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Diskussion zur Petition 125665

Energiegesetze

Legalisierung autonomer Selbstversorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien per Gesetz vom 20.08.2021

Diskussionszweig: Drei Grundsatzfragen:

Heinz 548 | 13.10.2021 - 01:47

Drei Grundsatzfragen:

Anzahl der Antworten: 5

1.) Wo und inwieweit ist eine „uneingeschränkte autonome Selbstversorgung mit 100 % erneuerbaren Energien“ illegal?

2.) Aus welchem Gesetz geht hervor, dass bei diesbezüglicher (möglicher) Umsetzung ein Verstoß gegen das geltende Recht erfolgt?


Otext der Petition: (...) andererseits soll verhindert werden, dass kostenlose natürliche Energien per Gesetz vermarktet werden müssen.

3.) AW: Der Petent möge bitte erläutern, was er unter „kostenlos“ versteht und wie die technologische Gewinnung von „100 % regenerativer Energie“, die Weiterleitung, die Verteilung der Energie, Anlagenwartung, Instandsetzung, Betrieb, Rücklagen etc. eine auskömmliche ökonomische Berücksichtigung finden soll.

Keineswegs sind regenerative Energien kostenlos, spätestens bei der Gewinnung / Ernte fallen genauso Kosten an wie zur Umwandlung, Speicherung und Verteilung.


Otext: (...) dass Klimawandel nur mit gemeinnütziger kooperativer regenerativer Energieversorgung verhindert werden kann.“

AW: Ist das so? Oder entnehme ich diesem Gedankengang eine ideologisch- sozialistische Grundtendenz?


Otext: „Sämtliche Fakten sprechen dafür, Bisher ungenutzte Wissensanwendungen eröffnet sozialer Marktwirtschaft mit Technik für Energieumwandlung und -Speicherung neue Geschäftsfelder“.

AW: Das mag durchaus sein. Erkennbar werden diese „Geschäftsfelder“ aber von der Gesellschaft allenfalls rudimentär betrachtet und führen in der praktischen Anwendung (noch) ein Nischendasein,- trotz Subventionen...


Otext: „Ein Autonomiegesetz eröffnet gewählten lokalen und regionalen Organen selbständige Genehmigungsentscheidungen nach Vorortbedingungen zu treffen.“

AW: Ja klar, nur ein Autonomiegesetz führt zum Erfolg.

Werter Petent, bereits heute besteht auf kommunaler Ebene die Möglichkeit erneuerbare Energien zu 100% zu gewinnen. Dazu braucht es kein „Autonomiegesetz“, sondern einen Ratsbeschluss welcher auf demokratischer Weise herbeigeführt, von Bürgern und Bürgerinnen unterstützt wurde und der Wille Aller, eine solche Maßnahme durchzuführen. Dazu braucht es die Bereitschaft Aller, eine Vorabinvestition zu tätigen, einen „juristisch sauberen“ Eingriff in geltende Energielieferverträge, die (kostenpflichtige) Übernahme der Netz- und Verteilerstruktur und der Wille diese Anlagen zukünftig instand zu halten und zu warten.


Ihr Otext: „Bundestagskandidaten, die Kohleverstromung und Import von Erdöl und Erdgas als notwendige Brückentechnologien bezeichnen, sind für Aktivisten im Kampf gegen den Klimawandel nicht wählbar. // Institute, NGO’s und „Wissenschaftler“, die behaupten, (...), präferieren einen Bundeskanzlerkandidaten, der den Kohleausstieg erst für 2038 vorsieht.

AW: Die Bundestagswahl war am 26. September d. J.. Wahlwerbung sollte da platziert werden wo sie angebracht ist; Dieses Forum ist es nicht.
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schachsommer12 | Sat Oct 16 14:34:07 CEST 2021 - Sat Oct 16 14:34:07 CEST 2021

Haben wir nicht schon genug Gesetze, also wieso noch eins? „Diese Energiequelle ist klimaneutral!“ mit oder ohne freiwillige CO2-Kompensation? Ein weiteres Gesetz ist vielleicht eine weitere Energiequelle, aber wohl kaum klimaneutral - rechtneutral vielleicht.

