Text der Petition
Wir fordern die Abschaffung der 2011 eingeführten und zum 01.09.2021 weiter verschärften Einkommensgrenzen beim Elterngeld.
Die Einkommensgrenzen richten sich gegen eines der Hauptziele des Elterngeldes, der Schaffung eines finanziellen Schonraums ohne Abhängigkeit vom Partner.
Begründung
Das Elterngeld wurde 2006 ganz bewusst ohne Einkommensgrenzen eingeführt. Die Einkommensgrenzen führen zu einer finanziellen Abhängigkeit des weniger verdienenden Elternteils.
Caren Marks (heutige parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ) hat es am Tag der ersten Beratung zur Einführung des Elterngeldes im Bundestag im Jahr 2006 so formuliert:
Mit dem Kernelement des Elterngeldes, der Einkommensersatzleistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, wird die finanzielle Lücke junger Familien im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes geschlossen. Da unabhängig vom Einkommen des Partners ein finanzieller Ausgleich für den betreuenden Elternteil vorgesehen ist, bedeutet dies gerade für Frauen, die häufig im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, eine wirtschaftliche Selbstständigkeit innerhalb der Partnerschaft. Zudem besteht durch die weitgehende Kompensation des Einkommens erstmalig auch eine wirkliche Wahlfreiheit, nämlich die Möglichkeit, auf das höhere der beiden elterlichen Einkommen zu verzichten.
Die Einführung der Einkommensgrenzen im Jahr 2011 wurde leider ohne Begründung und ohne Aussprache beschlossen. Auch im Zuge des Änderungsgesetzes zum 01.09.2021 wurde der Punkt der Senkung der Einkommensgrenze für gemeinsam betreuende Eltern nicht öffentlich diskutiert. Die schriftliche Begründung im Gesetzentwurf des Änderungsgesetzes ist sachlich dünn und widerspricht einem Hauptziel des Elterngeldes, der Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Partners mit dem geringeren Einkommen.
Wir fordern daher die Abschaffung der Einkommensgrenzen so wie dies auch bei der Einführung des Elterngeldes gedacht war.
Beispiel 1:
Klaus ist Mitgesellschafter eines Familienunternehmens und verdient 300.000 Euro pro Jahr. Seine Frau Jutta ist Rechtsanwältin und finanziell unabhängig.
Sie rechnet mit ca. 1.700 Euro Elterngeld, bekommt aber nichts, weil Klaus zu viel verdient. Jutta versteht das nicht. Sie möchte eine gleichberechtigte Ehe führen und nicht finanziell von ihrem Partner abhängig sein.
Beispiel 2:
Paul arbeitet als Koch in einem Hotel. Klara hat Informatik studiert und nebenbei eine Internetplattform zur künstlichen Intelligenz entwickelt. Nach ihrem Studium arbeitet sie bei einer Versicherung und verkauft die Plattform für 300.000 Euro an ein amerikanisches Unternehmen. Nun ist Klara schwanger. Von dem Geld haben sich beide eine Wohnung gekauft.
Klara und Paul möchten das Kind partnerschaftlich betreuen. Beide nehmen 7 Monate Elternzeit und beantragen das Elterngeld. Sie rechnen mit jeweils 1.500 Euro.
Vom Amt bekommen beide einen Ablehnungsbescheid, weil sie im Vorjahr über der Einkommensgrenze lagen. Die Pläne der beiden sind nun hinfällig. Sie rufen ihre Arbeitgeber an und wollen ihre Elternzeit wieder beenden und arbeiten. Beide Arbeitgeber lehnen das ab. Sie sagen zutreffend, dass die Eltern sich mit der Elternzeit verpflichtet hätten und nun keinen Anspruch darauf haben, wieder zu arbeiten.
Karl ohne Lauterbach | Thu Oct 14 03:53:58 CEST 2021 - Thu Oct 14 03:53:58 CEST 2021
@ Ylander: Mal abgesehen davon, daß es geradezu lächerlich und grotesk ist, daß mit einem Jahreseinkommen von über 200.000 Euro die Emanzipation angeblich in Gefahr und nicht realisierbar wäre, während die amtlich gegeneinander aufgerechneten Bedarfsgemeinschaften der Agenda 2010 von Emanzipation nur träumen können und davon längst abgemeldet sind:
Ihre Ideologie wird schon dadurch widerlegt, indem so wie Erdressourcen und Weltklima auch der Arbeitsmarkt endlich und begrenzt ist. Und das bedeutet, wenn von 10 Bewerbern nur Einer den vakanten Arbeitsplatz erhalten kann, haben die anderen 9 Bewerber danach nur die Alternativen, entweder auf dem Arbeitsmarkt weitersuchen oder einen anderen Beruf erlernen, obwohl es dann da auch nicht besser ausschaut und die Industrierevolution 4.0 längst auch diese erlernten und umgeschulten Berufe ersetzt und überflüssig gemacht hat, noch bevor man überhaupt den Beruf erlernt und die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
Der Beitrag wurde von der Moderation gekürzt, da er themenfremd war. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Karl ohne Lauterbach | Thu Oct 14 02:58:11 CEST 2021 - Thu Oct 14 02:58:11 CEST 2021
Neuer Anlauf, neues Glück ? So eine Petition gab es schon mal vor kurzem.
