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Diskussion zur Petition 125624

Verteilung, Rechte und Vergünstigungen für Spätaussiedler und Vertriebene

Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vom 19.08.2021

Diskussionszweig: „Die Großmutter des Klägers war auch keine deutsche Volkszugehörige im Sinne des § 6 Abs. 1 BVFG.“

Serphil | 22.11.2021 - 23:15

„Die Großmutter des Klägers war auch keine deutsche Volkszugehörige im Sinne des § 6 Abs. 1 BVFG.“

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Am 30. Juli 2019 hat das Verwaltungsgericht Köln das Urteil gefällt, mit dem der Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides dem Kläger verweigert wurde:
„Der Kläger hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides.“

Das heißt, die Anerkennung meiner deutschen Abstammung von meiner Großmutter Fr. Margarita-Agnes-Hermina Ziem, um die ich das Gericht ersucht habe, wurde abgelehnt.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln erkläre ich mich nicht einverstanden, denn es steht m. E. im Widerspruch zu den Gesetzen der BRD.

Das Gericht übernimmt die Ausführungen des BVA eins zu eins, statt die Dokumente selbstständig und aufmerksam zu prüfen und die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.

Die BVA-Beamten sind es gewohnt, die Anliegen der Russlanddeutschen zu behandeln, die russische Staatsbürger waren und die sich auf die Repressionen in 1941-1945 als einen Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit berufen können.

Mein Anliegen ist ein Sonderfall, unkonventionell und komplex. Seine Besonderheit ist, dass meine Vorfahren, die vom Ururgroßvater (Heinrich Wilhelm Ziem, damals Urgroßvater Joseph Theodor Ziem und meiner Großmutter Margarita-Agnes-Hermina Ziem) stammten, in Russland (in Moskau) lebten, aber preußischer Reichsangehörigen (Staatsangehörigen) waren. Mein Vater, Michael Philia-Ziem, wurde in der Schweiz geboren und lebte bis zu seinem 14. Lebensjahr in Deutschland.
Mein Ururgroßvater Heinrich Wilhelm Ziem war einen preußischen Reichsangehöriger (Staatsangehöriger) und in Moskau lebte. Er wurde in die Matrikel des Kaiserlich Deutschen Konsulats zu Moskau eingetragen. Er hatte drei Söhne. Einer von ihnen war meinen Urgroßvater Joseph Theodor Ziem.

Mein Urgroßvater Theodor Ziem und meine Urgroßmutter Emma-Leopoldina-Agnes waren deutschen Reichsangehörigen (Staatsangehörigen), beide evangelisch-lutherischen Glaube waren und in Moskau lebten. Sie hatten fünf Töchter.
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Meine Großmutter, Margarita Agnes Germina Ziem, wurde in eine germanische Familie geboren und in der deutschen Evangelisch-Lutherischen St. Petri- und-Paulikirche in Moskau getauft.

Ich leite meine deutsche Abstammung von meiner Großmutter Fr. Margarita-Agnes-Hermina Ziem, einer deutschen Volkszugehörigen, die am 16. März 1892 (am 29. März 1892 nach dem gregorianischen Kalender) in Moskau geboren wurde, ab.
Zwar hat sie mit ihrer Geburt die Staatsangehörigkeit des Bundesstaates Preußen und die unmittelbare Reichsangehörigkeit erworben, wie sich aus den vorgelegten Dokumenten zweifelsfrei ergibt.

Im Gerichtsurteil steht:
„Die Großmutter des Klägers war auch keine deutsche Volkszugehörige im Sinne des § 6 Abs. 1 BVFG.“
Da sie ebenfalls zur Erlebnisgeneration gehört, ist maßgeblich für die Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit ein bis zum Juni 1941 erbrachtes Bekenntnis zum deutschen Volkstum, das durch bestimmte objektive Merkmale bestätigt werden muss

Letztlich spricht aber gegen ein Bekenntnis der Großmutter zum deutschen Volkstum, dass diese im Jahr 1941 nicht aus Moskau vertrieben wurde.

Die Vertreibung der Deutschen aus Moskau beruhte auf einer Sonderverordnung des Staatlichen Verteidigungskomitees der UdSSR über die Deportation von Bürgern deutscher Nationalität aus Moskau und dem Gebiet Moskau vom 06.09.1941“.
Aus den Archivdokumenten geht hervor, dass 8 617 Personen deutscher Nationalität aus Moskau und dem Gebiet Moskau aufgrund dieser Anordnung ausgesiedelt werden sollten. Bedenkt man jedoch, dass gemäß der Volkszählung aus dem Jahre 1939 14 853 Deutsche in Moskau und im Gebiet Moskau wohnten, so ergibt sich daraus, dass ca. 6236 der Deutschen in Moskau und im Gebiet Moskau der Deportation entgehen konnten.

Ich war immer der Meinung, dass europäische Gerichte unbefangen sind und sich nur vom Gesetz leiten lassen, insbesondere dies Gerichte in Deutschland anbetrifft, wo Gerechtigkeit und Ordentlichkeit immer eine Besonderheit der deutschen Nation waren.

Aber das Gericht übernimmt die Ausführungen des BVA eins zu eins, statt die Dokumente selbstständig und aufmerksam zu prüfen und die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.

Ich denke, dass diese Beweise ausreichen, um meine deutsche Herkunft von meinen Urgroßeltern und meiner Großmutter zu erkennen, und es ist nicht nötig, die Verfolgung meiner Großmutter im Jahr 1941 zu beweisen, weil darüber im Gesetz nichts gesagt wird. Obwohl, meine Großmutter und ihre Schwester als Deutsche am 29. September 1914 während des Ersten Weltkrieges von der Universität ausgeschlossen wurden, und 1915 nach den Pogromen auf Deutschen in Moskau, waren sie und ihre Familie gezwungen, Russland zu verlassen. Meine Großmutter litt auch im Jahr 1937, sie wurde aus der Wohnung vertrieben und von der Arbeit entlassen. Sie hat einen Doktortitel mit einem Diplom der Universität Lausanne und fand mit großen Schwierigkeiten eine Anstellung als Krankenschwester in der Entbindungsklinik.



Sergej Philia
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