Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) fehlenden Anforderungen auf Anerkennung als Spätaussiedler nicht weiter anzuwenden und das Gesetz dahingehend zu ändern, dass es vielen Deutschen und ihren Nachkommen ermöglicht wird, in ihre Heimat zurückzukehren, auch wenn sie nicht unter dem Zweiten Weltkrieg gelitten haben.
Begründung
Das Bundesverwaltungsamt änderte den Kern des BVFG-Gesetzes von 2013. Das Gesetz betraf die Rückkehr von Deutschen, die seit Katharina der Großen in der ehemaligen UdSSR leben, nach Deutschland. Jetzt ist es ein Gesetz über die Rückkehr der Deutschen, die unter dem Zweiten Weltkrieg gelitten haben.
Aber es gibt keine Deutschen in Russland, die nicht in irgendeiner Weise unter dem Zweiten Weltkrieg gelitten haben.
Aber das Bundesamt verlangt, dass Ihre Eltern oder Großeltern in gewisser Weise leiden: Entweder wurden sie 1941 deportiert oder als Deutsche unterdrückt.
Für den NKWD war der in der Akte festgehaltene Grund der Verhaftung jedoch nicht von Bedeutung. Wäre der russische Ehemann festgenommen worden, hätte seine deutsche Frau durchaus mit den Kindern frei bleiben können. Deutsche Frauen, die nicht mit einem Deutschen verheiratet waren, wurden nachweislich gar nicht abgeschoben. Sehr selten wurden beide Ehepartner unterdrückt, nur wenn sie "persönliche Feinde Stalins oder Berijas" waren.
Den Deutschen den Abschiebungsopfern zu helfen, ist ein notwendiges Staatsprogramm und den Opfern muss geholfen werden, aber die Nachkommen von Deutschen dafür zu bestrafen, dass ihre Eltern oder Großeltern der Abschiebung entgangen sind, auch auf gesetzlicher Grundlage, ist eine Manifestation dafür denken und eigentlich gleichbedeutend damit, die Deutschen dafür zu bestrafen, dass sie Deutsche sind.
Theoretisch könnte der Bundestag eine Vorschrift in das Gesetz einführen: "Nur für Deutsche und ihre Nachkommen, die 1941 deportiert oder unterdrückt wurden." In diesem Fall hätten die Nachkommen der nicht Abgeschobenen einfach keinen Antrag gestellt. Aber diese Bestimmungen sind nicht im Gesetz, aber das Bundesamt lehnt viele Menschen aus diesen Gründen ab.
Das Bundesamt hat die Bedeutung des § 6 BVFG Volkszugehörigkeit vernichtet: "In seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat", - das Bundesamt interpretiert ausschließlich durch die Eintragung der Staatsangehörigkeit in die Bescheinigung und Abschiebungszwang im Jahr 1941.
Es ist erwiesen, dass vor 1933 war ein Nachweis der Staatsangehörigkeit in Dokumenten nicht möglich.
"Deutsches Volkstum Bekenntnis" das Bundesamt sieht nur in die Tatsache der Abschiebung. Die Zugehörigkeit zum deutschen evangelisch-lutherischen Glauben und Kultur wird nicht anerkannt, obwohl dieser Ansatz durchaus im Sinne des Gesetzes ist.
Nur der Bundestag ist befugt, das Gesetz zu ändern.
Aber das Gesetz wurde grundlegend geändert. Und die erfundenen Forderungen des Bundesamtes waren für viele Deutsche aus Russland eine unerwartete Falle.
Die Rolle der Gesellschaft der Deutschen in Russland fehlt völlig, obwohl es in der Gesellschaft eine wissenschaftliche Geschichtsgemeinschaft gibt, die über ein großes Wissen über die Geschichte der Russlanddeutschen verfügt. Aber die Expertise und die Sachverstand von Professoren und Doktoren der Geschichte werden vom Bundesamt ignoriert.
„Der Kläger hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides.“
Das heißt, die Anerkennung meiner deutschen Abstammung von meiner Großmutter Fr. Margarita-Agnes-Hermina Ziem, um die ich das Gericht ersucht habe, wurde abgelehnt.
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln erkläre ich mich nicht einverstanden, denn es steht m. E. im Widerspruch zu den Gesetzen der BRD.
Das Gericht übernimmt die Ausführungen des BVA eins zu eins, statt die Dokumente selbstständig und aufmerksam zu prüfen und die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
Die BVA-Beamten sind es gewohnt, die Anliegen der Russlanddeutschen zu behandeln, die russische Staatsbürger waren und die sich auf die Repressionen in 1941-1945 als einen Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit berufen können.
