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Petition 125265

Mietrecht

Änderung des § 551 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten) vom 03.08.2021

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, § 551 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch von der Verzinsung einer Mietkaution auf die Koppelung zur Inflationsrate zu verändern, um den Wertverlust einer gezahlten Mietkaution nach bestehendem Gesetz zu verhindern.

Begründung

Der §551 Abs, 3 BGB verlangt von Vermietern, die vom Mierter gezahlte Kaution auf einem Sparkonto zu dem üblichen Zinssatz zu sichern. Seit einigen Jahren beträgt dieser Zinssatz nun zwischen 0,0% und 0,1%, d.h. er liegt wesentlich unter der durchschnittlichen Inflationsrate. Je länger ein Mieter also ein Objekt anmietet, desto größer ist der Wertverlust seiner geleisteten Kaution. Da es sich bei einer Kaution um eine Sicherungsleistung handelt, muss der reale Wert dieser Leistung auch zurückerstattet werden. Dies wäre durch eine Kopplung an die reale Inflationsrate gegeben. Der tatsächliche Wert der Sicherung bleibt dem Mieter so erhalten.

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