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Petition 125899

Sozialversicherung

Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung vom 01.09.2021

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung abgeschafft werden.

Begründung

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden. Der Teil der Einnahmen, der die jeweilige Grenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.

"Geringverdiener mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro verfügten demnach über 24 Prozent des Einkommens, zahlten aber 36 Prozent der Sozialabgaben.
Durchschnittsverdiener mit einem Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 50.000 Euro verfügten über 23 Prozent des Einkommens und zahlten 26 Prozent der Sozialabgaben.
Gutverdiener mit einem Jahreseinkommen zwischen 50.000 und 70.000 Euro verfügten für 17 Prozent des Einkommens und zahlten 18 Prozent der Sozialabgaben.
Besserverdiener mit einem Jahreseinkommen zwischen 70.000 und 110.000 Euro verfügten über 13 Prozent des Einkommens und zahlten 11 Prozent der Sozialabgaben.
Spitzenverdiener mit einem Jahreinkommen von mehr als 110.000 Euro verfügen über 23 Prozent des Einkommens und zahlten 9 Prozent der Sozialabgaben."
(So lautete nach Mitteilung eines Medienberichtes die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Parlamentsanfrage/ Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2016)

Die Beitragsbemessungsgrenze bewirkt eine unterschiedliche finanzielle Belastung der verschiedenen Einkommensgruppen.
Es ist nicht fair, das Gering- und Durchschnittsverdiener auf ihren kompletten Lohn Sozialabgaben zahlen und Besserverdiener auf einen kleineren Teil. Hier werden durch die Beitragsbemessungsgrenze Arbeitnehmer besser bzw. schlechter gestellt. Ziel sollte es jedoch sein, dass Arbeitnehmer prozentual gesehen gleich viel Sozialabgaben tragen.

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