Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass vor allem finanzschwache Personen keine Krankenkassen-Beiträge aus einer Zeit vor Versicherungsbeginn oder aus Beitragslücken nachzahlen müssen.
Begründung
Der Bundestag möge beschließen, daß nicht bezahlte Krankenkassen-Beiträge, welche im Rahmen der Krankenversicherungspflicht entstanden sind, bevor jemand überhaupt einer Krankenkasse beigetreten ist, bzw. auf einer Versicherungslücke beruhen, gerade von Geringverdienern, vor allem Beziehern von SGB II u. SGB XII nicht nachgezahlt werden müssen, sondern erlassen werden.
Es ist nicht in Ordnung, daß Krankenkassen-Beiträge auch für Zeiten gezahlt werden müssen, in welchen jemand noch nicht versichert war u. somit keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Ebenso ist es, wenn eine Versicherungslücke entstanden ist. Versicherungslücken entstehen häufig, wenn Menschen keine Arbeit haben, aber kein Alg II oder SGB XII beantragen.
Gegen die Beantragung von Sozialleistungen sträuben sich viele Menschen, welche von Angehörigen unterstützt werden können. Dies darf nicht dazu führen, daß ihnen später finanzielle Nachteile durch Versicherungslücken in der Krankenversicherung entstehen, zumal in Zeiten ohne Versicherung keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Den einzigen Zweck, welchen die Pflicht zur Nachzahlung für finanzschwache Personen hat ist die, daß die Betroffenen ihr Bankkonto auf ein Pfändungsschutz-Konto umstellen müssen u. gezwungen sind, eine eidesstattliche Versicherung der Zahlungsunfähigkeit abzugeben was dazu führt, daß deren Bonität zerstört ist. Zumal Besuche des Gerichtsvollziehers dem Umfeld nicht verborgen bleiben, werden diese Menschen geächtet obwohl sie gar keine ihr Budget sprengenden Geldausgaben getätigt haben. Nicht zu vergessen ist die starke seelische Belastung der Betroffenen.
Fakt ist, daß die Krankenkassen Beiträge aus Zeiten vor Versicherungsbeginn sowie aus Beitragslücken von finanzschwachen Personen meist nicht bekommen können. Es entstehen den Krankenkassen lediglich zusätzliche Ausgaben für gerichtliche Mahnverfahren, und die betroffenen Personen erleiden lediglich erhebliche Nachteile, durchaus auch gesundheitlich.
Wenn sich Betroffene zur Nachzahlung in Raten entschließen ist zu bedenken, daß dadurch lebensnotwendige Belange wie beispielsweise die Ernährung nicht mehr sicher gestellt sind.
Vor allem wenn Kinder vorhanden sind kann es nicht wichtiger sein unnötigerweise Krankenkassen-Beiträge zu bezahlen, als die gesunde sowie obst- und gemüsereiche Ernährung der Kinder zu garantieren.
Krankenkassen sind dazu da, die Gesundheit der Bevölkerung zu bewahren, nicht aber, um diese zu schädigen, was durch die Pflicht zur Beitrags-Nachzahlung bei finanzschwachen Personen aber definitiv gegeben ist.
Betroffen sind auch Menschen, die zur Umgehung der Wehrpflicht keine Meldeadresse hatten und nur schwer oder gar nicht an Sozialleistungen heran gekommen sind.
Die Pflicht zur Nachzahlung von Krakenkassen-Beiträgen aus Zeiten vor Versicherungsbeginn, bzw. aus Beitragslücken ist somit zumindest für finanzschwache Personen ersatzlos abzuschaffen oder während der Zeit der finanziellen Schwäche zumindest auszusetzen