helicoideariern. Die sind dann richtig gekniffen und sogar explizit komplett ausgeschlossen vom 7%-Privileg.
Ach ja, wir warten ja immer noch auf die Information von den Petenten, wieso Soja"würstchen" & Co. bei 19% wären ... Das sollte unter die laufenden Nummern 31-33 der Anlage 2 UStG fallen:
Weil, das sind ja "Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen". Und ich bin sicher, dass das den Herstellern dieser "gesunden" höchstverarbeiteten und -denaturierten "Lebensmittel" durchaus bewußt ist und die ihre "Lebensmittel" entsprechend designen.
Aber wie schon mehrmals geschrieben, wir könnten uns ja gerne auf das Kriterium "für den menschlichen Verzehr geeignet und vorgesehen" einigen.
Das ist halt klassisches LOHAS-Denken. Man tut sich selbst Gutes und redet darüber. Viel und ausgiebig. Und möchte sich die angebliche Rettung der Welt gerne versilbert und versüßt haben.
Und dieses ganze Besseressertum, Weltenrettung, grüne Ideologie, usw. war nie ein Ding der Arbeiterklasse oder der Unterschicht. Das war schon immer fest in der (gehobenen) Mittelschicht verankert.
Dabei ist das Problem nicht, ob die Reise nach Malle an den Ballermann zum Saufen oder in die malloquinischen Berge auf die Öko-Finca zum den ökologisch-dynamischen handgestreichelten Feigenbäumen beim Reifen zuzuschauen geht. Das Problem ist die Reise auf die Balearen an sich. Die Sauftour ist vielleicht sogar noch besser, weil da die Touris sich da selten weiter wie 1km vom Hotel wegbewegen.