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Diskussion zur Petition 122247

Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Ergänzung von § 238 Strafgesetzbuch (Nachstellung) vom 26.03.2021

Diskussionszweig: Re: Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Ergänzung von § 238 Strafgesetzbuch (Nachstellung)

Mipfel | 10.06.2021 - 18:53

Re: Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Ergänzung von § 238 Strafgesetzbuch (Nachstellung)

Anzahl der Antworten: 4

Grundsätzlich vorne weg:
Gesetze werden nun mal nicht durch Laien, sondern durch Anwälte und vor allem Richter angewandt. Und wenn Juristen etwas hassen, dann sind es allgemeine, weit zu interpretierende Formulierungen, die ausgelegt werden müssen.

Somit kann ich Top II der Begründung nicht zustimmen.
Top I Kontakterschwerungs-, Kontaktverhinderungs- oder Kontaktverbotsmaßnahmen sind in diesem Zusammenhang wiederum wünschenswert in das Gesetz aufzunehmen.

Zu Top III stelle ich mir die Frage, was ein Lotse auf Bundesebene erreichen soll, wenn es die Hauptaufgabe der Landespolizeien ist, das bereits geltende Recht durchzusetzen.
Im Übrigen gilt nun mal im Strafrecht "Im Zweifel für den Angeklagten", so dass die Beweislast unverändert beim Stalking-Opfer bleibt. Das mag menschlich Unverständnis hervorrufen, rechtsstaatlich ist es jedoch insgesamt auf das (gesamte) Recht betrachtet der praktikablere Ansatz.
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