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Petition 123474

Wahlrecht

Wahlrecht für Deutsche im Ausland ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland vom 09.05.2021

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Deutsche im Ausland, ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland, das Recht erhalten, einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis in der Gemeinde zu stellen, mit der sie nach Erklärung im Sinne des § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz am engsten verbunden sind.

Begründung

Nach heutiger Rechtslage muss der Antrag bei der Gemeinde im Bundesgebiet gestellt werden, in der/die Wahlberechtigte vor seinem/ihrem Fortzug aus dem Bundesgebiet gemeldet war. Sofern der/die Wahlberechtigte nie in einer Gemeinde des Bundesgebietes gemeldet war, kann er/sie den Antrag in der Gemeinde stellen, zu der er/sie nach seiner/ihrer Erklärung im Sinne des § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes am engsten verbunden ist.

Die Regelung erscheint in Zeiten eines immer mehr zusammenwachsenden Europas und hoher Mobilität der Bevölkerung nicht mehr zeitgemäß.

Insbesondere für
- Grenzpendler
- Bürger, die Sorge-/ Umgangsrecht wahrnehmen und in das Bundesgebiet einpendeln
- Bürger, die Angehörige pflegen und in das Bundesgebiet einpendeln

könnte viel eher eine enge Verbundenheit zu einer Gemeinde bestehen, die nicht die Gemeinde ist, in der die Person zuletzt gemeldet waren. Deshalb sollte ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden eine enge Verbindung im Sinne des § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes zu erklären/darzulegen.

Nach derzeitiger Rechtslage ist es auch nicht einsichtig, warum Auslandsdeutsche, die nie im Bunddesgebiet gemeldet waren, diese Möglichkeit eingeräumt wird, aber Wahlberechtigte, die zu den oben beispielhaft genannten Gruppen gehören, diese Möglichkeit nicht eingeräumt ist.

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