
Diskussion zur Petition 124553
Telekommunikationsinfrastruktur
Kein Abschalten des 3G Mobilfunknetzes vom 29.06.2021
Diskussionszweig: Als VoLTE-fähig verkaufte 4G-Mobiltelefone müssen auch VoLTE können mit allen europäischen Netzen - Verbot von geplanter/effektiver Obsoleszenz
Und so viele Mobiltelefone, die gar kein 4G können, gibt es auch nicht mehr.
Daher von mir keine Mitzeichnung.
Ein größeres Problem ist aber, daß es viele Mobiltelefone gibt, die zwar 4G können, aber obwohl sie als VoLTE-fähig beworben wurden, in den deutschen Netzen kein VoLTE nutzen können, da die im Gerät hinterlegte IMS-Konfiguration keine Konfiguration für deutsche Mobilfunkbetreiber beinhaltet.
Beispiele sind unter Vielen z. B. das OnePlus 3T oder Oneplus 5.
Mit diesen Geräten ist es, wenn nur ein 4G-Netz verfügbar ist, in allen deutschen und vielen europäischen Netzen nicht möglich, normal über die Sim-Karte zu telefonieren. Lediglich mit Apps wie Signal kann man dann im LTE-Netz telefonieren.
Das wirkt effektiv wie geplante Obsoleszenz, denn wenn man erreichbar sein will/muß, bleibt einem nichts anderes übrig, als eine neues Gerät zu kaufen.
Da in Deutschland LTE lange Zeit nur Premiumvertragskunden zugänglich war, ist das den meisten Kunden erst sehr spät aufgefallen (nämlich als LTE für sie verfügbar wurde), leider zu spät, um ein solches Gerät zu reklamieren und wieder zurückzugeben.
Dabei ist es keineswegs so, daß diese Geräte technisch nicht in der Lage wären, VoLTE anzubieten, wie einige Bastler schon bewiesen haben, indem sie mit speziellen Tools, die fehlende IMS-Konfiguration ersetzt haben. Die meisten Nutzer sind aber damit völlig überfordert und werden wohl eher ein neues Gerät kaufen, was unnötigen Abfall produziert.
Hier wäre der Gesetzgeber gefragt, die Hersteller zu verpflichten, daß die Firmware so aktualisiert werden muß, daß die Geräte die IMS- und Frequenzband-Konfiguration nicht fest in der Firmware verbaut haben, sondern diese aus dem Netz beziehen.
Die Hersteller sollen verpflichtet werden, auch bestehende Geräte zu updaten, auch wenn diese schon lange nicht mehr verkauft werden.
Immerhin ist der Verkauf von VoLTE-fägigen Geräten, die nicht mit allen Providern VoLTE können, ähnlich skandalös, wie der Dieselskandal.
Anderseits müssen die Netzbetreiber verpflichtet werden, Netzneutralität in der Art zu ermöglichen, daß jeder, egal ob Prepaid-Nutzer oder Premiumvertragsnutzer und egal von welchem Hersteller sein Gerät ist, sämtliche Netze nutzen können muß.
Wer also ein 5G-fähiges Endgerät hat, muß also damit 5G nutzen dürfen. Unterschiede beim zur Verfügung stehenden schnellen Datenvolumen sind natürlich abhängig vom gebuchten Tarif immer noch erlaubt.
Wenn neue Technik ein Erfolg werden soll, dann muß auch jeder die Möglichkeit bekommen, sie zu nutzen, auch mit kleinem Budget.
Auch kann man dann direkt nach dem Kauf alle Funktionen des neuen Gerätes ausprobieren und es noch in der Garantiezeit/Rückgabefrist reklamieren, falls etwas nicht so funktioniert, wie es sein sollte.
Ansonsten wird es auch in Zukunft Hersteller geben, die 5G-Geräte verkaufen, die aber nicht mit allen Netzen 5G (richtig) unterstützen und die meisten Kunden merken es erst, wenn es für eine Reklamation längst schon zu spät ist.