Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 122960

Urlaub von Arbeitnehmern

Sonderurlaub für betroffene Personen bei einer Fehl-, Früh- oder Totgeburt vom 19.04.2021

Diskussionszweig: Etwas sinnfrei

Überlegung | 21.05.2021 - 00:10

Etwas sinnfrei

Anzahl der Antworten: 11

Zweifelsohne ist eine Fehl- oder gar Totgeburt eine enorme psychische Belastung. So wie jeder Todesfall, vor allem zur Unzeit. Also viel zu früh, unerwartet usw.

3 Tage reichen nicht für eine "Verarbeitung" und auch eine Woche ändert nicht viel an der Trauer.
Ist man unmittelbar so mitgenommen, dass man nicht arbeiten kann, kann man ohne weiteres eine AU erhalten, die Frau sowieso, zumal sie je nach Zeitpunkt der Fehl- oder Totgeburt ohnehin medizinisch betreut werden muss.

Bei einer Frühgeburt beginnt der Mutterschutz sofort, die Frau darf gar nicht arbeiten, da macht der Sonderurlaub überhaupt keinen Sinn.

Was sollen also diese 3 Tage bringen?
4 Personen finden diesen Beitrag hilfreich