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Diskussion zur Petition 124221

Grundrechte

Ergänzung von Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes um die (Aus-)Reisefreiheit vom 12.06.2021

Diskussionszweig: Kann sein, dass hier etwas verwechselt wird?

Heinz 548 | 06.07.2021 - 14:30

Kann sein, dass hier etwas verwechselt wird?

Anzahl der Antworten: 10

Art. 11 GG ist etwas deutlich anderes als Art. 2 GG.

Wieso zählt die „(Aus-)Reisefreiheit nicht zu den Grundrechten? Und wieso ist die Freizügigkeit (nur) auf das Bundesgebiet beschränkt?

Wenn eine Paßversagung gem. §7 Paßgesetz erkannt wird, wird es hierfür Gründe haben. Wenn das Gericht im Klageverfahren erkennt, dass eine Paßversagung zu recht erfolgt ist, wird es hierfür ebenso Gründe haben.

Art. 11 GG geht bereits hierauf ein: Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes (...) eingeschränkt werden; Und das Gesetz heißt schlicht „Paßgesetz“

Art 2 GG geht stellt ebenso Ausnahmen dar: „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Wenn überhaupt: Nicht das GG wäre zu ändern, sondern die Gesetze.

Wo ist eigentlich das Problem für die Bürger und Bürgerinnen? Oder ist diese Petition ein Einzelfallproblem?
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