Text der Petition
Hilfsstoffe, die während der Herstellung in das Produkt kommen, sowie alle Stoffe, die in den Produkten zurückbleiben, sollten auf der Verpackung von Bedarfs-, Hygiene-, Kosmetik-, Lebensmittel- und Medizinprodukten angegeben werden, auch wenn sie nicht zu den charakteristischen Eigenschaften des Produkts beitragen.
Begründung
Zwar gibt es bereits EU-weite Regelungen zu den Angaben, die auf Etiketten von Produkten auf dem EU-Markt vorhanden sein müssen, jedoch sind diese für eine bewusste Kaufentscheidung nicht ausreichend.
- Es ist nicht erkenntlich, ob dem Mineralwasser Desinfektionsmittel beigegeben wurde, dessen Abbauprodukte (bspw. Methanol, das für Menschen bekanntermaßen giftig ist) im Getränk verbleiben.
- Es wird nicht angegeben, ob das Bier oder der Saft durch Gelatine, Fischöl oder Kunststoff gefiltert wurde.
- Es wird nicht deklariert, wenn die Backwaren Cystein tierischen Ursprungs enthalten.
- uvm.
Während die Verwendung bzw. Rückstände von einigen Hilfsstoffen durch das Vorhandensein des V-Labels (Vegan/Vegetarisch) auf der Produktverpackung ausgeschlossen werden können, gilt das nicht für alle Hilfsstoffe.
Viele Verbraucher versuchen bewusst zu kaufen und zu konsumieren. Sie versuchen Stoffe zu vermeiden, deren Wirkung auf den menschlichen Körper nicht ausreichend erforscht oder sogar erwiesenermaßen bedenklich sind. Andere versuchen ausschließlich Produkte zu kaufen, deren Inhaltsstoffe für den Planeten unbedenklich sind.
Das ist durch einen Blick auf die Zutatenliste jedoch nicht möglich, wenn dort anstelle aller enthaltenen Stoffe nur die Zutaten angegeben werden, die zur Charakteristik des Produktes beitragen.
Diese zusätzlichen Angaben würden entscheidend zu einer tatsächlich bewussten Kaufentscheidung und zum Verbraucherschutz beitragen.