Zitat:
Für das ⁠Klima⁠ ist es nicht entscheidend, an welcher Stelle Treibhausgase ausgestoßen oder vermieden werden. Daher lassen sich Emissionen, die an einer Stelle verursacht wurden, auch durch eine Einsparung an einer anderen, weit entfernten Stelle ausgleichen. Emissionen vermeiden und verringern ist immer besser; denn was man nicht emittiert, muss man gar nicht erst aufwendig ausgleichen.
Zitat: von Nutzer4893868
§ 5 autonome Netze mit 100 % regenerativen Energien:
(1) Energiekooperativen haben das Recht in ihrem Bereich vorhandene Netze zu kaufen oder zu pachten.
(2) Vorbesitzer sind verpflichtet, Teilbereiche ihrer Verteilnetze an Kooperativen zu verkaufen oder zu verpachten, sofern sie damit von Anteilen nuklear/fossiler Energien bereinigt werden.
Das klingt gut im Interesse des Umwelt- und Naturschutzes. Aber gilt das auch für die allgemeinen Grundrechte? Der Strom bzw. die Elektrizität ist weder eine nukleare oder fossile noch eine erneuerbare Energiequelle, sondern nur woraus der Strom gewonnen wird, ist entweder nuklear, fossil oder erneuerbar. Im Bereich der Energienetze gilt keine Netzneutralität? Aber die §§ 1 und 2 EEG 2021 (Zweck, Ziel und Grundsätze des Gesetzes) besagen bereits:
Zitat:
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.
Zitat:
(1) Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas soll in das Elektrizitätsversorgungssystem integriert werden.
(2) Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas soll zum Zweck der Marktintegration direkt vermarktet werden.

Was bedeutet "Die Höhe der Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien soll durch Ausschreibungen ermittelt werden. Dabei soll die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben. Die Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas sollen gering gehalten und unter Einbeziehung des Verursacherprinzips sowie gesamtwirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Aspekte angemessen verteilt werden." nach § 2 EEG 2021 für die Höhe der Kosten?

Warum bedarf es Allgemeiner Ausschreibungsbestimmungen nach EEG 2021 Unterabschnitt 1 Abschnitt 3 (Ausschreibungen), d. h. bezieht sich das auf die Verfügbarkeit und Schnelligkeit von Rohstoffbeschaffungen und behördlichen Genehmigungsverfahren? Warum müssen nach § 30 EEG 2021 die Gebote jeweils Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Bieters; sofern der Bieter eine rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person ist, enthalten, statt den oder die Ansprechpartner der zuständigen Gemeinde, wenn eine bestimmte Gemeinde für den Bebauungsplan und Gewerbebetriebe zuständig ist? Und warum müssen vor allem Gebote abgegeben werden, wenn es eigentlich "nur" um die Suche nach geeignetem Material und Fachpersonal geht?

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Nutzer4893868 | Thu Oct 14 10:19:09 CEST 2021 - Thu Oct 14 10:19:09 CEST 2021

Es gibt bereits zahlreiche Im Internet veröffentlichte Nischenbeispiele autonomer Energieselbstversorgung u. a. mit Wasserstoffspeicher.
Vermieter können selbst erzeugte regenerativen Energien zu geringeren Preisen als Mietpreisbestandteil anbieten, wenn sie von Stromsteuer, EEG-Umlage und Netzanschluss- sowie Netzdurchleitungsgebühren der Verbundnetzbetreiber gesetzlich befreit sind.

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Nutzer4893868 | Thu Oct 14 09:27:19 CEST 2021 - Thu Oct 14 09:27:19 CEST 2021

Gesetzesvorschlag zur Realisierung des Anliegens der Petition
Entwurf
Gesetz für Autonomie 100 % regenerative Energieversorgung

§ 1 Zweck des Gesetzes:
Dezentrale, lokale und regionale Energieversorgung mit 100 % regenerativen Energien

§ 2 Anwendungsbereich:
Das Gesetz regelt Errichtung, Betrieb, und Nutzung autonomer Anlagen zur Gewinnung und Speicherung regenerativer Energien aus Sonnenstrahlung, Wind, Biogasanlagen, Erdwärme und Gezeiten.

