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Petition 123957

Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches

Keine Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung nach § 46 Strafgesetzbuch vom 31.05.2021

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Vorstrafen künftig bei der Strafzumessung nach § 46 Strafgesetzbuch unberücksichtigt bleiben, um die indirekte juristische Doppelbestrafung zu beenden.

Begründung

Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
In der deutschen juristischen Praxis ist es aber so, dass die Gerichte bei vorliegen einer oder mehrerer Vorstrafen in der Regel immer eine höhere Strafe verhängen. Es erfolgt daher indirekt eine nochmalige Bestrafung. Art. 103 (3) GG wird dadurch verletzt. Diese Praxis ist verfassungswidrig, da Artikel 103 (3) GG das Verbot einer indirekten Doppelbestrafung mit einschließt.

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