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Petition 123469

Bausparwesen

§ 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers) vom 09.05.2021

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass § 489 BGB deutlich regelt, wer Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist.

Begründung

Im freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite wurde ausgehandelt und verabschiedet, das die Kreditinstitute ( Bausparkassen ) als Darlehnsgeber gelten. Nun werden unter Berufung auf § 489 BGB den Menschen die relativ gut verzinsten Bausparverträge gekündigt mit der Begründung, die Bausparkasse sei der Darlehnsnehmer. Mit diesem Gesetz sind die Bürger gut geschützt, bitte bessern Sie es so nach, das sich die Kreditinstitutionen nicht aussuchen können, ob Sie Darlehnsgeber oder Darlehnsnehmer sein wollen. Das ist nicht im Interesse der Bürger. In diesen Gesetz fehlt die klare Definition, wer was ist.

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