Text der Petition
Mit der Petition wird ein Arbeitgeberzuschuss für eine Haushaltshilfe für Mitarbeiter analog zum § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz (EStG) gefordert.
Begründung
(Vorbemerkung: aus Gründen der besseren Lesbarkeit gelten alle männlichen Begrifflichkeiten auch für weiblich und divers.)
Mitarbeiter mit Familie haben gerade viel um die Ohren. Da sind die Kinder im Homeschooling zu Hause. Da muss für das Mittagessen vorgesorgt sein und abends müssen noch die Hausaufgaben kontrolliert werden. Zwar kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter ins Homeoffice schicken, die Kinderbetreuung kann er jedoch nicht abnehmen.
Aber sind da nicht noch so viele andere Dinge, die daheim gemacht werden müssen?
Der Einkauf kommt nicht von allein nach Hause, die Wäsche legt sich nicht eigenhändig, die Schuhe putzen sich nicht von selbst, genauso wenig wie die Fenster und der Rest der Wohnung. Tischabräumen und Mülldienst kann man zwar an den Nachwuchs delegieren. Doch die Qualität der Arbeit muss gerade bei den Kleinen überwacht werden. Stress ist vorprogrammiert. Bis zur Überlastung des Mitarbeiters ist es nur noch eine Frage der Zeit.
Spätestens an der Stelle lohnt es sich, Profis ins Haus zu holen, die wissen, wie Unterstützung im Haushalt funktioniert. Hauswirtschaftler und Haushaltshilfen können hier echte Entlastung bringen und Mitarbeitern Stunden der Erholung spenden.
Haushaltsdienste analog zur Kinderbetreuung bezuschussen:
Nach § 3 Nr. 33 EStG ist der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung in voller Höhe steuerfrei. Sobald die Kinder aus der Kita sind, fällt der Zuschlag weg. Mitarbeiter entscheiden sich dann in der wöchentlichen Arbeitszeit mit der Stundenzahl runterzugehen, um Beruf, Familie und Haushalt unter einen Hut zu bringen. Der Arbeitgeber hat bisher kaum Möglichkeiten hier Erleichterung zu schaffen, die steuerlich so günstig sind, wie die Erstattung der Kinderbetreuungskosten. Auch ist es nicht fair gegenüber Mitarbeitern, die keine Kinder haben. Warum gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss analog zum § 3 Nr. 33 EstG für eine Haushaltshilfe für Mitarbeiter?
Was spricht dagegen, aus einem Vorschlag ein Gesetz zu machen!
Unterstützen Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer diese Petition. Es ist für alle eine Win-Win-Situation. Für den Arbeitnehmer, für den Arbeitgeber und für den Staat im Kampf gegen Schwarzarbeit.
1. Der Arbeitnehmer kann besser Beruf und Familie ausbalancieren.
2. Der Arbeitgeber hat ein weiteres Werkzeug zur Mitarbeiterbindung und -förderung.
3. Mehr legale Arbeitsverhältnisse im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen
Ihre Stimme zählt!