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Petition 126379

Führerscheinwesen

Neuregelung des Fahrzeuggewichts (Ist-Gewicht mit Gespann statt zulässigem Gesamtgewicht) vom 21.09.2021

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass das Ist-Gewicht eines Fahrzeugs mit Gespann bemessen wird und nicht das zulässige Gesamtgewicht.

Begründung

Das Gesetz ist sehr einfach ausgelegt, hat aber keine Sinnhaftigkeit!

Wenn z. B. jmd mit der Führerscheinklasse B einen Smart (1300 kg zul.GG) fährt und einen Anhänger mit insgesamt 1300 kg voll beladen hinten dran hat, dann ist das erlaubt. Denn der Smart hat ein zul. GG von 1300 kg plus der voll beladene Anhänger mit 1300 kg = < 3500 kg zul. GG, ABER sehr sehr gefährlich, da der Anhänger genau soviel wiegt wie der Smart mit 2 Insassen.

Wenn aber die gleiche Person ein sichereres Fahrzeug, wie z. B. einen Porsche Cayenne oder ein VW Multivan fährt, das sicherlich besser geeignet ist zum Ziehen, jedoch aber ein zul.GG von 3000 kg hat, zzgl der voll beladene Anhänger wieder mit 1300 kg, dann ist das für den Fahrer, der die Führerscheinklasse B besitzt, eine STRAFTAT. Er zahlt eine Strafe, bekommt einen Punkt und muss evtl. sogar vor Gericht.

Das ist viel zu einfach und macht keinen Sinn. Der VW-Fahrer erhält sogar eine Anzeige, wenn er alleine in seinem Bus sitzt und einen leeren Anhänger zieht, Ist-Gewicht ca. 3000 kg(VW-Bus) +350 kg (Anhänger) = Ist-Gewicht 3350 kg, zul GG beider Fahrzeuge beträgt aber laut Papiere 4300 kg.

Das wäre also eine sinnlose Bestrafung.
Ich bitte Sie, hier einmal darüber nachzudenken und dieses Gesetz zu überdenken und zu verändern.

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