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Diskussion zur Petition 122025

Straßenverkehrs-Ordnung

Ergänzung der StVO (hinsichtlich unklarer Rechtslage von Rad Fahrenden auf Fußgängerüberwegen) vom 20.03.2021

Diskussionszweig: Warum unklar?

J-2-the-P | 27.04.2021 - 09:52

Warum unklar?

Anzahl der Antworten: 9

Die Rechtslage ist an sich klar.
Der Fahrradfahrer hat keine Vorfahrt auf einem Fußgängerüberweg und wenn er diese erzwingt, dann handelt er rechtswidrig. Wenn er keinen behindert, weil es frei ist und die entsprechende Wege frei gegeben sind, kann er ganz normal fahren. Wenn der Weg eh nicht freigegeben ist, dann macht er sowieso was falsch.

Und die angebliche Lösung die Radfahrer absteigen zu lassen, halte ich insbesondere unter dem Gesichtspunkt, das der Radverkehr gestärkt werden soll auch für falsch. Die bessere Lösung wäre, das er in dem Fall auch Vorrang hat aber sich entsprechend annähern muss und auf die örtlichen Sichtbedingungen (Behinderung durch Hecken etc.) Rücksicht nehmen muss.
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