§ 3 Begriffsbestimmungen:
regenerative Energie:
Energie, aus zeitnaher Sonnenstrahlung, Wind, Biomasse, Erdwärme und Gezeiten

Schadstoffenergie:
Strom aus Atomkraftwerken und Energie aus Kohle, Erdöl, Erdgas

100 % regenerative Energie:
schadstofffreie Energie

nuklear/fossile Energie:
Energie aus Kernspaltung, Kernfusion, Erdgas, Erdöl, Kohle und Torf

Energieautonomie:
von internationalen und nationalen Verbundnetzen unabhängige dezentrale
Energieversorgung aus regenerativen Quellen

Gebrauchsenergien:
Arbeitsenergie für Haushalt, Landwirtschaft, gewerblichen und industriellen
Bedarf aus unterschiedlichen Sektoren, wie Wärmeenergie, Elektroenergie,
chemische Energie, kinetische Energie, Lichtenergie

Energiekooperativen:
Energieerzeuger- und Verbrauchergemeinschaften regenerativer Energien


Bürgerenergie:
100 % regenerative Energie, deren Austausch untereinander keiner
Zwischenhändler bedarf

Energiemarktwirtschaft:
nicht planbare, angeblich vom Markt diktierte Energieversorgung

§ 4 Allgemeine Vorschriften: (1) Für autonome Energiekooperativen gelten keine Mengen- und
Zuwachsbeschränkungen regenerativer Energien.
(2) Ausschreibungen als Teil des Genehmigungsverfahrens entfallen für
Anlagen autonomer regenerativer Energieversorgung.
(3) Autonom erzeugte Arbeitsenergien aus regenerativen Quellen unterliegen
keiner Steuer- und Abgabenpflicht.
(4) Die Umsatzsteuerpflicht ist mit Besteuerung der Investitionskosten und in
Anspruch genommenen Dienstleistungen abgegolten.
(5) Technische Neuerungen zur Rationalisierung und Beschleunigung der
Nutzung regenerativer Energiequellen dürfen nicht durch Patente
blockiert werden.
Kostenlose Nachnutzung von Technologien zur Rationalisierung von
Energieumwandlung und -speicherung müssen gewährleistet sein.
(6) Für Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung
regenerativer Energien gelten die allgemeinen technischen Sicherheits-
und Qualitätsstandards.

§ 5 autonome Netze mit 100 % regenerativen Energien:
(1) Energiekooperativen haben das Recht in ihrem Bereich vorhandene Netze
zu kaufen oder zu pachten.
(2) Vorbesitzer sind verpflichtet, Teilbereiche ihrer Verteilnetze an
Kooperativen zu verkaufen oder zu verpachten, sofern sie damit von
Anteilen nuklear/fossiler Energien bereinigt werden.

§ 6 Investitionen und Dienstleistungen
(1) Mitglieder autonomer Kooperativen handeln Vergütung erbrachter
individueller Leistungen untereinander ohne staatliche Reglementierung
aus.

(2) Städte und Kommunen veröffentlichen in vierteljährlichen
Zeitabständen Register ihrer Energiekooperativen und deren aktuelle
Durchschnittserzeuger- und Verbraucherkosten.
Mit Information über Vorteile bürgerbeteiligter Versorgung mit 100 %
regenerativen Energien ist deren Wachstum zu beschleunigen.

§ 7 Vernetzung von Kooperativen:
Vernetzung von Kooperativen erfordert Netzsynchronisation der
Stromnetze und Beibehaltung zeitlich ausgeglichene Gesamtbilanz von
Erzeugung und Verbrauch.

§ 8 Kennzeichnungspflicht kommerzieller öffentlicher Energiequellen:
Kommerzielle öffentliche Energiequellen wie beispielsweise Ladesäulen für
Elektroantriebe von Fahrzeugen und Schiffen, die keine Anteile von Atomenergie und Strom aus fossilen Energieträgern enthalten, sind mit der Aufschrift zu kennzeichnen: „Diese Energiequelle ist klimaneutral!“

§ 9 Geltungsbereich:
Bestehende Verträge zur Einspeisung von Elektroenergie aus Windkraft- und PV-Anlagen in das öffentliche Verbundnetz werden von diesem Gesetz nicht berührt.