Und was die Petition betrifft, so ist das wohl klagen auf hohem Niveau. Was sollen da erst Hartz4- und GruSi-Empfänger sagen, denen Kinder- und Elterngeld wiederum von der Sozialleistung abgezogen und platt gerechnet wird, obwohl diese Menschen am Existenzminimum im täglichen Mangel an allem das Elterngeld dringender bräuchten als ein Paar mit 500.000 Euro Jahreseinkommen. Und wer trotz dieser bereits vorhandenen finanziellen Überversorgung auch noch das Elterngeld braucht, kann sich ja von seinem Partner trennen.
Der Beitrag wurde von der Moderation gekürzt, da er themenfremd war. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
-- | Wed Oct 13 22:17:53 CEST 2021 - Wed Oct 13 22:17:53 CEST 2021
Vielleicht ist zur Beurteilung der Petition folgende Info nicht uninteressant:
Zitat: "Alleinerziehende, die im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Für Elternpaare entfällt der Elterngeldanspruch, wenn sie im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten (§ 1 Abs. 8 BEEG).
Diese Bestimmung gilt ausdrücklich nur für Elternpaare, die mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Leben die Eltern in getrennten Wohnungen, darf zur Feststellung der Einkommensgrenzen nur das Einkommen des jeweilig antragstellenden Elternteils berücksichtigt werden." Zitaten
Also: Wir reden hier von einem Elternpaar in gemeinsamer Wohnung, das vor Geburt eine halbe Million Jahreseinkommen (im Monat um die 40 600 euro ) hatte oder von einer alleinstehenden Person, die vor der Geburt des Kindes 250 000 Euro im Jahr an Einkommen (ca. 20 000 Euro im Monat vor Steuer) aufweist.
Nutzer4902401 | Wed Oct 13 17:49:03 CEST 2021 - Wed Oct 13 17:49:03 CEST 2021
@ Heinz 548 | heute - 12:11
Oder, Plan B zu:
Klaus könnte an Jutta appellieren, auch nur ein Gehalt zu haben wie ein Sous-Chef in einem Hotel.
Plan C:
Klaus könnte sich anstrengen, Sterne- und Fernsehkoch werden, und auch 300.000 p.a. nach Hause bringen.
-- | Wed Oct 13 14:04:29 CEST 2021 - Wed Oct 13 14:04:29 CEST 2021
bei den genannten Größenordnungen, kann man sie als zumutbar ansehen
was für eine Vorstellung von Partnerschaft steht hinter dieser Frage?
nein, ist das relevant?
ja, denn Emanzipation und die Idee, eine Partnerschaft, gar Ehe einzugehen, um sich in genau diesen Zeiten zu unterstützen, schließen sich auch in unseren Zeiten nicht aus.
Heinz 548 | Wed Oct 13 12:11:57 CEST 2021 - Wed Oct 13 12:11:57 CEST 2021
Werter Petent
Auf Ihre Frage „Ist so eine gemeinsame Einkommensgrenze in unseren Zeiten der Emanzipation noch zeitgemäß“ einzugehen;
In Kürze: Ein deutliches JA!
Selbstverständlich hat immer noch ein Staat der soziale Gerechtigkeit anstrebt, den sozialen Aspekt des Individuums zu berücksichtigen.
Zumal unter den Familienleistungen nicht nur das Elterngeld und das Kindergeld geführt wird, sondern insges. staatl. 157 Leistungen, inklusive aller Steuererleichterungen und Sozialleistungen. Hierfür zahlt der Staat pro Jahr 183 Milliarden Euro an Deutschlands Eltern. Ich wüsste jetzt nicht, ob Klaus und Jutta mit nur 300.000 EU/ anno zu Sozialfälle werden wird, wenn ihnen das Amt die Zahlung des Elterngeldes deswegen verweigern weil eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wurde.
Und noch einmal ein JA!
Auch in „unseren Zeiten der Emanzipation ist eine gemeinsame Einkommensgrenze absolut noch zeitgemäß. Wenn Jutta meint, eine gleichberechtigte Ehe führen zu müssen, sollte sie an Klaus appellieren, dass er auch mal schwanger wird...
Ylander | Wed Oct 13 11:24:22 CEST 2021 - Wed Oct 13 11:24:22 CEST 2021
Werter Herr Tell, das sind nicht die richtigen Fragen. Es geht darum, ob das Elterngeld dem Grunde nach überhaupt gezahlt werden soll. Und diese Frage ist mit Nein zu beantworten:
Die finanzielle Verantwortung muss bei den Eltern bleiben, wobei betont werden muss, dass Kinder keinesfalls eine hohe finanzielle Belastung bedeuten müssen, dies umso mehr, als dass der Staat schon mehr als großzügig Kindergeld gewährt. Die Elternn müssen sich also untereinander arrangieren, und ggf. mit dem Arbeitgeber. Der Staat hat sich da nicht einzumischen. Schon gar nicht ist es Aufgabe des Staates, emanzipatorische Tendenzen zu fördern.
Wir müssen den Staat unbedingt zurückfahren. Leider wird das schwierig werden mit Rot-Grün. Der soziallistische Wohlfahrtsstaat mit Fehlallokationen und Fehlanreizen auf Kosten der Menschen, die in Selbstversorgung und Eigenverantwortung ohne staatliche Bevormundung und Ausbeutung leben wollen, droht völlig aus dem Ruder zu laufen. Am Ende werden alle verlieren, wenn dieses System kollabiert.