Mein Anliegen ist ein Sonderfall, unkonventionell und komplex. Seine Besonderheit ist, dass meine Vorfahren, die vom Ururgroßvater (Heinrich Wilhelm Ziem, damals Urgroßvater Joseph Theodor Ziem und meiner Großmutter Margarita-Agnes-Hermina Ziem) stammten, in Russland (in Moskau) lebten, aber preußischer Reichsangehörigen (Staatsangehörigen) waren. Mein Vater, Michael Philia-Ziem, wurde in der Schweiz geboren und lebte bis zu seinem 14. Lebensjahr in Deutschland.
Mein Ururgroßvater Heinrich Wilhelm Ziem war einen preußischen Reichsangehöriger (Staatsangehöriger) und in Moskau lebte. Er wurde in die Matrikel des Kaiserlich Deutschen Konsulats zu Moskau eingetragen. Er hatte drei Söhne. Einer von ihnen war meinen Urgroßvater Joseph Theodor Ziem.
Mein Urgroßvater Theodor Ziem und meine Urgroßmutter Emma-Leopoldina-Agnes waren deutschen Reichsangehörigen (Staatsangehörigen), beide evangelisch-lutherischen Glaube waren und in Moskau lebten. Sie hatten fünf Töchter.
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Meine Großmutter, Margarita Agnes Germina Ziem, wurde in eine germanische Familie geboren und in der deutschen Evangelisch-Lutherischen St. Petri- und-Paulikirche in Moskau getauft.
Ich leite meine deutsche Abstammung von meiner Großmutter Fr. Margarita-Agnes-Hermina Ziem, einer deutschen Volkszugehörigen, die am 16. März 1892 (am 29. März 1892 nach dem gregorianischen Kalender) in Moskau geboren wurde, ab.
Zwar hat sie mit ihrer Geburt die Staatsangehörigkeit des Bundesstaates Preußen und die unmittelbare Reichsangehörigkeit erworben, wie sich aus den vorgelegten Dokumenten zweifelsfrei ergibt.
Im Gerichtsurteil steht:
„Die Großmutter des Klägers war auch keine deutsche Volkszugehörige im Sinne des § 6 Abs. 1 BVFG.“
Da sie ebenfalls zur Erlebnisgeneration gehört, ist maßgeblich für die Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit ein bis zum Juni 1941 erbrachtes Bekenntnis zum deutschen Volkstum, das durch bestimmte objektive Merkmale bestätigt werden muss
Letztlich spricht aber gegen ein Bekenntnis der Großmutter zum deutschen Volkstum, dass diese im Jahr 1941 nicht aus Moskau vertrieben wurde.
Die Vertreibung der Deutschen aus Moskau beruhte auf einer Sonderverordnung des Staatlichen Verteidigungskomitees der UdSSR über die Deportation von Bürgern deutscher Nationalität aus Moskau und dem Gebiet Moskau vom 06.09.1941“.
Aus den Archivdokumenten geht hervor, dass 8 617 Personen deutscher Nationalität aus Moskau und dem Gebiet Moskau aufgrund dieser Anordnung ausgesiedelt werden sollten. Bedenkt man jedoch, dass gemäß der Volkszählung aus dem Jahre 1939 14 853 Deutsche in Moskau und im Gebiet Moskau wohnten, so ergibt sich daraus, dass ca. 6236 der Deutschen in Moskau und im Gebiet Moskau der Deportation entgehen konnten.
Ich war immer der Meinung, dass europäische Gerichte unbefangen sind und sich nur vom Gesetz leiten lassen, insbesondere dies Gerichte in Deutschland anbetrifft, wo Gerechtigkeit und Ordentlichkeit immer eine Besonderheit der deutschen Nation waren.
Aber das Gericht übernimmt die Ausführungen des BVA eins zu eins, statt die Dokumente selbstständig und aufmerksam zu prüfen und die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
Ich denke, dass diese Beweise ausreichen, um meine deutsche Herkunft von meinen Urgroßeltern und meiner Großmutter zu erkennen, und es ist nicht nötig, die Verfolgung meiner Großmutter im Jahr 1941 zu beweisen, weil darüber im Gesetz nichts gesagt wird. Obwohl, meine Großmutter und ihre Schwester als Deutsche am 29. September 1914 während des Ersten Weltkrieges von der Universität ausgeschlossen wurden, und 1915 nach den Pogromen auf Deutschen in Moskau, waren sie und ihre Familie gezwungen, Russland zu verlassen. Meine Großmutter litt auch im Jahr 1937, sie wurde aus der Wohnung vertrieben und von der Arbeit entlassen. Sie hat einen Doktortitel mit einem Diplom der Universität Lausanne und fand mit großen Schwierigkeiten eine Anstellung als Krankenschwester in der Entbindungsklinik.
Sergej Philia