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Petition 125773

Einkommensteuer

Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Sicherung/Erhalt der Gesundheit vom 25.08.2021

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass alle der Sicherung und dem Erhalt der Gesundheit dienenden Aufwendungen sowie die Ausgaben für eine private Altersvorsorge und für Vorsorgeversicherungen (wie private Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen) in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können.

Begründung

Die Aufwendungen eines Steuerzahlers,
• die mit der Sicherung und dem Erhalt der Gesundheit zusammenhängen,
• Krankheits-, Kur-, Pflege-, Behinderungskosten,
• Versicherungen zur finanziellen Absicherung von Gesundheits- und Lebensrisiken und
• Aufwendungen, die im Hinblick auf eine private Altersvorsorge zur Ergänzung einer gesetzlichen Altersvorsorge anfallen
werden derzeit nur zum Teil steuerlich anerkannt, obwohl sie letztendlich dafür gedacht sind, spätere Belastungen der Sozialsysteme zu vermeiden.

Mit dieser Petition wird die Ansicht vertreten, dass solche Aufwendungen als Merkmal des objektiven Nettoprinzips betrachtet werden müssen, d.h., dass nur das verfügbare Nettoeinkommen einer Besteuerung unterworfen werden darf.

Solche Aufwendungen sind Einkommensteuerrechtlich den Werbungskosten, die nach § 9 EStG als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen betrachtet werden, gleichzusetzen. Ihre Höhe darf nicht durch Pauschalen oder Höchstgrenzen eingeschränkt werden. Auch ist es nicht mehr zeitgemäß, dass der Staat sich anmaßt, dem Steuerzahler bei den Außergewöhnlichen Belastungen eine auf willkürlich festgelegten Prozentsätzen basierende „Zumutbare Belastung“ vorzurechnen.

Das gravierendste Beispiel für eine Ungleichbehandlung sind die Krankenversicherungsbeiträge: anerkannt werden nur die Beiträge zur Basisdeckung, freiwillige Mehrleistungen werden i. d. R. steuerlich nicht anerkannt (damit vergleichbar müsste man z. B. bei den in den Werbungskosten enthaltenen Arbeitsmitteln unterscheiden zwischen Billigkugelschreiber = ja, absetzbar, Luxusschreibgeräte nur mit dem Billigkugelschreiberwert absetzbar).

Durch die hiermit geforderten Änderungen soll das Einkommensteuergesetz gerechter werden, auch mit der Folge etwas geringerer Steuereinnahmen.

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