Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, Artikel 11 Absatz 1 Grundgesetz um die (Aus-)Reisefreiheit zu ergänzen.
Begründung
Es ist - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der deutsch-deutschen Geschichte erstaunlich, dass die (Aus-)Reisefreiheit nicht zu den Grundrechten zählt und die Freizügigkeit auf das Bundesgebiet beschränkt ist.
Selbstverständlich wäre es auch nach einer Aufnahme der Ausreisefreiheit in Art. 11 GG weiterhin möglich, die Ausreise in bestimmten Fällen zu beschränken. Allerdings wären die Hürden hierfür höher, als sie durch die halbherzige Gewährleistung einer Ausreisefreiheit durch Rückgriff auf Art. 2 GG ("Elfes-Urteil") sind. Insofern dürfte die Petition z.B. auch Auswirkungen auf §7 PassG haben.
Als Minimum wäre zumindest eine Ausweitung der Freizügigkeit auf das Gebiet der EU anzustreben, die ja zu den vier Grundfreiheiten der EU gehören soll.
Wieso zählt die „(Aus-)Reisefreiheit nicht zu den Grundrechten? Und wieso ist die Freizügigkeit (nur) auf das Bundesgebiet beschränkt?
Wenn eine Paßversagung gem. §7 Paßgesetz erkannt wird, wird es hierfür Gründe haben. Wenn das Gericht im Klageverfahren erkennt, dass eine Paßversagung zu recht erfolgt ist, wird es hierfür ebenso Gründe haben.
Art. 11 GG geht bereits hierauf ein: Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes (...) eingeschränkt werden; Und das Gesetz heißt schlicht „Paßgesetz“
Art 2 GG geht stellt ebenso Ausnahmen dar: „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Wenn überhaupt: Nicht das GG wäre zu ändern, sondern die Gesetze.
Wo ist eigentlich das Problem für die Bürger und Bürgerinnen? Oder ist diese Petition ein Einzelfallproblem?