Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Verjährungsfristen nach dem Strafgesetzbuch für die Opfer psychischer und physischer Gewalt auszuweiten, sofern diese in Folge der Tat psychisch erkranken.
Begründung
Menschen, die aufgrund von psychischer und/oder körperlicher Gewalt, psychisch erkrankt sind, haben nach deutschem Recht gleichen Anspruch auf Verfolgung der zugrundeliegenden Straftaten.
Diese sind nach dem Strafgesetzbuch aber leider häufig schon verjährt, wenn sich die Geschädigten rechtlich zu wehren versuchen.
Mit der Petition sollen Opfer mit psychischen Erkrankungen mehr Zeit eingeräumt werden, um sich gegen erfahrenes Unrecht wehren zu können.
Die Ursachen für psychische Erkrankungen sind vielfältig: Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz, häusliche Gewalt, Stalking, sexualisierte Gewalt und mehr. Psychisch Beschädigte haben lange Zeit mit den Folgen Ihrer psychischen Erkrankung zu kämpfen.
Zu Beginn ist die Linderung der Symptomatik (Depression, Angsterkrankung, der Umgang mit Zwängen) vordergründig wie auch die Alltagsbewältigung. Obwohl den deutschen Bürger*innen Zugang zum Gesundheitssystem zusteht, finden Betroffene nur schwer Anbindung an eine psychotherapeutische Unterstützung. Sie sind oft unfähig, die Art der Erkrankung festzumachen und die Tragweite der psychischen Belastung zu benennen. Oft bleiben die psychischen Beschwerden deswegen unentdeckt. Betroffene einer Depression wissen um ihren negativen Gemütszustand, sehen sich selbst als eine Last für ihr Umfeld und denken zu Beginn noch, dass diese sich von alleine wieder bessert. Auch Hausärzte können psychische Erkrankungen nur selten erkennen.
Mit einer Persönlichkeitsstörung (z.B. ängstlich-vermeidend, dependent, Borderline) oder einem instabilen sozialen Umfeld fällt es oftmals schwer, sich fachmännische Hilfe zu suchen, weswegen viele ihrem kranken Gesundheitszustand ausgesetzt sind ohne proaktiv zu werden.
Bis eine psychische Erkrankung bei Psychiater*Innen diagnostiziert wurde, vergehen oft viele Jahre, da die Betroffenen erst einmal den Zugang zu den ambulanten Angebot finden müssen. Was folgt sind die Aufarbeitung des problembezogenen Lebenslaufs anhand einer Anamnese.
Es wird das Selbstbewusstsein und Kommunikation gestärkt, an dem Selbstwert und dem Verhalten gearbeitet.
Ich bin der Auffassung, dass das Recht Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht ausreichend schützt, die Kriminalitätsopfer den Straftätern ggü. wirtschaftlich schlechter gestellt sind und eine Rehabilitation, dann als erfolgversprechend gilt, wenn man den Opfern ihren persönlichen Wert aufzeigt und das folgenschwere Fehlverhalten strafrechtlich sanktioniert wird.
Kein Opfer hat Schuld an widerfahrenem Unrecht!
Anmerkung der Moderation:
Der Thread wurde geschlossen, da er teilweise unverständlich und unsachlich war.