Der Gesetzentwurf liegt dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vor.


Dieter Brendahl

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Das Anthropische Prinzip | Wed Oct 13 08:24:02 CEST 2021 - Wed Oct 13 08:24:02 CEST 2021

Gute Frage, was ist das mit der Selbstversorgung? Was auch immer mit den Solardächern und der 100% Selbstversorgung, mit Strom, ist, wozu man in der Regel auch ein eigenes Dach braucht, oder gleich ne ganze Wiese für ein Windrad, scheinen die Meisten gar keine Lust auf Selbstversorgung zu haben - also selbst die, die es könnten.
Ist das Solidarität, den Mietern und Gering Verdienern gegenüber?
Oder ist es noch schlimmer, und man befürchtet, wenn eine kritische Masse sich mit Strom selbst Versorgt, wollen das plötzlich alle haben? - und das geht nicht, oder so?

Die Stromspeicherung wird wohl immer noch als Technisches Gegenargument aufgezeigt, dabei wird man bei den jetzt sichtbaren E-Autos doch skeptisch, wo das Problem liegen soll. Und wenn statt eines Heizungskellers, ein Akkukeller den Platz einnimmt... who cares?
Man kann ja immer noch am "Notstromnetz" angeschlossen sein. Ganz so einfach wird das nicht, man kann nicht sooo einfach Strom speichern, besonders in dieser Riesen Menge. Daher ist anzunehmen, das eine Selbstversorgung so wie jetzt, nichts bringt, weil dann der andere Strom "weggeschmissen" werden müsste.
Diese Selbstversorgung würde also etwas bringen, wenn man damit auch Rechnen könnte. Wenn diese Variable groß genug wäre.
Ergo, es gibt keine 100% Selbstversorgung, weil es sie noch nicht gibt. Cool.

Ob mit einer Stromalen Selbstversorgung sogar die Heizungskosten gedeckt werden könnten, doch' ich glaub das wäre machbar. Ein par Milliarden mehr in diesen Forschungszweig investieren, und Jeder, besonders die Gering Verdiener, hätten 20% mehr Netto Gehalt, für den Rest ihres und ihrer Kinder leben. Vielleicht geht es auch jetzt schon technisch. Gibt es einen lukrativeren Forschungszweig momentan? Für mehr Geld für Alle?

Man stell sich das mal vor: 100% Selbstversorgung mit Strom! Keine Angst mehr, vor Dunkelheit und Kälte, und vorm Gerichtsvollzieher.
Wer sich momentan die Investition leisten könnte, hat das vermutlich eh nicht.

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schachsommer12 | Wed Oct 13 07:14:19 CEST 2021 - Wed Oct 13 07:14:19 CEST 2021

Insbesondere klingt die Forderung der Petition "Mit Konkurrenz zwischen 100 % regenerativer Energieversorgung einerseits und marktwirtschaftlicher Versorgung mit klimaschädlichen Energien andererseits soll verhindert werden, dass kostenlose natürliche Energien per Gesetz vermarktet werden müssen." wie ein Widerspruch in sich. "Man kann sich widersprechen...nach ein paar Tagen, aber nicht im selben Satz." XD

Ich frage mich, ob mit "Legalisierung autonomer Selbstversorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien per Gesetz" ein vollständiges Einspeiseverbot für die (überschüssige) Energie aus fossilen Energieträgern ins öffentliche Energienetz gemeint ist. Nicht, dass ich prinzipiell was dagegen hätte, aber unser Rechtstaat und unsere Demokratie kennen eben auch glücklicherweise die Bestandsgarantien und den Rechtschutz. Und solange sich eine Bestandsgarantie und ein Rechtschutz nur finanziell und/oder steuerlich auswirkt, ist es noch nicht so tragisch, wenn die Versorgungssicherheit gewährleistet ist und bleibt; obwohl es natürlich auch darauf ankommt, wie hoch das Existenzminimum eines Menschen angenommen wird.

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